Deutsches Kinderhilfswerk

Prozentualer Anteil der Kinder und Jugendlichen in der Grundsicherung bleibt auf Höchststand

Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes beträgt der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II 33,9 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 33,1 Prozent, vor zehn Jahren bei 30,3 Prozent gelegen. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren von 5.757.046 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.950.047 Kinder und Jugendliche.

30.04.2024

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die wirklich helfen kann, aus der Armut herauszukommen.

„Kinder und Jugendliche sind in Deutschland in besonderem Maße von Armut betroffen, das zeigen die neuen Zahlen ganz deutlich. Mehr als ein Drittel der Grundsicherungsbeziehenden sind Kinder und Jugendliche, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland derzeit nur bei knapp 17 Prozent liegt. Das unterstreicht unsere Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient. Wenn wir Kinderarmut wirksam bekämpfen wollen, führt kein Weg an der Kindergrundsicherung vorbei. Wir erleben derzeit, dass es sehr kompliziert ist, die verschiedenen Rechtskreise unbürokratisch zusammenzuführen, aber wir dürfen das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Wir müssen erreichen, dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch nehmen und alle Kinder gute Entwicklungschancen haben. [...] Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben. Ziel der Kindergrundsicherung muss es sein, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen von Armut betroffene Familien Hilfen aus einer Hand und eine klare Anlaufstelle. Es braucht zudem eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, die für eine Kindergrundsicherung notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.“

betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Maßnahmen verknüpfen und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, vor allem deutliche Nachbesserungen bei den Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche und verstärkte Anstrengungen, um beispielsweise die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags weiter zu steigern. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Redaktion: Uwe Kamp

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