Bundeshaushalt 2024
Geplante Kürzungen im Haushalt des Bundesfamilienministeriums verheerendes Zeichen

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die geplanten Kürzungen im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein verheerendes kinder- und jugendpolitisches Zeichen.
07.09.2023
Kommentar von Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:
„Der geplante Haushalt des Familienministeriums wird zu harten Einschnitten vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe führen. Es ist zu befürchten, dass zahlreiche Programme und Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen und Leistungen für die junge Generation abgebaut werden müssen. Deshalb dürfen die Kürzungen beispielsweise bei den Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung sowie beim Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit, beim Bundesfreiwilligendienst oder der Kahlschlag bei den Zuschüssen für Familienferienstätten nicht realisiert werden.
Das mit den geplanten Kürzungen im Haushalt verbundene Zusammenstreichen des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes um annähernd 20 Prozent wird zur Folge haben, dass viele aus kinderrechtlicher Sicht wichtige Projekte vor dem Aus stehen werden. Nach der Corona-Pandemie und angesichts erstarkender nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen waren sich in Sonntagsreden alle einig, dass es hier nachhaltige Unterstützung für Kinder und Jugendliche und entsprechende Programm und Initiativen geben muss. Die geplanten Kürzungen im Haushalt des Familienministeriums lassen diese Prioritätensetzung als wohlfeile Versprechen erscheinen.
Nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es die Aufgabe des Bundesfamilienministeriums, als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Es steht zu befürchten, dass durch die geplanten Haushaltskürzungen das Familienministerium dieser gesetzlichen Aufgabe nicht mehr ausreichend gerecht werden kann. Deshalb sollten die Finanzmittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf ein Finanzvolumen angehoben werden, mit dem eine ausreichende Förderung von Kinder- und Jugendprojekten insbesondere durch einen starken, bedarfsgerechten Kinder- und Jugendplan des Bundes möglich ist.“
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