Kinderrechte
Deutsches Kinderhilfswerk: Deutschland vernachlässigt Kinderrechte in Gerichtsverfahren

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen verbesserten Zugang von Kindern zum deutschen Rechtssystem und die stärkere Einbeziehung kinderrechtlicher Aspekte in Gerichtsverfahren. Eine aktuelle Studie des Child Rights International Network listet Deutschland in diesem Bereich nur auf Platz 66 weltweit.
15.02.2016
Grundlage der Studie sind vier kinderrechtliche Bereiche: die Umsetzung der Kinderrechte laut UN-Kinderrechtskonvention und die Möglichkeit, diese vor Gericht geltend machen zu können, die Rechtsstellung von Kindern in Gerichtsverfahren, die Rechtsmittel, die Kinder zur Verfügung stehen sowie praktische Überlegungen, wie Kosten oder einschüchternde Verfahren, die Kinder daran hindern können, ihre Rechte in Gerichtsverfahren einzufordern.
"Wenn Deutschland in diesem internationalen Ranking nur auf Platz 66 liegt, und damit hinter fast allen OECD-Staaten, lässt das große Defizite bei den Rechten von Kindern in Gerichtsverfahren erkennen, und ist ein mehr als deutliches Alarmsignal. Wir brauchen in Deutschland eine Stärkung der Kinderrechte auf vielen Ebenen. Dazu gehört auch das Justizsystem. Eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte hatte Mitte letzten Jahres ebenfalls eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren angemahnt und festgestellt, dass deutsche Gerichtsverfahren weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Vorgaben des Europarats zu kindgerechter Justiz entsprechen. Hier müssen Bund und Länder dringend Abhilfe schaffen, beispielsweise bei der Frage der Prozessfähigkeit oder der Prozesskostenbeihilfe. Kinder sollten selbst vor Gericht klagen können und eigenständig finanzielle Unterstützung erhalten. Außerdem wäre ein Verbandsklagerecht von Kinderrechtsorganisationen wünschenswert", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Ranking des Child Rights International Network wurde mithilfe eines Punktevergabe-Systems auf Grundlage internationaler Standards für den Zugang von Kindern zum Recht erstellt. Diese Standards begründen sich auf den ratifizierten Staatsverträgen, UN-Beschlüssen und UN-Guidelines. Das Ranking bezieht sich dabei nicht auf den generellen Schutz von Kinderrechten in dem jeweiligen Staat, sondern auf den Zugang für Kinder zum Justizsystem und die Möglichkeit ihre Rechte dort durchzusetzen. Die Studie untersucht, ob Kinder eine Klage einreichen können, wenn ihre Rechte verletzt sind, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen und bezieht praktische Überlegungen, um überhaupt rechtliche Schritte gehen zu können, sowie die Anwendung der internationalen rechtlichen Grundlagen durch die Richter ein. Untersucht wurden 197 Länder mithilfe von rund hundert Juristen und Nichtregierungsorganisationen.
Zur vollständigen Liste des Child Rights International Network siehe
www.crin.org/en/home/law/access-justice/access-justice-children-global-ranking
Quelle: Deutsche Kinderhilfswerk e.V.
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