Europarat

Deutscher Vorsitz will Menschenrechtsschutz weiter stärken

Während des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats will das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz neben der Stärkung des Menschenrechtsschutzes auch die Regulierung von Künstlicher Intelligenz und die Bekämpfung von Hate Speech als zentrale Themen positionieren.

26.11.2020

Deutschland wird am 18. November 2020 für ein halbes Jahr den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates übernehmen. Dazu erklärte Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht: „Die Stärkung von Menschenrechten und rechtstaatlicher Ordnung in Europa ist in unserer Zeit wichtiger denn je. Der Europarat mit seinen 47 Mitgliedstaaten bietet hierfür eine einzigartige Plattform. Der Europarat ist unser Europäisches Gewissen. Seit 1949 setzt er sich für Frieden, Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit ein. Er war entscheidend in der Ordnung der europäischen Nachkriegszeit, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und auch und gerade in der Gegenwart."

Die Entwicklung der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die Werte des Europarates nicht selbstverständlich sind. Die Ministerin versteht es deshalb als europäische Verantwortung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu wahren und zu festigen.

Im Mittelpunkt der Vorsitztätigkeit stehen Veranstaltungen zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes. Der Europarat verfügt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof aut der Ministerin über ein weltweit einzigartiges und effektives Instrumentarium zum Schutz der Menschenrechte.

Zusätzlich greift das Bundesministerium im Rahmen des Vorsitzes auch aktuelle Herausforderungen an die Menschenrechte auf, wie die Regulierung von Künstlicher Intelligenz und die Bekämpfung von Hassrede im Internet.

Hintergrund

Der Europarat mit Sitz in Straßburg ist die älteste Internationale Organisation Europas und besteht unabhängig von der Europäischen Union und ihren Organen. Ziel des Europarates ist es, durch Stärkung der drei Säulen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie Stabilität und Frieden in den Mitgliedstaaten zu fördern. Mit seinen Konventionen schafft der Europarat gemeinsame Standards zum Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa. Der bekannteste im Rahmen des Europarates geschlossene völkerrechtliche Vertrag ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die von zentraler Bedeutung für den Menschenrechtsschutz in Europa ist.

Auch in vielen weiteren Bereichen der staatlichen Zusammenarbeit ist der Europarat mit insgesamt über 200 geschlossenen Konventionen und zahlreichen Mechanismen z.B. zur Bekämpfung von Rassismus, Korruption oder Gewalt gegen Frauen aktiv. Er ist somit neben der EU die bedeutendste regionale internationale Organisation in Europa und bietet eine wertvolle Plattform zur Einbindung auch von Nicht-EU-Staaten. Gerade in seiner Reichweite weit über den Kreis der EU-Mitgliedstaaten hinaus liegen die Bedeutung und das politische Potential des Europarates. Der Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates gibt Deutschland Gelegenheit, die Bedeutung des Europarates für die internationale Zusammenarbeit herauszustellen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17.11.2020

Redaktion: Miriam Gill

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