Elternrecht

Deutscher Familienverband begrüßt Kinderrechte-Kompromiss

Eine Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD hat sich auf einen Formulierungsvorschlag zur Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Der Deutsche Familienverband begrüßt ausdrücklich die Erklärung der Regierungsparteien zur elterlichen Erstverantwortung.

15.01.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) teilt das Anliegen der Koalition, die Rechte und das Wohl von Kindern umfassend zu schützen und Familien zu stärken. „Für den Deutschen Familienverband haben die Regierungsparteien nach vielen Jahren der Diskussion einen guten Kompromiss gefunden“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Den Kinderrechten wurde der Weg in die Verfassung geebnet.“

Elternrecht ist eine Pflicht zum Wohle des Kindes

Bei jeder Grundgesetzänderung muss sichergestellt sein, dass die fein austarierte Balance aus elterlicher Erstverantwortung und Wächteramt des Staates nicht gefährdet wird. Durch die nun gefundene Formulierung bleibt bei der Förderung von Kinderrechten gesichert, dass das verfassungsgemäße natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder gewahrt bleibt. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht in mehrfachen Entscheidungen immer wieder klargestellt.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG kein Recht am Kind sei. Es seit vielmehr eine Pflicht zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wüssten die Eltern am besten, nicht der Staat. Die Erstverantwortung der Eltern verdeutliche, dass die Kinderrechte nicht gegen die Elternrechte aufgestellt seien. Die Eltern seiten vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen.

„Innenminister Seehofer und Justizministerin Lambrecht haben erstmals in der Kinderrechtediskussion einen entscheidenden Grundsatz festgeschrieben: Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt. Dieser Satz ist wichtig für die gesellschaftliche Akzeptanz der Kinderrechte“, so Zeh.

Balance zwischen Kindern, Eltern und öffentlicher Hand

Das bestehende staatliche Wächteramt bleibt weiterhin in einer besonderen Verantwortung. Die verfassungsrechtliche Balance zwischen Kindern, Eltern und öffentlicher Hand würde durch den aktuellen Formulierungsvorschlag nicht gestört, sondern zu Gunsten der Kinder sogar präzisiert, so der DFV. Jedes Kind könne sich unter dem Schutz und der Hilfe der Eltern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln.

Quelle: Deutscher Familienverband vom 13.01.2021

Redaktion: Kerstin Boller

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