Kinder- und Jugendpolitik
Forderung nach Unterstützung des Kindeswohlvorrangs in Kommunen
Anküpfend an die Studie „Der Kindeswohlvorrang im Handeln von Kommunalbehörden“ fordert das Deutsche Kinderhilfswerk von Bund und Ländern bessere Unterstützung der Kommunen bei Umsetzung der Vorrangstellung des Kindeswohls im Verwaltungshandeln.
24.11.2022
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von Bund und Ländern eine stärkere Unterstützung der Kommunen, damit vor Ort die Vorrangstellung des Kindeswohls gemäß UN-Kinderrechtskonvention besser im Verwaltungshandeln umgesetzt werden kann. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation entsprechende Förderprogramme für Pilotprojekte und Pilotprozesse initiiert und Anreizsysteme zur Nutzung dieser Programme aufgelegt werden. Daraus resultierende Maßnahmen und Strategien sollten mit kommunalen Steuerungsinstrumenten wie beispielsweise Haushaltsplänen verknüpft werden, da das Thema nur dann nachhaltig sichtbar und damit planbar, gestaltbar und überprüfbar wird. Zudem appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk an die kommunalen Spitzenverbände, mit einer klaren Empfehlung den Kindeswohlvorrang im kommunalen Verwaltungshandeln sowohl rechtlich, prozessual als auch im Fortbildungsportfolio zu positionieren. Nicht zuletzt sollte jede Kommune einen Grundsatzbeschluss zum Kindeswohlvorrang als bindende Selbstverpflichtung anstreben, um die normative und strategische Ausrichtung sowie die Motivation zur Umsetzung des Kindeswohlvorrangs im kommunalen Handeln zum Ausdruck zu bringen, wie dies die „Kinderfreundlichen Kommunen“ bereits tun.
An diese Forderungen knüpft die Studie „Der Kindeswohlvorrang im Handeln von Kommunalbehörden“ an, die das Deutsche Kinderhilfswerk veröffentlicht hat. Die Studie klärt sowohl aus kommunalverfassungsrechtlicher Perspektive als auch im Hinblick auf die strategische Steuerung im kommunalen Verwaltungshandeln offene Fragen zur lokalen Umsetzung des Kindeswohlvorrangs und der UN-Kinderrechtskonvention. Sie zeigt zudem auf, wie Hürden in den Kommunen überwunden werden können, die einer Umsetzung der Konvention vermeintlich im Wege stehen. Damit richtet sich die Studie vorrangig an Führungskräfte und Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungsbehörden sowie an ihre jeweiligen übergeordneten Aufsichtsbehörden.
Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont:
„Ohne Wollen, Können und Dürfen auf Seiten von Führungskräften und Mitarbeitenden, wie auch der Kinder und Jugendlichen selbst, ist die Umsetzung des Kindeswohlvorrangs im kommunalen Verwaltungshandeln zum Scheitern verurteilt. Ein Gelingen setzt vielmehr voraus, dass die Beteiligten von der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit überzeugt sind, wie auch in die Lage versetzt werden, den Kindeswohlvorrang im kommunalen Verwaltungshandeln einzubringen und umzusetzen. Dies ist sowohl eine Frage der Ressourcen als auch der Kompetenzen. Führungskräfte auf allen Ebenen sind zu schulen, da sie eine zentrale Rolle einnehmen, wenn es um die Motivation der Mitarbeitenden geht. Vor allem sind diese auch gefragt, wenn es darum geht, Budgets zu planen und in den Haushaltsberatungsprozess miteinzubringen. Im Rahmen des Vorhabens ‚Kinderfreundliche Kommunen‘ wurden dazu Handlungsempfehlungen entwickelt. Den Themen der Sensibilisierung, der Befähigung und der Kommunikation sollte deshalb ein besonderes Augenmerk geschenkt werden“
Landräte, Oberbürgermeister:innen, Dezernent:innen, Fachbereichs- und Amtsleiter:innen sollten sich der Umsetzung des Kindeswohlvorrangs im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention annehmen, so Lütkes weiter. Dazu seien Schulungen auf allen Ebenen, also sowohl von Führungskräften und Mitarbeitenden als auch von politischen Entscheidungsträger:innen, und in allen kommunalen Fachbereichen notwendig. Um das Bewusstsein für das Thema Kindeswohlvorrang in der Politik zu wecken und zu stärken, sollten in den Kommunen Kinderrechteausschüsse, Kinderrechtekommissionen oder Kinderbeauftragte geschaffen werden. Hier gäbe es laut der Vizepräsidentin noch eine Menge zu tun. An dieser Stelle sollte insbesondere in diesem Jahr, Ansgesichts des 33. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen und dem Internationalen Tag der Kinderrechte, an Tempo zugelegt werden, so Lütkes. Die „Kinderfreundlichen Kommunen“ würden zeigen, wie es geht.
Die Studie „Der Kindeswohlvorrang im Handeln von Kommunalbehörden“
Die Erstellung der Studie erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Studie „Der Kindeswohlvorrang im Handeln von Kommunalbehörden“ wurde durch das Steinbeis Beratungszentrum Kommunale Innovationsberatung und Umsetzung (KIBU), namentlich Prof. Dr. Jürgen Kegelmann, Prof. Dr. Jürgen Fleckenstein, Simone Kegelmann und Thomas Köhler erarbeitet.
Hintergrund
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 16.11.2022
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