Umweltpolitik

Das Recht auf gesunde und nachhaltige Umwelt in Europa voranbringen

Hochrangige Richter:innen, Fachleute und Vertreter:innen der internationalen Gemeinschaft trafen sich Anfang Mai zur Teilnahme an einer Konferenz auf hoher Ebene in Straßburg, um darüber zu diskutieren, was das Recht auf saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt in der Praxis bedeutet und welche juristische Form es in Europa letztlich annehmen könnte.

09.05.2023

Bei der Eröffnung der Konferenz bezeichnete die isländische Ministerpräsidentin und Vertreterin des derzeitigen Vorsitzes im Ministerkomitee, Katrin Jakobsdóttir, die Umweltzerstörung und die dreifache Krise des Planeten aus Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust der Biodiversität als eines der dringendsten Probleme unserer Zeit.

Eine der Prioritäten Islands sei die Stärkung des umweltbezogenen Bereichs des Menschenrechtssystems, erklärte Jakobsdóttir und wies darauf hin, dass das Gipfeltreffen am 16. und 17. Mai in Reykjavik eine wichtige Gelegenheit bieten werde, um das Recht auf saubere und gesunde Umwelt voranzubringen.

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, stellte fest, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Urteile in bereits rund 300 umweltbezogenen Fällen erlassen hat. Drei Präzedenzfälle im Zusammenhang mit dem Klimawandel werden derzeit von der Großen Kammer des Gerichtshofs untersucht.

Diskussion über Maßnahmen zum Schutz des Rechtes auf saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt

Nach den jüngsten Empfehlungen des Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird zurzeit evaluiert, ob das Recht auf saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt am besten durch ein eigenes Übereinkommen oder ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention oder zur Europäischen Sozialcharta geschützt werden könne.

Weitere Informationen

Quelle: Europarat vom 03.05.2023

Back to Top