Verbände-Appell

Corona-Hilfen für Jugendbildungsstätten verlängern

Im Sonderprogramm Kinder‐ und Jugendarbeit stehen gemeinnützigen Kinder‐ und Jugendbildungseinrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeit 75 Millionen Euro zur Kompensation von Corona‐bedingten Liquiditätsengpässen im Jahr 2020 zur Verfügung. Acht Organisation haben sich mit einem Appell an die Politik gewandt, um die Hilfen für Jugendbildungsstätten auch 2021 fortzuführen. Nun fand auf Antrag der Linksfraktion eine Anhöhrung des Familienausschuss im Bundestags dazu statt.

17.11.2020

Es sich zeichnet sich ab, dass die existenzbedrohende Situation der gemeinnützigen Bildungsstätten Ende des Jahres nicht behoben sein wird, heißt es im Appell des Arbeitskreis Deutscher Bildungsstätten, der Deutschen Sportjugend, des Deutschen Bundesjugendrings, des Deutschen Jugendherbergswerks sowie der BAG der Kinder- und Jugenderholungszentren, des Verband der Kolpinghäuser und der Naturfreundejugend.

Es sei davon auszugehen, dass mindestens im ersten Halbjahr 2021 keine Besserung der Belegungszahlen in Sicht ist und dass sowohl von formalen als auch von non-formalen Bildungsträgern selbstorganisierte Kinder‐ und Jugendreisen nicht annähernd den Buchungsstand von 2019 erreichen werden. Gleichzeitig seien die Mittel des Sonderprogramms 2020 noch nicht ausgeschöpft – aufgrund kurzer Antragsfristen und der Deckelung des Betrags auf maximal 400 Euro pro Bett.

Verlängerung des Sonderprogramms und Erhöhung des Zuschusses gefordert

Aus diesem Grund fordern die Unterzeichner, das Hilfsprogramm in die ersten sechs Monate des Jahres 2021 übertragen werden. In 2020 wurden 75 Millionen Euro bereitgestellt, die bisher nicht vollständig abgerufen wurden. Die verbleibende Summe von rund 40 Millionen wäre eine dringend notwendige, wichtige Hilfe für die Einrichtungen im 1. Halbjahr 2021. Zudem sollte der maximale Zuschuss pro Bett auf 800 Euro erhöht werden, da die Erfahrung zeigt, dass zur Existenzsicherung von Einrichtungen mit pädagogischem Personal die aktuelle Deckelung von 400 Euro pro Bett zu gering ist.

Zudem wünschen sich die Organisation, die kurzfristig bei bundeszentralen Verbänden aufgebauten Zentralstellen zur Umsetzung des Programms beizubehalten und finanziell auszustatten.

Der Appell im Wortlaut steht auf der Webseite des DBJR zum Download zur Verfügung.

Anhörung des Famillienausschusses im Bundestag

In einer Anhörung des Familienausschuss im Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion wurde am 16.11.2020 nochmals deutliche, dass gemeinnützige Jugend- und Bildungsstätten und Übernachtungsstätten in einem hohen Maß durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Die geladenen Vertreter/-innen der Jugend- und Bildungstätten forderten übereinstimmend eine Verlängerung und eine Aufstockung des Hilfspaketes von 100 Millionen Euro, das der Bundestag im Juli dieses Jahres beschlossen hatte.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, ein Hilfsprogramm für gemeinnützige Bildungs- und Jugendstätten sowie Kinder- und Jugendübernachtungsstätten aufzulegen. So sollen 750 Millionen Euro in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die Einrichtungen ausgezahlt werden und ein Kreditprogramm in Höhe von weiteren 750 Millionen Euro für notwendige Sanierungen, Aus- und Umbauten sowie eine pandemiegerechte Ausstattung aufgelegt werden.

Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schullandheime, Heiko Frost, begrüßte den Antrag der Linksfraktion und wies auf die gesellschaftliche Bedeutung der gemeinnützigen Jugend- und Bildungsstätten hin. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig Demokratieförderung und Demokratievermittlung seien. Außerschulische Lernorte seien hierfür ein unverzichtbarer Bestandteil und müssten erhalten werden. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Bereich der außerschulischen Bildungsstätten existierten mehr als 5.000 Einrichtungen mit etwa 50.000 Arbeitsplätzen und einem geschätzten Jahresumsatz von 2,75 Milliarden Euro, führte Frost an.

Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), Susanne Keuchel, führte aus, dass das BKJ im Rahmen des Hilfspaketes der Bundesregierung Anträge auf Hilfen in Höhe von rund einer Million Euro von 39 Übernachtungsstätten der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung bearbeitet habe. Der tatsächliche Liquiditätsengpass dieser Einrichtungen habe aber bei rund 2,2 Millionen Euro gelegen. Durch die Deckelung der Hilfen auf 400 Euro je Bett hätten zwei Drittel aller Einrichtungen nur einen deutlich geringeren Zuschuss beantragen können. Daher sollte die bisherige Deckelung wegfallen oder zumindest auf 800 Euro pro Bett erhöht werden, forderte Keuchel.

Dieser Forderung schlossen sich auch Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring, Maritta Strasser von den Naturfreunden Deutschlands und Kar Weber, Sprecher der Gemeinsamen Initiative der Träger der Politischen Jugendbildung, aus. Lisi Maier unterstützte ebenso den Vorschlag der Linksfraktion, ein Programm für Sanierungs- und Bauerhaltungsmaßnahmen aufzulegen. Dies sollte jedoch nicht in Form von Krediten, sondern von Investitionen erfolgen. Auch Anke Miebach-Stiens von der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen sprach sich für ein solches Investitionsprogramm aus. In diesem Sinne argumentierte auch der Leiter der DGB-Jugendbildungsstätte Flecken Zechlin, Robert Sprinzl. Er kritisierte, dass die bisherigen Hilfsprogramme des Bundes lediglich auf das „blanke Überleben“ der Einrichtungen ausgerichtet seien. Liquiditätshilfen seien aber auf Dauer nicht ausreichend, die Einnahmeausfälle der Einrichtungen müssten idealerweise ganz oder zumindest teilweise kompensiert werden. Auch Sprinzl sprach sich für ein Investitionsprogramm für Sanierungs- und Baumaßnahmen aus.

Quellen: Deutscher Bundesjugendring e.V.; hib – heute im bundestag Nr. 1424 vom 16.11.2020

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