Flucht und Migration
Caritas sieht geplante Ankerzentren mit Sorge
![Schild mit der Beschriftung Erstaufnahmeeinrichtung Schild mit der Beschriftung Erstaufnahmeeinrichtung](/fileadmin/_processed_/0/a/csm_Erstaufnahmeeinrichtung-F-kamasigns_9d78180a90.jpg)
Die von Bundesinnenminister Seehofer geplanten sogenannten Ankerzentren sehen wir mit Sorge. Die Erfahrungen von Caritas-Mitarbeitenden in zahlreichen Aufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften belegen, dass eine längerfristige Unterbringung in Großunterkünften zu Rechtsverletzungen führt, hohes Konfliktpotenzial birgt und Integration behindert.
29.05.2018
Wenn mehrere hundert oder gar tausend Menschen über einen Zeitraum von mehreren Monaten, teils sogar Jahren auf sehr engem Raum zusammenleben müssen, führt dies unweigerlich zu Konflikten. Zumal, wenn es für diese Personen keine Zukunftsperspektive gibt und sonstige Betätigungsmöglichkeiten fehlen. Die Privatsphäre und der Schutz von Familien und allein reisenden Frauen sind massiv gefährdet. Wir halten es daher für unerlässlich, verbindliche Schutzkonzepte und damit einhergehende Schulungen aller Mitarbeitenden in den Einrichtungen zu etablieren. Zudem müssen bauliche Standards gewährleistet werden. Ganz praktisch bedeutet dies etwa abschließbare Zimmer oder Sanitäranlagen für kleine Wohneinheiten.
Rechte von Kindern und Jugendlichen werden verletzt
Die Bewohnerinnen und Bewohner sind vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Teilweise ist der Zugang in die Einrichtungen für Anwohner aus Sicherheitsgründen streng reglementiert. Andernorts liegen die Unterkünfte fernab von Städten oder Dörfern. Nicht zuletzt dadurch haben die Bewohner Schwierigkeiten, Kontakte zu knüpfen. Die Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen werden verletzt, wenn sie keine regulären Schulangebote und keinen Kindergarten besuchen dürfen, die als kindgerechte Orte auch Erfahrungen von Sicherheit und Geborgenheit ermöglichen können.
Dass die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen nicht arbeiten dürfen und mit Sachleistungen wie beispielsweise Lebensmitteln versorgt werden, missachtet die Selbstbestimmung der Menschen und schränkt sie stark ein. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass u.a. Schwangere und Mütter mit kleinen Kindern, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, teilweise nicht adäquat versorgt werden. Berichtet wird beispielsweise über fehlende Küchenausstattung, die benötigt würde, um Babynahrung zuzubereiten.
Unterbringung führt zu Rechtsverletzung
Die genannten massiven Einschränkungen der Lebenssituation der Menschen, die nur einen Ausschnitt der traurigen Realität zeigen, sind nicht zu rechtfertigen.
Ob das Ziel erreicht werden kann, Asylverfahren durch die geplanten Ankerzentren zu beschleunigen und gleichzeitig fair zu gestalten, bezweifeln wir. Aktuell dürfen Rechtsanwälte zu Beratungszwecken teilweise die Unterkünfte der Aufnahmeeinrichtungen nicht betreten. Auch gibt es in den Unterkünften im Moment nicht genügend unabhängiges Beratungspersonal und zu wenig Zeit, die Menschen in ihren Verfahren zu beraten. Deshalb erfolgt eine zufriedenstellende behördliche Prüfung für die betroffenen Menschen meist erst vor Gericht.
Quelle: Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.05.2018
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