Stellungnahme
BVkE zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der Grundordnung
![Eine erwachsene Person und fünf Kinder sitzen auf einer Fensterbank Eine erwachsene Person und fünf Kinder sitzen auf einer Fensterbank](/fileadmin/_processed_/3/2/csm_AdobeStock_277652175_Pixel-Shot_c6ee5ee27c.jpeg)
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Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) begrüßt, dass die Grundordnung eine Überarbeitung und Weiterentwicklung erfahren soll. Der BVkE hält den vorliegenden Entwurf zu einer Novellierung der Grundordnung für einen großen Schritt in die richtige Richtung. Er schließt sich daher der Stellungnahme der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes – Dienstgeberseite – vorbehaltlos an.
05.09.2022
Besonders positiv zu dem Entwurf ist hervorzuheben, dass die Träger der Kinder- und Jugendhilfe im praktischen Umgang realitätsnähere Entscheidungen treffen können. Ebenfalls ist positiv hervorzuheben, dass Kirche und Träger gleichwertig genannt werden.
Wir begrüßen es, dass künftig die christliche Prägung einer Einrichtung stärker an ihrem Selbstverständnis festgemacht wird und nicht mehr in erster Linie an den Mitarbeitenden. Für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist es sehr hilfreich, dass in der Folge die Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche nur noch für sehr wenige Mitarbeitende Voraussetzung für eine Beschäftigung sein soll.
Der BVkE befürwortet es darüber hinaus, dass die private Lebensführung der Mitarbeitenden künftig rechtlichen Bewertungen entzogen bleibt. Denn unsere Einrichtungen profitieren und leben gerade von der Vielfalt ihrer Mitarbeitenden. Die verbleibenden Anforderungen an die Mitarbeitenden müssten sich in der Praxis noch bewähren.
Die neue Grundordnung lädt explizit auch Menschen ohne katholische Konfessionszugehörigkeit zur Mitarbeit in der Dienstgemeinschaft ein. Dieser Einladungscharakter ist positiv hervorzuheben. Soll der Kirchenaustritt weiterhin arbeitsrechtlich sanktionsfähig bleiben, wird der Einladungscharakter untergraben. Vor diesem Hintergrund fordert der BVkE die Herausnahme des Kirchenaustritts aus dem Sanktionskatalog.
Die Organe des Verbandes werden die Überarbeitung und Weiterentwicklung sehr genau verfolgen und setzen sich für die vorgeschlagene Novellierung ein.
Die ausführliche Stellungnahme der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. steht auf der Website des BVkE zum Download bereit.
Quelle: Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) vom 24.08.2022
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