Stellungnahme

Bundesnetzwerk Ombudschaft zum Referentenentwurf eines KJSG

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. begrüßt den vorgelegten Referentenentwurf des BMFSFJ für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG). In der Stellungnahme befasst sich das Netzwerk detailliert mit den vorgeschlagenen Einzelregelungen zu Ombudsstellen.

28.10.2020

Da Ombudschaftliche Arbeit unmittelbar von anstehenden Gesetzesänderungen im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe betroffen ist, beschäftigt sich die Stellungnahme des Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. über § 9a SGB VIII-E hinaus mit gesetzlichen Neuregelungen, die mit häufigen Themen der ombudschaftlichen Beratungsarbeit in Zusammenhang stehen.

Die Ausführungen der Stellungnahme basieren auf dem Positionspapier „Gesetzliche Verankerung von Ombudschaft in der Kinder-und Jugendhilfe: Positionen des Bundesnetzwerks Ombudschaft“. Die ausführliche Stellungnahme lässt sich auf der Homepage des Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. herunterladen.

KJSG-RefE 2020

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.

Über das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen in Deutschland. Die Mitglieder verbindet ein gemeinsames Interesse: Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien ombudschaftlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

Quelle: Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

Redaktion: Thekla Noschka

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