Sozialpolitik

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur SGB II-Leistungsrechtsreform

Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 20. Oktober 2010 den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuches beschlossen.

20.10.2010

Zeitplan:

- Der Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuches soll bereits in der 43. Kalenderwoche auch von den Fraktionen in den Bundestag eingebracht und am 29. Oktober beraten werden. 
- Die 2./3. Lesung ist für Anfang Dezember geplant, die Bundesratsbefassung für den 26. November und 17. Dezember. 
- Parallel zum Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens sollen Vertreter der Regierungs- und der Oppositionsfraktionen sowie der Länder eingeladen werden, um auf dem Weg zum Bundesratsbeschluss Gemeinsamkeiten und Lösungswege ausloten.

"Ich freue mich sehr, dass es trotz des enorm hohen Zeitdrucks nicht nur gelungen ist, die neu berechneten Regelsätze verfassungsfest zu errechnen. Nach einer vorgezogenen breiten Vorabstimmung mit Praktikern aus Ländern und Kommunen haben wir nun auch ein praxisnahes Konzept für das Bildungspaket, mit dem warmen Mittagessen, der Lernförderung, den Schulausflügen, dem Schulmaterial und dem Anspruch auf ein Sport-, Kultur- oder Musikangebot am Nachmittag. Dass wir nicht mehr länger nur Geld auszahlen, sondern uns kümmern, dass die Leistungen direkt zum Kind kommen, bedeutet einen Riesenfortschritt für die mittelfristigen Bildungs- und damit die Aufstiegschancen bedürftiger Kinder", sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen im Anschluss an die Kabinettsberatungen. Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf war im Rahmen der eigens zu diesem Zweck vorgezogenen Anhörungen an wichtigen Stellen von den Ländern und Kommunen mit gestaltet worden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesentliche Punkte gegenüber der bereits am 20. September vorgestellten ersten Rohfassung des Bildungspaketkonzeptes sind:  

     
  • Von den Leistungen des Bildungspakets sollen künftig nicht nur die Kinder in der Grundsicherung profitierten, sondern auch die Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten. Ursula von der Leyen bezeichnete diese Modifikation als kluge Lösung, die harte Abbruchkanten vermeide, denn auch die Familien an der Grenze zu Hartz IV bräuchten jede Unterstützung bei der Bildung ihrer Kinder.
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  • Anstelle der Jobcenter können sich auf entsprechenden Wunsch auch Kommunen mit der Umsetzung des Bildungspakets beauftragen lassen. Der Bund erstattet in diesem Fall der Kommune die Verwaltungskosten, die sonst den Jobcentern entstanden wären. 
    Aus Sicht der Bundesarbeitsministerin sollen sich vor Ort sollen diejenigen kümmern, die Kenntnis über die besten Angebote für die Kinder haben und sich die Aufgabe auch zutrauen. „Steht die Kommune in der Verantwortung, kommt als weiterer Vorteil hinzu, dass alle Kinder, ganz egal ob sie die Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen, die Leistungen aus einer Hand erhalten", so von der Leyen.
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  • Um den Kommunen bei der Ausgestaltung des Bildungspakets größtmögliche Gestaltungsfreiheit einzuräumen, wird neben der Abrechnung über Gutscheine die Direktüberweisung als gleichberechtigter Weg anerkannt. Damit haben wir einen weiteren unkomplizierten und stigmatisierungsfreien Weg, über den die Sach- oder Dienstleistung zum Kind kommt", sagte von der Leyen.
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  • "Schulnahe Lernförderung" soll nur dann erfolgen, wenn keine ausreichende reguläre schulische Lernförderung (für alle Kinder) angeboten wird. Die Lehrer stellen im Rahmen ihrer normalen laufenden Bewertungsverfahren den Förderbedarf für ein Kind fest. Ursula von der Leyen sagte hierzu, dass niemand besser wisse, wo es hakt, als der eigene Lehrer oder die Lehrerin. Deswegen sei es gut, dass diese feststellten, ob Förderbedarf bestehe oder nicht und dass die Lernförderung schulnah stattfinde.
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  • Das finanzielle Gesamtvolumen für die Leistungen des Bildungspakets beträgt rund 700 Millionen Euro in 2011 und 730 Millionen Euro in 2012 und 2013. Verwaltungskosten sind zusätzlich mit 135 Millionen Euro in 2011 und 110 Millionen Euro in 2012 und 2013 veranschlagt.
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Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

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