Österreich

Bundesjugendvertretung zieht Beschlüsse zu Ukraine, Neutralität und Lehre

Österreichische Kinder- und Jugendorganisationen setzen wichtige Impulse für gesetzliche Interessenvertretung. Bei der 21. Vollversammlung der Bundesjugendvertretung (BJV) hielten die Delegierten aller 59 Mitgliedsorganisationen am 24.03.2022 im Europahaus Wien Rückschau und Ausblick auf das Arbeitsjahr der gesetzlichen Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen.

19.04.2022

Herausforderungen in der Corona-Pandemie

Die Folgen der Coronavirus-Pandemie stellten Kinder und Jugendliche im letzten Jahr erneut vor große Herausforderungen. Vor allem die psychische Gesundheit von jungen Menschen verschlechterte sich dramatisch. Deshalb wurde die Kampagne Die Krise im Kopf gestartet, erklärt BJV-Vorsitzender Julian Christian und fordert dabei den Ausbau von niederschwelligen und kostenlosen Angeboten.

Als Ehrengast begrüßte Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm die Delegierten zur Vollversammlung und hob die Bedeutung des Engagements junger Menschen hervor:

„Kinder- und Jugendorganisationen haben einen wesentlichen Beitrag geleistet, um junge Menschen in der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen und ihnen Halt zu geben. Darüber hinaus hilft die außerschulische Jugendarbeit mit, das Thema psychische Gesundheit sichtbar zu machen und zu enttabuisieren.“

Jugendliches Engagement stärken

Die Staatssekretärin verwies weiters darauf, dass Jugendliche eine starke Stimme in der Bundesregierung haben. Sie betonte den hohen Stellenwert des Jugend-Sekretariats, schließlich seien junge Menschen am längsten von den Auswirkungen aktueller politischer Entscheidungen betroffen.

Auch die Hilfsbereitschaft junger Menschen hinsichtlich der aktuellen Lage in der Ukraine wurde in der Vollversammlung hervorgestrichen.

Frieden für die Ukraine und Neutralität

In einem eigenen Beschluss verurteilten die Delegierten den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und betonten die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz bei bewaffneten Konflikten. Sowohl in den Kriegsgebieten als auch auf den Fluchtrouten müssen Ressourcen zur Errichtung und Betreuung spezieller humanitärer Kinderschutzzonen bereitgestellt werden“, forderte BJV-Vorsitzender Sabir Ansari.

Sichere und kindgerechte Orte für Kinder und Familien zur Erstaufnahme müssen in Österreich zur Verfügung stehen, so der Appell der BJV. Weiters spricht sich die Interessenvertretung für einen unmittelbaren und unbürokratischen Zugang zum österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem sowie zur Bildungsinfrastruktur aus.

Die BJV hat auch ihre internationalen Kooperationen aktuell intensiviert, zeigt sich solidatisch und steht im Austausch mit der Ukrainischen Jugendvertretung (NYCU) und anderen europäischen Partner(-inne)n, betonte BJV-Vorsitzende Sabrina Prochaska.

„Junge Menschen zeigen umfassende Zivilcourage – sei es beim Protest, beim Sammeln von Spenden, bei der Beherbergung von Geflüchteten oder beim Einsatz an Erstaufnahmestellen für Geflüchtete. Als aktiver Teil der Zivilgesellschaft tragen Jugendliche mit ihrem Engagement maßgeblich zum Erhalt von Frieden, Sicherheit, Freiheit und Solidarität bei“, hob Prochaska hervor.

In diesem Zusammenhang haben sich die Delegierten in der Vollversammlung für ein klares Bekenntnis zur österreichischen Neutralität ausgesprochen.

Mehr Qualität in der Lehre

Darüber hinaus wurde ein Antrag für mehr Qualität in der Lehre und Ausbildung beschlossen. Die BJV setzt sich dabei u.a. für verpflichtende Kompetenzchecks, einen Facharbeitsfonds und verstärkte Investitionen in die Berufsschulstandorte ein, wobei eine Modernisierungs- und Digitalisierungsoffensive im Mittelpunkt stehen soll. Für eine gute Lehrausbildung braucht es entsprechende Ressourcen in den Betrieben und eine Anpassung der Berufsschulen an den heutigen Stand der Technik. Nur so könne die Lehre als Erfolgsmodell ausgebaut werden, so der abschließende Appell von BJV-Vorsitzender Fiona Herzog.

Quelle: Österreichische Bundesjugendvertretung vom 25.03.2022

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