Stellungnahme

Bundesforum beleuchtet KJSG hinsichtlich der Schnittstellen zur Vormundschaft

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) und blickt in seiner interdisziplinären Zusammensetzung bei der Kommentierung besonders auf die Schnittstellen zur Vormundschaft. Insgesamt wertet das Bundesforum den vorliegenden Entwurf aus fachlicher Perspektive in seiner gesamten Ausrichtung als gelungen und hofft, dass er schnell und konstruktiv beraten wird.

30.10.2020

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft bedankt sich für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Stellung zu nehmen. Vormund(inn)en und Ergänzungspfleger/-innen setzen sich als Personensorgeberechtigte und zugleich als Teil der Kinder- und Jugendhilfe mit der Reform des SGB VIII auseinander. Die Vormundschaft kann und will zu gelingenden Hilfeverläufen bei Kindern und Jugendlichen beitragen.

Das Bundesforum kommentiert in erster Linie diejenigen Regelungen, die Vormund(inn)en und Ergänzungspfleger/-innen direkt betreffen. Dazu gehören die avisierten Normen zur Hilfeplanung und zu Hilfen zur Erziehung, aber auch die Neuregelungen für junge Volljährige und zum Übergang in die Selbständigkeit, die für die Vormundschaft eine große Rolle spielen, wenn Jugendliche an der Schwelle zur Volljährigkeit stehen und schließlich die Vorgehensweise im Bereich Inklusion. Zudem weisen sie auf einige spezifische Änderungsbedarfe im SGB VIII aus Sicht der Vormundschaft hin, insbesondere auf notwendige Änderungen in § 87c SGB VIII, die die Kontinuitäts- und Stabilitätsbedarfe von Kindern und Jugendlichen betreffen (s. dazu V.).

Insgesamt wertet das Bundesforum den vorliegenden Entwurf aus fachlicher Perspektive in seiner gesamten Ausrichtung in doppelter Weise als gelungen:

  • Zum einen öffnet der Entwurf das SGB VIII für alle Kinder, Jugendlichen und deren Eltern, einschließlich derjenigen mit Behinderungen, leitet damit eine inklusive Wende ein (s. Punkt V) und akzentuiert Elemente der Beteiligung und Selbstvertretung sowie der Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten.
  • Zudem knüpft der Gesetzentwurf in gelungener und umsichtiger Weise am bisherigen SGB VIII und seinen spezifischen, auf das Aufgabenfeld zugeschnittenen Regelungen an und stellt so eine Kontinuität im Positiven her ohne auf notwendige Neuerungen zu verzichten.

In der Gesamtperspektive schließt sich das Bundesforum damit der Bewertung der Stellungnahme der AGJ an und fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber zu einer zügigen und konstruktiven Beratung des Entwurfs auf, damit eine Reform in dieser Legislatur gelingt und die Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung nicht vertröstet werden.

Die ausführliche Stellungnahme ist auf der Webseite des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft herunterzuladen.

KJSG-RefE 2020

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.

Über das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft ist ein multiprofessioneller Zusammenschluss von Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen, die bundesweit im Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften oder an den Schnittstellen zu diesen Aufgaben tätig sind. Vertreten sind Praxis und Wissenschaft, alle Formen der Vormundschaft, soziale Dienste, erzieherische Hilfen und die Familien-gerichtsbarkeit. Das Bundesforum ist anerkannter Dreh- und Angelpunkt der Diskussion um die Entwicklung und Qualität der Vormundschaft und Pflegschaft in der Bundesrepublik Deutschland.

Quelle: Bundesforum Vormundschaft und Pflegeschaft

Redaktion: Thekla Noschka

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