Elternbeiträge
„Brandenburg-Paket“ entlastet Mehrheit aller Familien mit Kita-Kindern
Die Eltern von mehr als 65 Prozent aller Kita-Kinder werden in Brandenburg von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung entlastet. Zusätzlich zum bereits beitragsfreien letzten Kita-Jahr entlastet das „Brandenburg-Paket“ Eltern mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung.
24.07.2023
Im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ profitieren insgesamt 99.728 Kinder und ihre Familien von der Entlastung bei den Kita-Elternbeiträgen, so Meldungen der Jugendämter. Darunter sind 35.481 Kinder, für die die Elternbeitragsfreiheit gilt, weil das jährliche Nettoeinkommen der Eltern nur bis zu 20.000 Euro beträgt bzw. die Eltern Transferleistungen empfangen. Für weitere 26.730 Kinder aus Familien mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro müssen seit 1. Januar 2023 keine Elternbeiträge mehr gezahlt werden, da die Elternbeitragsfreiheit ausgeweitet wurde. Für weitere 37.517 Kinder aus Familien mit mittleren Nettoeinkommen zwischen 35.000 und 55.000 Euro greift seit 1. Januar ein gesetzlich geregelter Höchstbeitrag bei den Elternbeiträgen zur Kindertagesbetreuung.
Das bereits beitragsfreie letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung betrifft aktuell 28.423 Kita-Kinder. Ab 1. August 2023 wird darüber hinaus das vorletzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei – für alle Kinder, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern.
Jugendminister Steffen Freiberg betont:
„Ich bin sehr froh, dass die direkte, unmittelbare Entlastung der Familien im Land Brandenburg so gut funktioniert. Es ist mir wichtig, dass alle Kinder auch in schwierigen Zeiten ein gutes Angebot der Kindertagesbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege nutzen können. Die Familien finanziell zu entlasten ist dabei eine wichtige Unterstützung.“
Maßnahmen des „Brandenburg-Paketes“
Seit 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 gilt laut „Brandenburg-Paket“:
- Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 35.000 Euro werden bei den Kosten zur Kindertagesbetreuung beitragsfrei gestellt.
- Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig durch gesetzliche Höchstbeiträge entlastet werden.
Nach wie vor beitragsfrei werden Kinder betreut, deren Eltern folgende Unterstützungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende),
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hilfen zum Lebensunterhalt),
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Dafür stehen in 2023 und 2024 insgesamt 116 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 19.07.2023
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