Sachsen-Anhalt

Bis zu 21.400 Euro für Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune beantragen

Das Landeszentrum Jugend + Kommune Sachsen-Anhalt schreibt erneut fünf Pilotkommunen aus, die bei diesen Aufgaben sowohl finanziell (bis zu 21.400 Euro) als auch fachlich unterstützt werden.

26.01.2022

„Die grundsätzlich wichtigste Unterstützung war natürlich der Aufruf, sich am Modellprojekt zu beteiligen, also eine Projektidee zu entwickeln, sich zu bewerben. Das war für uns die Initialzündung für die Arbeit.“, so formulierte es rückblickend ein Mitarbeiter aus der ersten Runde der Pilotkommunen des Landeszentrums Jugend + Kommune 2018.

Wünscht sich auch Ihre Kommune eine solche Initialzündung, um die Beteiligung von jungen Menschen nach § 80 KVG LSA zu starten, zu stärken oder zu verstetigen? Möchten Sie jungen Menschen mehr Mitsprache in der Kommune ermöglichen und sie frühzeitig in Planungsprozesse einbeziehen?

Bewerben dürfen sich Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden sowie Einheits- und Verbandsgemeinden aus Sachsen-Anhalt, die ihre kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung (weiter) entwickeln wollen. Dabei können neue Beteiligungsmethoden, Beteiligungsformate oder Kommunikationswege zwischen jungen Menschen und der Kommune erprobt werden- mit dem Ziel, junge Menschen langfristig kommunal zu beteiligen.

Das Landeszentrum Jugend + Kommune steht den Pilotkommunen während des gesamten Prozesses beratend und unterstützend zur Seite. Der Förderzeitraum beträgt 9 Monate: vom 15.04.2022 bis zum 31.12.2022.

Interesse geweckt? Den Antrag mit den Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Website des Landeszentrums. Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.2022.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesungehit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt vom 20.01.2022

Redaktion: Pia Kamratzki

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