Kinderschutz
Betroffenenrat und Missbrauchsbeauftragter nehmen gemeinsame Arbeit auf
Gemeinsam zogen Rörig und der im März konstituierte Betroffenenrat auf ihrer zweitägigen Klausurtagung eine kritische Bilanz zu den Hilfefonds für Betroffene und zur ausstehenden Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Unabhängige Aufarbeitungskommission soll in 2016 starten.
28.05.2015
Anlässlich seiner ersten Arbeitssitzung trat der neue Betroffenenrat am 22. Mai gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, in einem Pressegespräch erstmals an die Öffentlichkeit.
Dem Betroffenenrat gehören 15 Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet an, darunter 10 Frauen und 5 Männer in der Altersspanne von rund 20 bis rund 60 Jahren und aus verschiedenen Kontexten des Missbrauchs. Die Mitglieder verfügen neben ihrem eigenen Hintergrund auch durch ihr berufliches Engagement und/oder ihre Aktivitäten in der Selbsthilfe oder in weiteren Gremien über vielfältige Erfahrungen im Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Rörig: "Ich freue mich, dass sich Betroffene jetzt mit einem eigenen Expertengremium in meine Arbeit, die Arbeit meines Beirates und die politischen Prozesse auf Bundesebene einbringen. Die Zusammenarbeit ist eine große Bereicherung bei der notwendigen Weiterentwicklung der Hilfen, der Prävention, des Sexualstrafrechts und der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung."
Eines der zentralen Themen auf der ersten Arbeitssitzung des Betroffenenrates waren die bestehenden Hilfesysteme von Bund und Ländern. Der Betroffenenrat positionierte sich deutlich: Die ergänzenden Hilfesysteme für Betroffene in der Familie und in Institutionen dürfen erst dann eingestellt werden, wenn das OEG reformiert ist, entsprechend der Empfehlung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch". Betroffene müssen dringend besser darüber informiert werden, welche Hilfen sie erhalten können.
Rörig: "Drei Bundesministerinnen haben 2011 nach Abschluss des Runden Tisches ein schnelles und unbürokratisches Hilfesystem und einen 100 Mio. Euro Fonds für Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Familie (FSM) versprochen - in dem noch immer über 40 Mio. Euro von 14 Ländern fehlen und der bisher viel zu wenig beworben wird. Aktuell besteht sogar die Gefahr, dass die von Betroffenen dringend benötigten Finanzmittel in 2016 zurück in die Staatskassen fließen. Bisher wurde aus dem FSM erst rund ein Zehntel der Mittel abgerufen. Sollte der Fonds tatsächlich wie geplant in 2016 auslaufen, bevor das reformierte OEG in Kraft getreten ist, fallen Betroffene erneut in ein Vakuum aus falschen Versprechungen und fehlenden Hilfen. Bundesministerin Nahles muss die Verschleppung der OEG-Reform beenden und jetzt wie angekündigt den Referentenentwurf zügig vorlegen! Bis das neue Gesetz gilt, müssen der Hilfefonds und das ergänzende Hilfesystem weitergehen!"
Für das ergänzende Hilfesystem für Betroffene in Institutionen (EHS) konnten bisher nur mit den Kirchen, der Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Vereinbarungen getroffenen werden. Für Betroffene sei nicht nachvollziehbar, so Rörig, dass für Missbrauchsfälle, die in Schulen und anderen Einrichtungen der Länder stattgefunden haben, mit den Ländern bis heute keine Einigung erzielt werden konnte. Auch ein Fonds für Betroffene in psychiatrischen Einrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe wurde bisher von den Ländern abgelehnt. "Es fehlt offensichtlich vielerorts an politischem Willen, Betroffenen von sexueller Gewalt unbürokratisch zu helfen."
Zuversichtlich zeigen sich Betroffenenrat und Beauftragter, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission Anfang 2016 starten wird.
Rörig: "Wenn die Aufarbeitungskommission kommt, haben wir einen weiteren wichtigen Schritt in Deutschland getan, uns gesamtgesellschaftlich mit dem Thema Missbrauch auseinanderzusetzen. Viele tausend Kinder sind jährlich von Missbrauch betroffen. Das geht uns alle an. Wir brauchen deshalb dringend eine breite gesellschaftliche Debatte, damit die riesige Dimension von sexueller Gewalt von der breiten Öffentlichkeit und von großen Teilen der kinderschutzfernen Politik wahrgenommen und die Prioritätensetzung zugunsten Prävention und Hilfen geändert wird. Eine Kommission kann Ausmaß und Ursachen von Missbrauch in Institutionen und in der Familie untersuchen und wird dazu beitragen, dass die Gesellschaft informierter, sensibler und verantwortungsvoller mit dem Thema umgeht."
Die Mitglieder des Betroffenenrates wurden vom Beauftragten und vier vom Deutschen Bundestag benannten Expertinnen ausgewählt. Der Betroffenenrat wird sich bis zu 6x jährlich treffen und ist dauerhaft bis zum Ende der Amtszeit des Beauftragten (März 2019) eingesetzt.
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 22.05.2015
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