SGB VIII

Beteiligungsprozess des Bundes zur Modernisierung des SGB VIII: AGJ redet mit

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) weiterzuentwickeln. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beteiligt sich an dem vom Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) gestarteten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe.

28.01.2019

Der neue Beteiligungsprozess des Bundes wurde unter dem Titel „Mitreden-Mitgestalten“ am 6. November 2018 eingerichtet und soll ca. 1 Jahr dauern.

Online-Plattform www.mitreden-mitgestalten.de

Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de. Dort wird fortlaufend über den Hintergrund und über den Stand des Austausches informiert, u.a. mit Neuigkeiten und Materialien zu einzelnen Sitzungen und Themen. Die Internetseite soll Transparenz im Verlauf des Gesamtprozesses herstellen, über sie sollen zudem Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden.

Um informiert zu werden, wenn auf der Plattform neue Inhalte wie beispielsweise Dokumentationen von AG-Sitzungen eingestellt werden, ist es möglich einen „Newswecker“ zu abonnieren.

In den letzten Jahren hat das BMFSFJ mit der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe über mögliche Verbesserungen und Weiterentwicklungen des SGB VIII diskutiert. Auch findet sich auf den Seiten ein kurzer Überblick zum Hintergrund und über Ergebnisse vergangener Dialogforen.

Für die Moderation, Organisation und Koordination des Gesamtprozesses wurde eine externe Geschäftsstelle eingerichtet. Diese wird von der Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“ gemeinsam mit dem Institut für Jugendrecht Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (IJOS) und dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) getragen. Sie führt auch die Betroffenenbeteiligung und deren wissenschaftliche Begleitung durch.

Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“

Zentrale Bedeutung wird der Beratungsprozess in der Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ haben, die von der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks geleitet wird. In der AG werden voraussichtlich 50 Mitglieder aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe sowie von Ländern und Kommunen teilnehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist durch die Benennung einer Gruppe von 15 Personen in diese Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ einbezogen. Es ist gelungen ein Verfahren zu finden, dass die Mitgliederstrukturen der AGJ gleichermaßen berücksichtigt und dem Konsensprinzip der AGJ gerecht wird: Neben der AGJ-Vorsitzenden (vertreten durch den AGJ-Geschäftsführer), dem Vorsitzenden des Fachausschusses I „Organisation-, Finanzierungs- und Rechtsfragen“ (vertreten durch den Stellvertretenden Vorsitz des Fachausschusses VI „Hilfen zur Erziehung, Familienunterstützende und Sozialpädagogische Dienste") und der zuständigen Referentin des Fachausschusses I (vertreten durch die zuständige Referentin des Fachausschusses VI) wurden für die Bundes-AG „Mitreden – Mitgestalten“ von allen sechs Mitgliedssäulen Personen (und Stellvertretungen) für jeweils zwei Plätze benannt.

Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden-Mitgestalten“ hat am 21. Januar 2019 stattgefunden.

Vier inhaltliche Sitzungen in 2019

Im Beteiligungsprozess sind vier weitere inhaltliche Sitzungen zu folgenden Themen vorgesehen:

  • Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation (12. Februar 2019)
  • Fremdunterbringung: Kinderinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken (April 2019)
  • Prävention im Sozialraum stärken (Juni 2019)
  • wirksames Hilfesystem / weniger Schnittstellen / mehr Inklusion (September 2019)

Online-Diskussionen für die Fachöffentlichkeit

Im Vorfeld der einzelnen AG-Sitzungen ist es der Fachöffentlichkeit möglich über die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de. Hinweise und Ideen einzubringen. Dies jeweils mit zeitlichem Vorlauf zur jeweiligen Sitzung.

Noch bis zum 04. Februar 2019 kann zum Thema „Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation“ mitdiskutiert werden.

Arbeitsgruppe der AGJ zum „Reformprozess SGB VIII“

Die bereits seit vielen Jahren den Beratungsprozess einer Reform des SGB VIII begleitende AGJ-interne Arbeitsgruppe „Reformprozess SGB VIII“ wird fortgeführt, da in ihr eine Abstimmung ebenfalls mit den Vorstandsmitgliedern aus den Strukturen der Behindertenhilfe sowie der kommunalen Ebene möglich ist.

Für die Einbringungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ werden u.a. die 2016 im Vorstand beschlossenen Empfehlungen „Vielfalt gestalten, Rechte für alle Kinder und Jugendlichen stärken!“ (PDF, 184 KB) weiter eine wichtige Grundlage der Diskussion bilden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ / www.mitreden-mitgestalten.de

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