Handreichung

Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Einstellung ukrainischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um geflüchtete Kinder aus der Ukraine in Deutschland bestmöglich zu betreuen. Dabei sollten Personalverantwortliche die ukrainische Fachkraft bereits während des Einstellungsgesprächs über das deutsche Kinderschutzsystem aufklären. Die Handreichung enthält die wichtigsten Unterlagen für solch ein Aufklärungsgespräch.

12.01.2023

In verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe wird aktuell der Einsatz ukrainischer Fachkräfte diskutiert. Insbesondere wenn ukrainische Kinder und Jugendliche im Verbund („Kinderheim“) nach Deutschland geflohen sind, stellt sich die Frage, wie eine Weiterbetreuung durch die vertrauten Personen mit den Anforderungen des SGB VIII vereinbart werden kann.

Handreichung zur Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), das DIJuF, der Deutsche Kinderschutzbund und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. haben eine Handreichung erstellt, die Instrumente zur Wahrung des Kinderschutzes bei der Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe darstellt. Die Handreichung ist auch auf Ukrainisch erschienen und enthält, neben Hinweisen zum Kinderschutz in Personalverantwortung und Informationen zu Kinderrechten und Kinderschutz in Deutschland für ukrainische Fachkräfte, auch Formularvorlagen zur Bestätigung über die erfolgte Aufklärung zu den Vorgaben des Kinderschutzes in Deutschland und eine Auskunfts- und Selbstverpflichtungserklärung.

Links

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 21.12.2022

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top