Familienpolitik

Bayern: Landesstiftung ermöglicht kinderreichen Familien einen Besuch im Freizeitpark

Für kinderreiche Familien ist ein Besuch im Freizeitpark oft finanziell nur schwer möglich. Seit der Eröffnung im Jahr 2002 stellt das Legoland Deutschland der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ jährlich Freikarten zur Weitergabe an Familien mit mindestens drei Kindern zur Verfügung. Ab dem 25. Februar können die Freikarten telefonisch beantragt werden.

11.03.2019

Mit der ganzen Familie in den Freizeitpark – das ist meist ein unvergessliches Erlebnis. Nicht immer reicht der eigene Geldbeutel aber dafür aus. „Gerade für kinderreiche Familien ist solch ein Freizeitparkbesuch finanziell oft schwer zu stemmen. Ich freue mich deshalb ganz besonders, dass Legoland Deutschland auch in diesem Jahr über 200 kinderreiche Familien in Bayern bei ihrem Besuch im Freizeitpark in Günzburg mit Freikarten unterstützt. Dafür danke ich Legoland Deutschland von Herzen“, so Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer.

Seit der Eröffnung im Jahr 2002 stellt Legoland Deutschland der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ jährlich Freikarten zur Weitergabe an Familien mit mindestens drei Kindern zur Verfügung. Bis zu fünf Freikarten pro Familie können ab dem 25. Februar telefonisch bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ in Bayreuth beantragt werden – täglich von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr unter 0921 605 3399. Am Telefon wird ein ausgewählter Termin vereinbart und nur an diesem Tag können die Freikarten genutzt werden. Vorrangig werden die Karten an Familien vergeben, die in den letzten Jahren noch nicht im Legoland waren.

Hintergrund

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt kinderreiche Familien, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die unverschuldet in Not geraten sind. Sie unterstützt aber auch schwangere Frauen und Mädchen in einer Notlage. Die Hilfen für Schwangere reichen von Babyerstausstattung über Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände bis hin zur Finanzierung einer Haushaltshilfe im Einzelfall.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 22.02.2019

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