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BaWü: Altpeter fordert Rezeptfreiheit für „Pille danach“

Nach der Entscheidung der Expertenkommission für die Freigabe der „Pille danach“ fordert baden-württemberische Sozialministerin Katrin Altpeter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zum Handeln auf. Gröhe müsse nun rasch eine entsprechende Verordnung erlassen und die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ ermöglichen.
16.01.2014
Altpeter erinnerte daran, dass sich der Bundesrat auf ihre Initiative hin bereits mehrfach für eine Rezeptfreiheit der „Pille danach“ ausgesprochen habe. Die frühere Bundesregierung habe argumentiert, man wolle die Empfehlung der Experten abwarten. Die liege nun vor, so Altpeter, und zwar eindeutig für die Abschaffung der Verschreibungspflicht.
„Nach dem klaren Votum der Sachverständigen gibt es keine sachlichen Argumente mehr gegen die Rezeptfreiheit“, sagte die Ministerin in Stuttgart. Rein ideologische Gründe gegen die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ dürften nicht auf dem Rücken der Frauen ausgetragen werden, so die Ministerin weiter. „Die „Pille danach“ muss endlich rezeptfrei erhältlich sein.“
Altpeter ist überzeugt: „Die Befreiung von der Rezeptpflicht wird Frauen den Zugang zu Notfall-Verhütung erleichtern. Damit helfen wir, ungewollte Schwangerschaften oder gar Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern.“ Es liege in der Natur der Sache, dass die „Pille danach“ als Notfallkontrazeptivum schnell und unkompliziert erhältlich sein muss. Ohne die Rezeptfreiheit könne es gerade an Feiertagen oder Wochenenden passieren, dass zu viel Zeit zwischen dem Geschlechtsverkehr und der Einnahme verstreicht und eine ungewollte Schwangerschaft nicht mehr sicher vermieden werden könne.
Bedenken hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen teilt Altpeter nicht. „Erfahrungen aus den Ländern, in denen die „Pille danach“ bereits rezeptfrei erhältlich ist, zeigen, dass sich dies nicht negativ auf den Gebrauch von Verhütungsmitteln auswirkt“, so die Ministerin. Auch eine ausreichende Beratung der Frauen sei sichergestellt. Darauf hatten auch die Experten in ihrem Votum Wert gelegt. Bereits heute seien die Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln unabhängig von einer Rezeptpflicht zu einer umfassenden Beratung verpflichtet. Falls sich im Beratungsgespräch in der Apotheke herausstellt, dass bspw. gesundheitliche Risiken bei den Patientinnen bestehen, müssen die Apothekerinnen und Apotheker diese an einen Arzt verweisen.
Pille danach
Die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel verhindert oder verschiebt den Eisprung und wendet dadurch eine mögliche Schwangerschaft ab. Sie muss innerhalb der ersten 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Medikaments reduziert sich jedoch nach den ersten 24 Stunden. Mit Abtreibung, wie von Gegnern der Freigabe oftmals geäußert, hat der Wirkungsmechanismus nichts zu tun. In über 75 Ländern weltweit und in nahezu allen europäischen Ländern wie der Schweiz, Frankreich, Dänemark, Schweden oder Portugal ist dieser Arzneistoff bereits seit längerer Zeit ohne Verschreibung erhältlich.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 15.01.2014
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