Kinder- und Jugendarbeit

BAG Landesjugendämter: Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Zeiten von Corona und darüber hinaus

In einem Appell betont die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter die Bedeutung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in der aktuellen Situation und fordert die Infrastrukturen der Kommunen, der Länder und des Bundes zu erhalten und zu stärken. Der Zusammenschluss der Landesjugendämter erwartet eine Einbeziehung bei der stufenweisen Öffnung und weist auf die Schlüsselrolle der Fachkräfte in beiden Arbeitsfeldern hin. Wir veröffentlichen den Appell im Wortlaut.

25.05.2020

Appell der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Zeiten von Corona und darüber hinaus – Infrastrukturen der Kommunen, der Länder und des Bundes erhalten und stärken!

  1. Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gerade jetzt wichtig

    Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit findet auch in Zeiten der Corona Pandemie statt, wenngleich Einrichtungen geschlossen sind. Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind im Kontakt mit den jungen Menschen, passen die Formate der Arbeit an und arbeiten intensiver, aufsuchender, digitaler und moderner – auch durch Corona. Der Fachaustausch findet weiterhin statt. Eine schrittweise Öffnung der Einrichtungen wird entsprechend der Maßgaben vorbereitet.

  2. Stärkung und Sicherheit für Kinder, Jugendliche und junge Menschen

    Die Vermittlung von Sicherheit, die Begleitung, die angebotene Möglichkeit der Vergewisserung unter Gleichaltrigen und die Stärkung der jungen Menschen in dieser - auch für junge Menschen sehr herausfordernden Lebenssituation - ist besonders wichtig und eine zentrale Aufgabe von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

  3. Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind unerlässliche Begleiter

    Junge Menschen brauchen verlässliche Beziehungen. Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit kommt eine Schlüsselrolle zu. Eine verlässliche und kontinuierliche personelle Infrastruktur ist ein wesentlicher Faktor für gelingende Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Die Fachkräfte müssen weiterhin zur Verfügung stehen und sollten nicht in anderen Arbeitsfeldern eingesetzt werden.

  4. Stufenweise Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

    Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in ihrer Angebots-, Träger- und Einrichtungsvielfalt als Infrastruktur für junge Menschen in Kommunen, den Ländern und im Bund sollten in den Erlassen und Allgemeinverfügungen Berücksichtigung finden. Dabei sollten zum Wohle der jungen Menschen Lösungen und Regelungen auch mit der Expertise der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit herbeigeführt werden. Notwendig ist der Einbezug der Infrastrukturen – der Angebote, Träger, Einrichtungen und Jugendbildungsstätten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – in die Exit-Strategien der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie einer langfristigen Sicherung dieser Infrastrukturen.

Der Appell wurde auf der 128. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter vom 06. bis 08. Mai 2020 beschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter ist ein Zusammenschluss der 17 Landesjugendämter im Bundesgebiet (zwei in NRW), die in ihrem jeweiligen Einzugsbereich überörtliche Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Weitere Informationen: www.bagljae.de/content/

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

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