Hilfen zur Erziehung
BAG Landesjugendämter diskutiert Bundesteilhabegesetz, Fachkräftemangel und Radikalisierung in der Jugendhilfe
In Stuttgart diskutieren die Ladesjugendämter über die Umsetzung der Vorhaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und betonen, dass hierbei wesentliche Aspekte der Kinder- und Jugendhilfe zwingend beachtet werden müssen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete der Fachkräftemangel im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Zudem wurde die Handlungsempfehlung „Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ verabschiedet.
19.11.2018
Die 125. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter in Stuttgart nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erneut zum Anlass überregionale, aktuelle fachliche Themen zu diskutieren, Denkanstöße zu geben und Lösungsansätze zu eruieren. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie der Fachkräftemangel im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Außerdem verabschiedete der Zusammenschluss der 17 Landesjugendämter in Deutschland eine Handlungsempfehlung „Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“.
Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Ein zentrales Thema der Tagung war die Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zur Entwicklung eines einheitlichen Instrumentes zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs von Kindern und Jugendlichen. Der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Jörg Michael Fegert stellte ein gemeinsames Projekt der Uni-Klinik Ulm und des Deutschen Jugend Instituts zur Entwicklung eines Verfahrens zur leistungsbegründenden Einschätzung von (drohenden) Teilhabebeeinträchtigungen vor. Die Mitglieder der BAG tauschten sich anschließend über die jeweiligen Sachstände in den Bundesländern aus. Einigkeit unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestand darin, dass sich das Bedarfsermittlungsinstrument zwar an den bestehenden Instrumenten für Erwachsene orientiere könne, jedoch wesentliche Aspekte der Kinder- und Jugendhilfe zwingend beachtet werden müssen. Die gemeinsame Entscheidungsfindung im Sinne der Erarbeitung einer gemeinsamen Zielsetzung sowie eines abgestimmten Handlungsprogramms zwischen den Personensorgeberechtigten, den Kindern und Jugendlichen und dem Jugendamt, die die Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe auszeichnet, muss auch Eingang finden in die Teilhabe- und Hilfeplanung für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe.
Fachkräftemangel im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Ein weiteres zentrales Thema der 125. Arbeitstagung war der Fachkräftemangel im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Der einführende Vortrag der Leiterin des Jugendamtes Stuttgart, Dr. Susanne Heynen, verdeutlichte insbesondere die angespannte Situation in Stuttgart, ließ sich gleichzeitig aber auch insgesamt auf die Bundesrepublik übertragen. Tenor der Diskussion im Rahmen der Arbeitstagung: Es bedarf einer Gesamtstrategie für alle betroffenen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Wichtig sei es zudem, Wachstumsgrenzen zu definieren. Rechtsansprüche, wie der für die Betreuung unterdreijähriger Kinder oder für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern müsse auch personell umsetzbar sein. Der Konflikt zwischen der Dienstleistungspflicht des Staates und der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit z.B. aufgrund fehlender Fachkräfte, spitze sich weiter zu.
Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen
Des Weiteren verabschiedete die BAG die von der „AG Hilfen zur Erziehung“ erarbeitete Handlungsempfehlung „Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“. Zielgruppen sind Fachkräfte der betriebserlaubniserteilenden Behörden, der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendämter. Sie sollen für Radikalisierung und Extremismus sensibilisiert werden. Die Empfehlung bietet Orientierung, um dem Phänomen präventiv, intervenierend und in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu begegnen und Lösungen zu entwickeln.
Weitere Informationen und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 19.11.2018
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