Kinder- und Jugendschutz

Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz warnt: „Lärm mindert Lebensqualität“

Auch wenn wir es manchmal nicht wahrhaben wollen, Lärm im Alltag kann sich schädlich auswirken und die Lebensqualität mindern“, erklärte Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz im Vorfeld des Internationalen Tages gegen den Lärm.

21.04.2011

Der International Noise Awarness Day, der am 27. April begangen wird, steht unter dem Motto „Lärm trennt“.

Für die Menschen in Deutschland stelle Lärm immer noch eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen dar. Stolz sagte: „Aber jeder kann einen Beitrag leisten, um Lärm zu reduzieren.“ So können Schallschutzmaßnahmen und ein bewusstes Fahrverhalten motorisierter Verkehrsteilnehmer eine deutliche Senkung der Lärmbelastung bewirken.

Im Bereich des Freizeitlärms sei lautes Musikhören insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Risiko für bleibende Gehörschäden verbunden. Bei Rockkonzerten oder in Diskotheken können Schallpegel auf Werte über 100 Dezibel ansteigen. „Dabei können sowohl akute Hörschäden wie auch eine langsam fortschreitende Schwerhörigkeit, die von den Betroffenen anfangs nicht bemerkt wird, entstehen“, so Stolz die darauf hinwies, dass „Hörschädigungen durch Lärm irreversibel sind.“

Chronische Hörschädigungen können zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Schlaf- und Konzentrationsstörungen, vermehrte Reizbarkeit und Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit sowie Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem sind mögliche Folgen.

Zum Schutz von Jugendlichen vor Hörschäden hat das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung in Baden-Württemberg ein Qualitätssiegel „Freiwillig kontrollierte Lautstärke“ für Diskotheken sowie einen Diskjockey Führerschein entwickelt. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit Musikabspielgeräten wie beispielsweise MP3 Playern stellt einen Schutz vor lärmbedingten Erkrankungen dar. Durch geeignete Maßnahmen zur Lautstärkereduzierung bei tragbaren Abspielgeräten könnte eine Verringerung von Hörschäden bei Kindern und Jugendlichen bewirkt werden. 

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.04.2011 

Redaktion: Astrid Bache

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