Aufholprogramm
Baden-Württemberg sucht Unterstützung für „Lernen mit Rückenwind“
Mit dem Förderprogramm sollen pandemiebedingte Lernrückstände aufgeholt werden. Dafür brauche es auch Sozialpädagog(inn)en, Erzieher/-innen und Kooperationspartner, die sich nun für das Programm registrieren können.
27.08.2021
Im kommenden Schuljahr startet das Land das groß angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“. Mit diesem sollen pandemiebedingte Lernrückstände bei Schüler(inne)n aufgeholt werden. Zur Umsetzung des Programms wird das Land sowohl auf die Unterstützung von Einzelpersonen mit pädagogischer Qualifikation zurückgreifen, als auch auf die Unterstützung von Kooperationspartnern wie Volkshochschulen oder Nachhilfeinstitute. Damit diese mit den Schulen zusammenfinden, hat das Land ein Registrierungsmodul entwickelt, welches nun Kooperationspartnern sowie Einzelpersonen, die dabei helfen möchten Lernlücken zu schließen, zur Verfügung steht. Neben diesen zusätzlichen Kräften können außerdem Lehrkräfte sowie pädagogische Assistent(inn)en an dem Förderprogramm teilnehmen, die bereits an der jeweiligen Schule im Einsatz sind und beispielsweise ihren Beschäftigungsumfang erhöhen möchten.
„Um die Defizite bei den Schülerinnen und Schülern aufzuholen, brauchen wir an den Schulen zusätzliche Unterstützung. Ich freue mich deswegen, wenn sich viele Personen melden, die pädagogische Erfahrung oder entsprechende Qualifikationen mitbringen. Wir setzen auch auf die Kompetenzen der vielen Bildungsanbieter im Land, die als Kooperationspartner helfen können“, sagte Kultusministerin Theresa Schopper. Sie betont: „Wir wollen dann nach den Herbstferien mit dem fachlichen Aufholen starten. Zunächst sollen Schulen und Anbieter bis dahin zusammenfinden und – das ist mir sehr wichtig – es soll in der Zeit bis zu den Herbstferien auch das soziale Miteinander an den Schulen verstärkt gelebt werden. Damit wollen wir das ein Stück weit aufholen, was im sozial-emotionalen Bereich aufgrund von Corona zu kurz gekommen ist.“
Aufruf zur Registrierung
Personen mit pädagogischer Qualifikation
Beim Registrierungsmodul können grundsätzlich alle Personen mit pädagogischen Qualifikationen oder Vorerfahrungen ihre Daten hinterlegen. Das Land sucht dabei insbesondere:
- Personen mit Lehramtsausbildung, die nicht aktiv im Schuldienst sind wie z. B. nicht in Beschäftigung stehende Lehrkräfte, Pensionärinnen und Pensionäre, Lehrkräfte in Elternzeit oder Beurlaubung,
- Studierende der Lehramtsstudiengänge und anderer Fachrichtungen,
- Ausbilder/-innen in Betrieben,
- Sozialpädagog(inn)en,
- Erzieher/-innen,
- sowie Personen mit sonstigen ähnlichen pädagogischen Qualifikationen oder Vorerfahrungen.
Die Interessierten können sich dabei sowohl für die öffentlichen als auch für die Schulen in freier Trägerschaft registrieren. Um an den Schulen eingesetzt werden zu können, ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sowie der Nachweis eines Masernimpfschutzes erforderlich.
Weiterbildungsträger, Vereine und Jugendhilfeorganisationen
Auch die außerschulischen Kooperationspartner wie Weiterbildungsträger, Nachhilfeinstitute, Jugendhilfeorganisationen, Vereine o.Ä. können sich auf dem Modul registrieren. Bevor deren Angebote bei den Schulen ankommen können, ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Land notwendig, der derzeit im Kultusministerium erarbeitet wird. Hierzu wird das Land nach der Registrierung Kontakt mit den Kooperationspartnern aufnehmen. An dem Förderprogramm können sich außerdem Lehrkräfte – auch Vertretungslehrkräfte – sowie pädagogische Assistentinnen und Assistenten beteiligen, die bereits an der jeweiligen Schule im Einsatz sind. Diese müssen sich allerdings nicht registrieren, sondern können direkt auf die Schulleitung zugehen.
Beginn des fachlichen Aufholens nach den Herbstferien
Interessierte Personen und Kooperationspartner können bei der Registrierung ihre Einsatzwünsche angeben. Das bedeutet: Es kann angegeben werden, in welchen Regionen, Landkreisen oder sogar an welchen konkreten Schulen sie unterstützen wollen. Außerdem werden die pädagogischen Einsatzwünsche abgefragt, also welche Fächer und Altersgruppen unterrichtet werden können. Das Land wird anschließend auf die Kooperationspartner zugehen um mit diesen Rahmenverträge abzuschließen. Die Einzelpersonen erhalten bei der Registrierung die Mitteilung, dass die Schulen nach Beginn des Schuljahres etwa Mitte September auf sie zukommen werden.
Über ein Modul können die Schulen die Registrierungen voraussichtlich ab Mitte September sichten. Sie treffen dann die Auswahl unter den registrierten Personen sowie unter den Kooperationspartnern, die an der Schule tätig werden möchten, und gehen auf diese zu. Wenn eine Zusammenarbeit als möglich erachtet wird, schließt das jeweilige Regierungspräsidium einen Vertrag ab. Für die Arbeit mit einem Kooperationspartner oder einer Einzelperson erhalten die Schulen Budgets zugewiesen. Der Beginn des fachlichen Aufholens ist dann für die Zeit nach den Herbstferien vorgesehen.
Hintergrund
Die Bundesregierung hat das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. In diesem Rahmen schafft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Ein Teil der Maßnahmen wird durch die Bundesländer umgesetzt. Zur Finanzierung überlässt der Bund den Ländern einen zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 1,29 Mrd. Euro. Die Länder verpflichten sich im Gegenzug, die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde bereits unterzeichnet.
Weiterführende Informationen
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat alle wichtigen Informationen auf der Sonderseite „Lernen mit Rückenwind“ veröffentlicht. Dort ist auch die Registrierung für das Programm möglich.
Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg vom 24.08.2021
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