Inklusion
AWO zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Einiges bewegt – noch viel zu tun
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Vor zehn Jahren hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Zur Umsetzung gibt es einen von der Bundesregierung erstellten Nationalen Aktionsplan. Dieser wurde jedoch zuletzt im Jahr 2016 aktualisiert. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker resümiert, die Konvention habe einiges erreichen können, es bleibe aber noch eine Menge zu tun.
26.03.2019
Anlässlich des zehnten Jahrestags der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2019 resümiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Seit zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Dadurch verpflichtet sich die Bundesrepublik, die universellen Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. In dieser Hinsicht hat die Konvention einiges erreichen können. Es bleibt aber auch noch eine Menge zu tun.“
Wahlrechtsausschlüsse noch vor der Europawahl abschaffen
So zum Beispiel begrüßt Brigitte Döcker, dass gemäß dem zentralen Grundsatz der Konvention „Nichts über uns ohne uns“ das Amt der bzw. des Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung ein Mensch mit Behinderungen innehat. Nachdenklich stimme aber, so Döcker weiter, dass erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, abschaffen konnte: „Auch wenn der Bundestag nun die Wahlrechtsausschlüsse abschaffen wird, kommt dies für die anstehende Europawahl am 26. Mai zu spät. Die AWO unterstützt deshalb den Eilantrag einiger Parteien an das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Wahlrechtsausschlüsse doch noch vor der Europawahl abzuschaffen.“
Gleichberechtigte Teilhabe noch nicht umgesetzt
Döcker betont, dass die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft noch nicht umgesetzt sei: „Hier bleibt noch viel zu tun, zum Beispiel in Sachen Barrierefreiheit. Ohne Barrierefreiheit sind für viele Menschen mit Behinderungen Bauten, Verkehrsmittel und Informationsquellen weder zugänglich, noch nutz- oder auffindbar. Menschen mit Behinderungen sehen sich tagtäglich mit kaum zu überwindenden Hindernissen konfrontiert.“ So sind Arztpraxen, die nur über Stufen und Treppen erreichbar sind, Supermärkte ohne Blindenleitsystem und Rampen zum Einstieg in einen Nahverkehrszug, die einen Neigungswinkel aufweisen, die jeden Alpinskifahrer herausfordern würden, für Rollstuhlfahrer einfach nur gefährlich. „Die AWO fordert, dass die Vorschriften für Barrierefreiheit auch für Private gelten müssen, die öffentlich zugängliche Einrichtungen unterhalten oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten“, verlangt Döcker.
Nationalen Aktionsplan fortschreiben
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gibt es einen von der Bundesregierung erstellten Nationalen Aktionsplan. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2016 aktualisiert, viele seiner Maßnahmen sind bereits 2017 oder 2018 ausgelaufen. „Der Nationale Aktionsplan muss dringend fortgeschrieben werden. Hier muss die Bundesregierung schnellstmöglich nachlegen. Ansonsten droht die Gefahr, dass die Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundesebene eines Tages ungeordnet im Sande verlaufen“, erklärt AWO Bundesvorstandsmitglied Döcker abschließend.
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 26.03.2019
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