Flucht und Migration

Asylanträge September 2018: Drei Viertel der Antragsteller jünger als 30 Jahre

Im September 2018 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anträge von 16.008 Personen (August 2018: 16.623) entschieden. Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende September 2018 bei 59.738 (zum 30. September 2017: 99.334). 74,1 % der einen Asylerstantrag stellenden Personen waren jünger als 30 Jahre.

15.10.2018

Im Zeitraum Januar bis September 2018 haben insgesamt 142.167 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (168.306 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -15,5 Prozent. In demselben Zeitraum hat das Bundesamt über die Anträge von 169.450 Personen entschieden, 345.282 weniger (-67,1 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Asylentscheidungen und Asylanträge im aktuellen Monat

Im September 2018 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 12.976 Asylanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 3.544 (-21,5 Prozent) gesunken. Im Vergleich zum Vormonat sank die Anzahl an Asylanträgen um 2.146 (-14,2 Prozent).

3.798 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (23,7 Prozent aller Asylentscheidungen), 1.852 Personen (11,6 Prozent) subsidiären Schutz und 575 Personen (3,6 Prozent) Abschiebungsschutz.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.939 Personen (30,9 Prozent). Abschließend bearbeitet (z. B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.844 Personen (30,2 Prozent).

Hauptstaatsangehörigkeiten im September 2018 waren an erster Stelle Syrien mit 2.844 Anträgen (Juli 2018: 3.786), danach der Iran mit 1.219 (862) und Irak 1.180 (1.415).

Im Zeitraum Januar – September 2018 waren 74,1 % der einen Asylerstantrag stellenden Personen jünger als 30 Jahre. 56,8 % aller Erstantragstellenden waren männlich.  

Ausführliche Zahlen und Erläuterungen mit weiteren Aufschlüsselungen stehen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung und finden sich in der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 10.10.2018

Back to Top