Qualifizierung

Arbeitshilfe: Erforderliche Kompetenzen einer Fachkraft für Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist die Voraussetzung dafür, dass öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe ihrer Aufgabe zur Gestaltung von bedarfsgerechten Angeboten und Leistungen nachkommen können. Die Komplexität und der besondere Anspruch des Arbeitsbereiches führen zu einem besonderen Unterstützungsbedarf der Jugendhilfeplanungsfachkraft. Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter herausgegebene Arbeitshilfe soll bei der Ausgestaltung des Arbeitsbereiches Jugendhilfeplanung eine Orientierung bieten.

01.06.2018

Arbeitshilfe Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung

Erarbeitet wurde die Arbeitshilfe von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Jugendhilfeplanung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.

Jugendhilfeplanung ist in ihrer Gesamtheit ein vielschichtiges Zusammenspiel von Leitungskräften der Verwaltung der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, dem Jugendhilfeausschuss, den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Akteuren aus Rechtskreisen außerhalb des SGB VIII, den jungen Menschen und ihren Familien sowie den Planungsfachkräften selbst.

Der Erfolg von Jugendhilfeplanung wird von der Kooperation und Beteiligung der Akteure bestimmt und ist somit ein kommunikativer, diskursgeprägter Prozess. Deshalb ist es erforderlich, die Jugendämter aktiv bei der Erfüllung und Umsetzung des nach § 80 SGB VIII gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag der Jugendhilfeplanung zu unterstützen und zu beraten.

Die Arbeitshilfe erläutert folgende erforderlichen Kompetenzen einer Fachkraft für Jugendhilfeplanung:

  • Kompetenz zur Gestaltung von Planungsprozessen
  • Konzeptionelle Kompetenz
  • Kommunikative Kompetenz
  • Analytische Kompetenz
  • Qualitätsentwicklungskompetenz
  • Kooperations- und Vernetzungskompetenz
  • Kompetenz zur Beteiligung
  • Kompetenz in der Außendarstellung
  • Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien

Die Arbeitshilfe „Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung“ (PDF, 407 KB) wurde auf der 124. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 02. bis 04. Mai 2018 in Hamburg beschlossen und steht zum freien Download auf deren Webseite zur Verfügung.

Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayrisches Landesjugendamt vom 30.05.2018 / Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

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