Vielfalt und Teilhabe
Antragstellung zum WIR-Landesprogramm ab sofort online möglich

Die Landesregierung ermöglicht mit dem Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ auch in 2022 wieder umfangreiche Förderungen. Die Antragstellung wurde nun noch einmal vereinfacht und kann ab sofort bis zum 31. Dezember 2021 online durchgeführt werden.
08.11.2021
Von der Förderung profitieren Kommunen, freie und gemeinnützige Träger sowie Migrant(-inn)enorganisationen. Das WIR-Landesprogramm fördert Integration vor Ort – dort, wo Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sich treffen und wo ein Bewusstsein für Vielfalt entsteht. Um dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, stößt WIR seit 2014 strukturelle Veränderungen für Integration und interkulturelle Öffnung zielgenau an. Im letzten Jahr konnten so über 300 Träger und Kommunen von der Landesförderung profitieren. 2022 steht dafür ein Fördervolumen von mehr als 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Hessisches Ministerium ruft zur Bewerbung auf
„Ich freue mich, dass hier neue Wege erprobt und langfristige Strukturen geschaffen worden sind. Die Landesregierung fördert weiterhin möglichst viele Projektideen, um Vielfalt und den Ausbau der Partizipationschancen für alle Menschen – mit und ohne Migrationsgeschichte – zu gestalten“, so Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Ich ermutige alle Antragsberechtigten, sich noch bis Ende des Jahres für eine Förderung im Rahmen des WIR-Landesprogramms zu bewerben.“
Auf der Startseite unter Website von WIR finden sich alle Maßnahmen, die nun online beantragt werden können. Mit dem Auswahlfilter wird man automatisch zu den passenden Formularen weitergeleitet. Dort werden alle wichtigen Details, wie Projektinhalt oder geplanter Finanzierungsplan, abgefragt. Dafür notwendige Dokumente können unkompliziert hochgeladen und eingefügt und dann sicher an die öffentliche Vergabestelle übermittelt werden. Die Benutzerführung ist einfach und intuitiv, zusätzlich bestehen viele hilfreiche Tipps und hinterlegte Kontaktmöglichkeiten.
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 04.11.2021
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