Statistik

Anteil der Männer am pädagogischen Kita-Personal gestiegen

In diesen Wochen beginnt für viele Kinder die Kindergartenzeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort auch von einem Mann betreut werden, hat sich binnen zehn Jahren fast verdoppelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Männeranteil am pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2022 bei 7,9 %. 2012 betrug er noch 4,1 %.

28.08.2023

Am Stichtag 1. März 2022 waren insgesamt rund 681 000 Menschen unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen befasst, knapp 53 500 davon waren Männer. Im Jahr 2012 arbeiteten zum Stichtag 1. März insgesamt gut 438 000 Menschen in der pädagogischen Betreuung, davon rund 18 000 Männer.

Männeranteil bei jungen Beschäftigten am höchsten

Vermutlich wird der Anteil an männlichen Erziehern in Kinderbetreuungseinrichtungen noch weiter zunehmen. Je jünger die unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befassten Beschäftigten in Kindertagesstätten sind, desto höher ist der Männeranteil: 2022 waren 12,6 % der Beschäftigten unter 30 Jahren männlich, bei den Beschäftigten ab 50 Jahren dagegen nur 2,8 %. Am höchsten war der Männeranteil bei den Beschäftigten unter 20 Jahren mit 17,9 %, am niedrigsten bei den 60- bis 64-Jährigen mit nur 2,0 %.

Ähnlich hoch wie bei den jüngeren Beschäftigten ist der Männeranteil bei den Absolventinnen und Absolventen der schulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher: 2021 lag er bei 17,7 %. 2012 hatte er noch 13,3 % betragen.

Auf einen Tagesvater kommen 24 Tagesmütter

Ein Teil der Kinder wird nicht in Kindertagesstätten, sondern bei Tageseltern betreut. Am Stichtag 1. März 2022 waren in der Kindertagespflege knapp 41 900 Personen beschäftigt. Zwar sind Tagesväter (gut 1 700 Personen) im Verhältnis zu Tagesmüttern (gut 40 100 Personen) immer noch sehr selten, dennoch ist der Männeranteil auch dort gestiegen – von 2,7 % im Jahr 2012 auf 4,1 % im Jahr 2022.

Methodische Hinweise

Als unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befasste Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in Leitung und Verwaltung.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 22.08.2023

Redaktion: Silja Indolfo

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