Gesundheit

§ 219a: Landjugend fordert Straffreiheit für Ärzte

Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) hatte seine Mitglieder in einer Umfrage aufgerufen, sich zur Debatte um den §219a Strafgesetzbuch (StGB) zu positionieren. Ein eindeutiges „Nein“ ist die Antwort auf die Frage, ob Ärztinnen und Ärzte bestraft werden sollen, wenn sie über den Vorgang des Schwangerschaftsabbruchs in ihrer Praxis informieren.

31.01.2019

„Bei schwierigen Fragen muss ich mich auf sichere und fachlich versierte Informationen verlassen können“, sagt Lukas Stede, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) e.V. „Gerade in ländlichen Regionen ist die gesundheitliche Versorgung mit Ärzten, Pflegekräften und Hebammen schon seit langem unzureichend. Die Information über eine Webseite oder einen Flyer ist da eine wichtige Instanz, um Patienten mit dem für sie nötigen Wissen zu versorgen. Hier nun Ärzten Geldmacherei mit Schwangerschaftsabbrüchen vorzuwerfen ist absurd.“

Zum Hintergrund: Die Ärztin Kristina Hänel streitet vor Gericht darum, straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren und mitteilen zu dürfen, dass sie diese in ihrer Praxis durchführt. Sie hatte in einem PDF auf ihrer Website nicht nur über Abtreibung aufgeklärt, sondern diese Aufklärung mit dem Verweis auf die Durchführung von Abtreibungen in ihrer Praxis verbunden. Dafür wurde sie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Daraufhin hatte sich eine öffentliche Diskussion um den §219a StGB entwickelt. Dieser verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise.

BDL fordert Sachlichkeit bei Diskussionen im Bundestag

„Gerade weil dazu weitere Diskussionen im Bundestag anstehen, ist es für uns als Jugendverband wichtig, hier zu Sachlichkeit aufzurufen“, macht Lukas Stede stellvertretend deutlich. Im BDL ärgert es viele, dass in der politischen Diskussion rund um den Paragraphen oftmals Frauen als naive und nicht entscheidungsfähige Personen hingestellt werden. „Keine und keiner wird aufgrund eines netten Flyers eine so wichtige Entscheidung - die Schwangerschaft fortzusetzen oder innerhalb der ersten zwölf Wochen zu beenden - spontan fällen“, ist Lukas Stede überzeugt. „Wir sind nicht unmündig und egal wie alt jemand ist: Niemand fällt eine so lebenswichtige Entscheidung leichtfertig. Stattdessen sollten wir unsere Bemühungen intensivieren, souverän und umfassend zu informieren, Beratung anzubieten und denjenigen, die vor dieser Entscheidung stehen, den Rücken zu stärken.“

Mit einem Seitenhieb auf die gesellschaftliche Förderung und Akzeptanz von Familien mit Kindern ergänzt der stellvertretende BDL-Bundesvorsitzende: „Kinder zu haben, ist in der Realität ein hartes Stück Arbeit. Im Alltag, bei der Versorgung, bei der Finanzierung, bei der Bildung und Unterbringung - noch immer stehen Familien und Menschen mit Kindern oft gesellschaftlich und sozial allein da. Wir überlassen den aus meiner Sicht «Mutigen» das Risiko, Kinder groß zu ziehen. Wenn Arbeiten, Wohnen, Versorgung und Absicherung im Alter für Menschen mit Kindern mehr gefördert würde, wären vielleicht mehr Männer und Frauen bereit, sich für Kinder oder weitere Kinder zu entscheiden.“

Quelle: Bund der Deutschen Landjugend e.V. (BDL) vom 29.01.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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