Flucht und Migration

111.094 grenzüberschreitende Asylerstanträge im Jahr 2019

Im Jahr 2018 wurden 14,3 Prozent weniger grenzüberschreitende Asylerstanträge als im Vorjahr gestellt. Dabei handelt es sich um Anträge, bei denen eine Einreise nach Deutschland vorausging. Die meisten Menschen davon kamen aus Syrien, dem Irak und der Türkei. Außerdem wurden 2019 31.415 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder sowie 23.429 Asylfolgeanträge gestellt.

10.01.2020

Anlässlich der Veröffentlichung der Asylantragszahlen des Jahres 2019, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland ist das dritte Jahr in Folge zurückgegangen. Das zeigt, dass die zahlreichen Maßnahmen der letzten Jahre gegen ungesteuerte Zuwanderung wirken. Gleichwohl bleibt der Migrationsdruck an den Außengrenzen und nach Deutschland weiterhin hoch. Deshalb führe ich meine Politik von Humanität und Ordnung der Migration konsequent fort.“

Grenzüberschreitende Asylanträge

Bei den grenzüberschreitenden Asylerstanträgen handelt es sich um Asylerstanträge, bei denen eine Einreise nach Deutschland vorausging. Unberücksichtigt bleiben dabei die Folgeanträge sowie die Erstanträge für nach Einreise der Eltern in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr, da diese als Indikator für die grenzüberschreitende Zuwanderung nach Deutschland nicht relevant sind.

Im Jahr 2019 wurden 111.094 grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt, 18.534 (‑14,3 Prozent) weniger als im Vorjahr (129.628 grenzüberschreitende Erstanträge). Haupt-Staatsangehörigkeiten im Jahr 2019 waren: Syrien (26.453), Irak (10.894), Türkei (10.275), Iran (7.778), Afghanistan (7.124), Nigeria (6.201), Georgien (3.138), Ungeklärt (2.630), Russische Föderation (2.535), Somalia (2.247).

Im Dezember 2019 wurden beim BAMF 6.771 grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt. Damit ist die Zahl dieser Anträge gegenüber dem Vormonat um 1.411 (‑17,2 Prozent) gesunken.

Gesamtzahl Asylanträge

Im Jahr 2019 wurden 111.094 grenzüberschreitende Asylerstanträge, 31.415 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr sowie 23.429 Asylfolgeanträge gestellt.

Im Dezember 2019 wurden neben den 6.771 grenzüberschreitenden Asylerstanträgen auch 1.588 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr sowie 1.492 Asylfolgeanträge gestellt.

Asylentscheidungen

Im Jahr 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von 183.954 Personen entschieden, 32.919 weniger (-15,2 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

45.053 Personen (24,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.192 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 42.861 Personen (23,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

19.419 Personen (10,6 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 5.857 Personen (3,2 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 54.034 Personen (29,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 59.591 Personen (32,3 Prozent).

Im Monat Dezember 2019 hat das BAMF über die Anträge von 11.892 Personen (Vormonat: 14.136) entschieden.

3.259 Personen (27,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 191 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.068 Personen (25,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

1.214 Personen (10,2 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das BAMF bei 324 Personen (2,7 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 3.245 Personen (27,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 3.850 Personen (32,4 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Dezember 2019 bei 57.012 (zum 30. November 2019: 56.958; zum 31. Dezember 2018: 58.325).

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 08.01.2020

Back to Top