Magazine – Corona-Pandemie
Corona-Aufholpaket
Informationen und Stellungnahmen zum Aktionsprogramm
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“
Die Bundesregierung hat am 5. Mai das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022 gestartet. Es besteht aus einem Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände und einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Unterstützung der sozialen Kompetenzen und der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.
Die vier Säulen des Aktionsprogramms
Das vom Bund aufgelegte Programm hat vier Säulen:
Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, pandemiebedingte Lernrückstände durch zusätzliche Förderangebote für Schüler/-innen aufzuholen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Im Zentrum der Umsetzung soll dabei die Schule und ihre Vernetzung mit zusätzlichen Angeboten stehen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die Länder im Schwerpunkt in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten durchführen und mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern. Die finanzielle Unterstützung des Bundes erfolgt über das Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro befristet auf die Jahre 2021/2022 zur Verfügung stellen.
- Frühkindliche Bildung:
Die Bundesregierung wird sich auch im frühkindlichen Bildungsbereich zusätzlich engagieren. Das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" wird mit zusätzlichen 100 Millionen Euro aufgestockt. Dadurch werden bis zu 1000 neue zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas gefördert. Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen können ihre Interessenbekundung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens online auf den extra eingerichteten Internetseiten des BMFSFJ einreichen. Das zweistufige Antragsverfahren läuft seit dem 7. Juni 2021. Damit können die neuen Fachkräfte pünktlich zum Start des neuen Kitajahres beginnen. Bestehende und neue Sprach-Kitas erhalten zusätzlich auch einen „Aufholzuschuss“ für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung durch „Kita-Helfer“, sowie einen „Digitalisierungszuschuss“ für die Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der Bildung. Das Antragsverfahren hierzu beginnt im Sommer 2021. Nähere Informationen werden rechtzeitig auf der Internetpräsenz des BMFSFJ zum Thema Frühe Bildung veröffentlicht.
- Frühe Hilfen:
Daneben werden über das Aktionsprogramm auch die Angebote der Frühen Hilfen ausgebaut. Hierfür stehen für die Jahre 2021/2022 zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Angebote bieten werdenden und jungen Eltern, die sich im Alltag mit ihrem Baby oder Kleinkind unsicher und überfordert fühlen, schnell und unkompliziert Unterstützung. Zu den Angeboten der Frühen Hilfen gehören Familienpat(inn)en zur Entlastung der Familien, Lots(inn)en, die mit den Familien einen passenden Eltern-Kind-Kurs suchen, digitale Beratungsangebote, mobile Frühe Hilfen vor Ort, Elterncafés und auch Familienhebammen, die Familien ein ganzes Jahr lang im Alltag begleiten und unterstützen. Die Angebote der Frühen Hilfen sind für die Familien kostenfrei und ohne Antrag erhältlich. Über die Website des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen finden Schwangere und junge Eltern Anlaufstellen und Informationen über die Frühen Hilfen in ihrer Nähe. Antragsberechtigt für die zusätzlichen Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind seit dem 1. Juli 2021 die Bundesländer. Die ersten zusätzlichen Angebote werden ab Juli 2021 umgesetzt. Die Bundesländer können ab Anfang Juli 2021 bei der Bundesstiftung Frühe Hilfen zusätzliche Mittel beantragen und die ersten Angebote umsetzen.
Kinder und Jugendliche sollen Unterstützung erhalten, damit sie Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Auch Familien brauchen Hilfe und Erholungsangebote, um wieder Kraft tanken zu können. Insgesamt stehen dafür 530 Millionen Euro zur Verfügung.
- Ausbau Kinder- und Jugendplan (KJP):
Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote bieten nach der langen Zeit der Pandemie einen Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen. Durch gezielte Angebote begegnen sich Kinder und Jugendliche wieder, verbringen ihre Freizeit miteinander oder nehmen an internationalen Jugendbegegnungen und sportlichen Aktivitäten teil. Mit verstärkten und vergünstigten Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangeboten werden Kinder und Jugendliche nach der Pandemie auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen begleitet: Die Mittel des Kinder- und Jugendplans für die Kinder- und Jugenderholung, die kulturelle und politische Jugendbildung, die Jugendarbeit im Sport, die internationale Jugendarbeit sowie die Jugendverbände werden erhöht. Damit können vermehrt günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen und Angebote zur Demokratiebildung ausgestaltet werden.
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe können ab Juli Anträge über ihre bundeszentralen Verbände oder die Zentralstellen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) an das Bundesjugendministerium stellen. Die ersten Angebote sollen bereits in den Sommerferien ab Juli starten. Weitere Informationen enthält ein Merkblatt des Bundesjugendministeriums. - Programm „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten“:
Das Programm ermöglicht belasteten Familien einen Urlaubsaufenthalt zu stark vergünstigten Konditionen zu buchen. Familienferienstätten und andere gemeinnützige Einrichtungen, die am Programm teilnehmen, liegen oft in ruhiger, grüner Umgebung. Gerade Familien schätzen das sehr: Eltern können abschalten, die Kinder finden sichere Spielmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung. Doch das Programm bietet noch mehr: Familienerholung bedeutet Ferien "plus", es gibt eine pädagogische Begleitung, die vielfältige Angebote für Kinder und Eltern macht. Die Familien sollen durch gemeinsame Erlebnisse und den Austausch mit anderen Familien gestärkt in den Alltag zurückkehren. Ab September wird es eine Liste der Unterkünfte geben, die an dem Programm teilnehmen. Familien können dann direkt mit diesen Häusern Kontakt aufnehmen und ihren Aufenthalt im Jahr 2021 oder 2022 buchen. Noch im Juli startet zunächst die Antragsfrist für die Einrichtungen, die bei dem Programm mitmachen wollen.
Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren sowie zu Informationsveranstaltungen werden auf den Internetseiten des BMFSFJ zur Verfügung gestellt. -
Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern:
Der Bund stellt den Ländern 70 Millionen Euro zur Verfügung, um zusätzliche Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, das am 10. Juni 2021 im Bundestag beschlossen wurde. Dazu wurden Bund-Länder-Vereinbarungen abgeschlossen. Die Länder wollen die Mittel beispielsweise für günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten, Angebote auf pädagogisch betreuten Spielplätzen, Bewegungsprogramme auf Sportplätzen, den internationalen Jugendaustausch und vieles mehr einsetzen. Die Länder setzen die Mittel ab den Sommerferien 2021 ein. Informationen über den Stand der Umsetzung sind über die Länder erhältlich. -
Außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen:
Auch außerschulische Angebote werden unterstützt, die zusätzliche Anregungen geben und die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen fördern. Hierzu zählt etwa das Programm "Kultur macht stark" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Weiterhin sollen über das Netzwerk der Schülerlabore in Deutschland und des Bundesverbands der Schülerlabore - Lernort Labor (LeLa) zusätzliche außerschulische Lernangebote zum Beispiel in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik, Sprachen, Wirtschafts- und Politikwissenschaften bereitgestellt werden. Hierzu wird die Projektförderung des Bundesbildungsministeriums insgesamt um 50 Millionen Euro für die Jahre 2021/2022 aufgestockt. -
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt:
Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine sollen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien für mehr soziales Miteinander und Engagement, Bewegung, Gesundheit und Bildung machen können. Dafür werden der Stiftung für Engagement und Ehrenamt 30 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diese hat das Förderprogramm „ZukunftsMUT“ aufgelegt. Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine können ab 15. Juli 2021 Online-Anträge bei der Stiftung stellen, um Förderungen für ihre Angebote zu erhalten. -
Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“:
Das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ wurde um 10 Millionen Euro aufgestockt, um gezielt Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu fördern, die dazu beitragen, durch die Pandemie entstandene Entwicklungsrückstände aufzuholen und soziale Kompetenzen zu stärken. Im Jahr 2021 können die Mehrgenerationenhäuser zum Auf- und Ausbau entsprechender Angebote auf Antrag jeweils bis zu 15.000 Euro und im Jahr 2022 jeweils bis zu 20.000 Euro für Sach- und Personalkosten erhalten. Ab dem 15. Juli 2021 läuft das Antragsverfahren für 2021, an dem alle der rund 530 Mehrgenerationenhäuser bundesweit noch bis zum 15. September 2021 teilnehmen können. Zur Umsetzung dieser außerschulischen Maßnahmen – durch Hauptamtliche und mithilfe freiwillig Engagierter der Mehrgenerationenhäuser sowie gemeinsam mit Kooperationspartnern vor Ort – erhalten die Mehrgenerationenhäuser neben zusätzlichen Fördermitteln auch eine fachliche Unterstützung und Beratung bei der Konzeptentwicklung und bei der Umsetzung ihrer Angebote. - Kinderfreizeitbonus:
Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien mit kleinem Einkommen sollen unterstützt werden, damit sie Angebote zur Freizeitgestaltung, insbesondere in den Ferien, wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Insgesamt stehen hierfür 270 Millionen Euro zur Verfügung. Das BMFSFJ wird im August 2021 Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG oder BKGG beziehen, mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind unterstützen. Dieser kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Darin enthalten können auch besondere Aufwendungen für die Nutzung der entsprechenden Aktivitäten sein.
- Vereinfachte Lernförderung:
Die bisherigen individuellen Hilfen zur Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen weiter zur Verfügung und sollen in der Pandemiezeit noch leichter zugänglich sein. Ein gesonderter Antrag auf Übernahme der Kosten für Lernförderung bei der zuständigen Stelle (z. B. Jobcenter) ist deshalb bis zum 31. Dezember 2023 nicht erforderlich. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Die Bundesregierung wird den Erfolg des erleichterten Zugangs vor Ende 2023 gemeinsam mit den Ländern auf der Grundlage eines Monitorings bewerten.
Weiterführende Informationen zu Kinder- und Jugendfreizeiten, Sportreisen und sonstigen Ferienangeboten in den Bundesländern haben wir ebenfalls für Sie zusammengestellt.
Zur Bewältigung der Krisenfolgen ist es notwendig, Kinder und Jugendliche in ihren sozialen Kompetenzen zu stärken. Gerade Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit ihren Sorgen und dem Druck, verpassten Lehrstoff möglichst schnell aufholen zu müssen, alleine gelassen werden. Dafür unterstützt der Bund mehr Schulsozialarbeit. Auch Freiwilligendienstleistende können Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende stehen insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusätzlich erhält die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 100 Millionen Euro zur Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort.
Informationen und Aktionsprogramme der Bundesländer
Ein Teil der Maßnahmen wird durch die Bundesländer umgesetzt. Zur Finanzierung überlässt der Bund den Ländern einen zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 1,29 Mrd. Euro. Die Länder verpflichten sich im Gegenzug, die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde bereits unterzeichnet.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 unterschrieben. Dazu hat die Landesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass Schüler/-innen wieder Anschluss finden. Neben den Programmen „Überbrücke die Lücke“ sowie den „Lernbrücken“, gibt es mit dem Bund-Länder-Programm „Lernen mit Rückenwind“ eine weitere groß angelegte Förderung, um Lernrückstände aufzuholen. Dabei sind die Schließung von Lernlücken sowie die Stärkung der sozial-emotionalen Fähigkeiten zwei Schwerpunkte.
Die Landesregierung Bayern hat die Vereinbarung zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 unterschrieben und am 14. Juli 2021 erste Informationen zur Umsetzung veröffentlicht. Das Bayerische Unterstützungsprogrammzielt darauf ab, zum einen bereits bestehende Programme auszubauen (z.B. Jugendsozialarbeit an Schulen, Stärkung der Erziehungsberatungsstellen, zusätzliche Ausbildungsakquisiteure). Zusätzlich werden neue niederschwellige Unterstützungsangebote zur Stärkung von Jugendarbeit und Partizipation von Kindern und Jugendlichen geschaffen.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen wird mit 210 neuen Stellen für die Arbeit mit sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen gefördert. Mit dem „JaS-Förderprogramm“ werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgabe aus § 13 SGB VIII finanziell unterstützt, soweit sie selbst, oder in ihrem Auftrag ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, die bayerische JaS-Konzeption umsetzen. Grundgedanke der JaS ist, junge Menschen gezielt durch individuelle Beratung und Begleitung bei sozialen Problemen zu unterstützen. Dadurch sollen deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.
Daneben werden die 180 multidisziplinär ausgestatteten Erziehungsberatungsstellen bis 2022 um zusätzliche 90 Stellen erweitert und die Struktur der Erziehungsberatung damit gestärkt. Das von Bayern initiierte und länderübergreifende Projekt der virtuellen Beratung wird ab 2022 um zusätzliche 50.000 Euro gefördert, um die digitalen Angebote zu stärken. Rund 70.000 Familien erhalten somit jährlich Unterstützung durch eine der bayerischen Erziehungsberatungsstellen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat das Paket „Stark trotz Corona - Aufholprogramm für Berliner Kinder und Jugendliche" vorgestellt. Ziel des Programms ist es, die durch die Corona-Pandemie verursachten Lernrückstände von Schüler(inne)n abzubauen und die Kinder und Jugendlichen gleichzeitig psychosozial zu stärken. Dem Land stehen für die Umsetzung des Programms insgesamt 64 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung. Davon werden 44 Mio. Euro für den Abbau von Lernrückständen genutzt. 3 Mio. Euro gehen in das Programm „Jugendarbeit stärken“, 9 Mio. Euro in die „Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Schule und Alltag durch Sozialarbeit“. Hinzu kommen rund 8 Mio. Euro für das Programm „Frühkindliche Bildung fördern“.
Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Schule und Alltag durch Sozialarbeit:
Seit Anfang August wird das Programm „Mobile Jugend-Lern-Hilfe.Jetzt“ in stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe (Heime und Wohngruppen) weitergeführt. Rund 40 Unterstützungsteams sind in 160 Einrichtungen tätig, um ca. 1000 Kindern und Jugendlichen Angebote der Lernförderung, der sozialemotionalen Unterstützung und lerngruppenbegleitenden Freizeitgestaltung zu machen. Das Programm wurde gemeinsam von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und der Liga der Spitzenverbände entwickelt und läuft im Schuljahr 2021/2022.
Zusätzliche Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr:
Um junge Menschen am Übergang Schule/Beruf zu unterstützen, werden ab September 2021 zusätzlich 130 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) angeboten. Die Einsatzorte sind Kitas, Jugendfreizeitstätten und Schulen. Interessierte junge Menschen können sich bei den angerkannten Trägern des FSJ melden, dazu gehören zum Beispiel die Sportjugend Berlin, der Türkische Bund in Berlin/Brandenburg e. V., der Kinderring Berlin e. V. und die Beschäftigung Integration Qualifizierung (BIQ gGmbH).
Für die nächsten beiden Schuljahre werden in Brandenburg insgesamt 68,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um Lernrückstände aufzuholen, verstärkte sozialpädagogische Unterstützung für Kinder und Jugendliche bereitzustellen und Ferien- und Freizeitangebote zu verbessern.
Folgende Maßnahmen werden dafür ergriffen:
- Zusätzliches pädagogisches Personal – Verstärkung um 200 Stellen für zwei Jahre
- Erwerb und Einsatz digitaler Lehr- Lern-Werkzeuge
- Lernbegleitung durch den Einsatz von Studierenden
- Ferienprogramm im Sommer und Herbst 2021
- Schulergänzende und außerschulische Angebote.
- 54 zusätzliche Stellen zur Stärkung der Schulsozialarbeit
- Ausbau der Jugendfreiwilligendienste
- Schwimmkurse und Bewegungsangebote
- Freizeitangebote – offene Kinder- und Jugendarbeit am Nachmittag
Weitere Informationen zum Vorhaben des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport finden sich in dem Eckpunktepapier zum Start ins Schuljahr 2021/22: „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche".
Die Landesregierung Bremen hat die Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 unterschrieben, bisher jedoch keine weiteren Informationen zur Umsetzung veröffentlicht. Sobald Details verfügbar sind, wird diese Rubrik aktualisiert.
Auf Initiative Hamburgs haben die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen ein gemeinsames Lernförderprogramm vereinbart. Hamburg erhält aus dem Bundesprogramm rund 26 Millionen Euro für zusätzliche Lernförderkurse und für Angebote zur sozialen und psychischen Stärkung der Kinder und Jugendlichen.
Im Bereich der Lernförderung stehen folgende Angebote zur Verfügung:
- Im Rahmen des Programms „Lernferien“ werden kostenlose und freiwillige Lernferienkursen für Schüler/-innen angeboten. Diese lernen in der Regel eine Woche lang jeden Tag drei Mal 45 Minuten in einer Lerngruppe mit rund acht bis zwölf Schüler(inne)n. Für die Herbstferien haben 288 Hamburger Schulen insgesamt rund 900 Lerngruppen geplant. Die Schulbehörde finanziert die Förderangebote in den Herbstferien mit rund 400.000 Euro. Die Lernferien sollen noch bis Ende 2022 stattfinden.
- Daneben können über 20 Prozent aller Kinder der vierten Klassen nachmittags in jeder Schulwoche vier zusätzliche Förderstunden in kostenlosen Lernkursen mit besonders kleinen Lerngruppen von rund vier Schüler(inne)n pro Kurs besuchen. Das Lernförderungsprogramm „Anschluss“ orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen von Schüler(inne)n der vierten Jahrgangsstufe, um den besonderen Herausforderungen des Übertritts an eine weiterführende Schule zu begegnen. Die Teilnahme der Schulen an dem Programm ist verbindlich. Das Programm wird von der Schulbehörde und der ZEIT-Stiftung finanziert. Bis zu 4.000 Kinder können dieses neue Angebot nutzen.
- Bis zu 20.000 Schüler/-innen an weiterführenden Schulen und Grundschulen profitieren von einer Aufstockung der in Hamburg seit 2012 etablierten Lernförderung am Nachmittag. Sie können in zusätzlichen kostenlosen Lernkursen mit rund acht Schüler(inne)n pro Kurs nachmittags in der Schule Versäumtes in allen Fächern nachholen.
Die Landesregierung Hessen hat die Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 unterschrieben. In einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, dem Hessischen Kultusministerium und der LAG Freiwilligendienste Hessen, wurde die Schaffung von 450 neuen Plätzen im Freiwilligen Sozialen Jahr getroffen. Ziel ist es, 250 neue FSJ-Einsatzplätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie 200 neue FSJ-Einsatzplätze an Schulen mit Ganztagsangeboten oder Ganztagsschulen zu schaffen. Analog zum bisherigen Landesprogramm „FSJ an Schulen“, das bereits seit mehr als 10 Jahren an hessischen Schulen etabliert ist, wird in den kommenden beiden Jahren das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ durch den Bund mit weiteren 200 FSJ-Plätzen pro Schuljahr verstärkt.
Im Zeitraum 2021 bis 2022 stehen in Hessen auf dieser Grundlage ca. 9,3 Mio. Euro für die Förderung neuer Einsatzplätze im Freiwilligen Sozialen Jahr zur Verfügung. Zur Koordinierung sowie Umsetzung des Aktionsprogramms wird bei der LAG Freiwilligendienste Hessen bzw. bei einem durch die LAG Freiwilligendienste Hessen benannten FSJ-Träger eine Koordinationsstelle geschaffen. Die im Rahmen des Aktionsprogramms angestrebten neuen zusätzlichen FSJ-Einsatzplätze sind entsprechend der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern auf Angebote zu beziehen, die der Förderung von Kindern und Jugendlichen (soziale wie auch kognitive Kompetenzentwicklung) ausgerichtet sind. Hierzu zählen insbesondere Angebote in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. im Bereich von Angeboten der Jugendarbeit, im Bereich der Jugendsozialarbeit, im Bereich von Kindertageseinrichtungen, im Bereich von Angeboten der Hilfen zur Erziehung, im Bereich des Sports).
Das Aktionsprogramm der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern „Stark machen und Anschluss sichern“, umfasst einen breit angelegten Maßnahmenkatalog mit Lern- und Förder-, sowie außerschulischen Angeboten für Schüler/-innen in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür stehen 19 Millionen Euro an Bundes-, sowie mindestens die gleiche Summe an Landesmitteln zur Verfügung. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung erhält rund 5,5 Millionen Euro aus den Bundesmitteln.
Vorgesehen ist eine zeitlich befristete Ausweitung der Angebote der Schulsozialarbeit und Freiwilligendienste in Kitas, Schulen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Daneben erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Aktionsprogramms noch einmal zusätzlich rund 1 Million Euro für die sogenannten „Frühen Hilfen“. Dies sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Daneben stellt das Land Mittel für die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten zur Verfügung.
Schulsozialarbeit und Freiwilligendienste:
Am 15. Juli 2021 informierte das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung, dass das Land aus dem Bundesaktionsprogramm 4,151 Millionen Euro für zusätzliche Schulsozialarbeit sowie Freiwillige an Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung sowie in der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stellt. Für die personelle Ausweitung der Schulsozialarbeit sind rund 2,87 Millionen Euro vorgesehen, die vom Land in Form einer Zuwendung an die Landkreise und kreisfreien Städte für zusätzliche Stellen gewährt werden.
Etwa 1,28 Millionen Euro stehen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung beträgt für jede/-n Teilnehmende/-n 535 Euro pro Monat. Die zugelassenen Träger melden die Anzahl der geplanten Teilnehmendenplätze. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden linear auf alle Antragstellenden aufgeteilt. Mit der Förderung werden ab dem 1. September bis zu 100 zusätzliche Plätze für Freiwilligendienstleistende im FSJ in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet.
Kinder- und Jugendfreizeiten:
Für die Jahre 2021 bis 2023 stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich bis zu 510.000 Euro für Kinder- und Jugendfreizeiten zur Verfügung. Das erklärte Ziel ist es, jungen Menschen kurzfristig den Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugenderholung zu ermöglichen. Träger und Veranstalter können bis zu 25 Euro pro Tag und Person für Angebote der Kinder- und Jugenderholung als Förderung beantragen. Dies gilt – schon mit Blick auf die kommenden Herbstferien – vor allem für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge.
Nähere Informationen können den „Hinweisen zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 für die zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ vom 30. Juli 2021entnommen werden. Bei der Umsetzung der Angebote setzt die Landesregierung auf eine breite Unterstützung und Akzeptanz durch die Trägerlandschaft. Es werden alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land gebeten, die Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen und auszuschöpfen.
Anträge können ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden.
Kinder- und Jugendarbeit:
Zusätzlich plant das Sportministerium mit Hilfe des Aktionsprogrammes zwei Landesprogramme für 2021/2022:
Das Kooperationsprogramm „KinderBewegungsLand“ beinhaltet unter anderem die Zusammenarbeit von Sportvereinen/Sportverbänden mit Tageseinrichtungen für Kinder. Zielgruppe sind Kinder im Altersbereich bis zum Schuleintritt mit wöchentlichen qualifizierten Bewegungsangeboten. Das Land fördert diese Maßnahme mit jährlich 120.000 Euro. Der Bund stellt für neue Angebote zusätzlich 30.000 Euro jährlich bereit.
Das Kooperationsprogramm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ setzt ebenso auf die Zusammenarbeit von Sportvereinen/Sportverbänden mit Schulen. Zielgruppe hierbei sind Kinder und Jugendliche im Altersbereich ab Schuleintritt. Als außerschulisches Angebot sind qualifizierte Sport- und Bewegungsangebote für Schüler/-innen am Nachmittag geplant. Dieses Programm wird durch das Land mit 255.600 Euro pro Jahr unterstützt. Auch hier fördert der Bund mit weiteren Mitteln in Höhe von 60.000 Euro jährlich.
Das Sozialministerium und der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Sportjugend streben in partnerschaftlicher Zusammenarbeit an, dass die Bundeshilfen möglichst schnell gemeinsam auf den Weg gebracht werden.
Kinder und Jugendliche in Niedersachsen werden bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit dem neuen Aktionsprogramm„Startklar in die Zukunft“ unterstützt. In der Schule und außerhalb der Schule sollen zusätzliche Angebote unter anderem zur Lernförderung, zur psychosozialen Stabilisierung, zur Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung und gesellschaftlichen Beteiligung erhalten.
Das Land wird die bundesseitige Förderung aus dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ in Höhe von 122 Millionen Euro um 100 Millionen Euro aus dem landeseigenen COVID-19-Sondervermögen aufstocken. In den Jahren 2021 und 2022 stehen aus Bundes- und Landesmitteln damit insgesamt 222 Millionen Euro für das Kinder- und Jugendprogramm zur Verfügung, wovon rund 189 Millionen Euro in den Schulbereich und 33 Millionen Euro in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe fließen. Zudem sind bundesseitig 70 Millionen Euro für die frühkindliche Bildung vorgesehen, welche direkt vom Bund an die Kita-Träger beziehungsweise die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege weitergeleitet werden.
Im Detail werden die Gelder von 25 Millionen Euro folgendermaßen unter den außerschulischen und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützenden Angeboten in einem 11-Punkte-Plan aufgeteilt:
- Förderung für Kinder- und Jugendfeste in Kommunen/Quartieren & Stadtteilen – Fördersumme: 600.000 Euro bis 2022
- Schaffung von Jugendplätzen in Quartieren und Kommunen – Fördersumme: Vier Millionen Euro bis 2022
- Sprach-Camps für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: 2,2 Millionen Euro bis 2022
- Zuschuss zu Schwimmkursen für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: Fünf Millionen Euro bis 2022
- Sport-& Bewegungs-Camps für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: Fünf Millionen Euro bis 2022
- Kunst, Kultur & Kreativität für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: Vier Millionen Euro bis 2022
- Digitalisierung der Kinder- & Jugendarbeit – Fördersumme: 2,5 Millionen Euro bis 2022
- Innovations-Wettbewerb offene Kinder- und Jugendarbeit – Fördersumme: 250.000 Euro
- Unterstützung des Ehrenamtes in der Kinder- und Jugendhilfe – Fördersumme: Eine Million Euro bis 2022
- Förderung der Internationalen Jugendarbeit – Fördersumme: 300.000 Euro bis 2022
- Unterstützung von Familien in konkreten Notlagen – Einrichtung eines Fonds in Höhe von 150.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen erhält für die Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ rund 107 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Zusammen mit den landeseigenen Mitteln stehen so insgesamt 539 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Schwerpunkt des Programms ist die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe für Angebote der sozialen Arbeit an Schulen, Mittel für zusätzliche Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr, sowie für Angebote der Jugendarbeit und Jugendferien.
Darüber hinaus können die Kommunen eigene Angebote oder solche freier Träger im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit fördern, sowie Jugendfreizeitangebote, internationale Jugendbegegnungen, Wochenend- und Ferienfreizeiten und nichtkommerzielle Jugendreisen. Zusätzlich erhalten die im Landesjugendring NRW zusammengeschlossenen Jugendverbände 4 Millionen Euro, insbesondere für überörtliche Aktivitäten der Jugendbildung, Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen, Wochenend- und Ferienangebote sowie Ferienreisen. Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe können bei den für sie zuständigen Jugendämtern weitere Informationen über die konkreten Möglichkeiten der Förderung erfahren.
Zusätzlich erhält das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen noch weitere 10 Millionen Euro, um auch werdende Familien und Familien mit Säuglingen zu unterstützen. Die Mittel werden direkt an die Kommunen mit ihren entsprechenden Jugendämtern weitergeleitet.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 unterschrieben. Zusätzlich zu den rund 80 Millionen Euro an Landesmitteln für schulische Unterstützungsmaßnahmen, stehen nun rund 14 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendhilfe bereit, die in mehr Sozialarbeit, mehr außerschulische Förderung und mehr Ferienbetreuung fließen. Die Jugendämter können selbstständig über den Mitteleinsatz entscheiden. Die Antragsstellung erfolgt über die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD). Maßnahmen, die bereits laufen, können rückwirkend ab dem 1. August 2021 gefördert werden.
Der Bereich Sozialarbeit erhält insgesamt 8,38 Millionen Euro an Bundesmitteln. Die Jugendämter können damit auch erlebnispädagogische Projekte Dritter finanzieren.
Im zweiten Maßnahmenbereich kann außerschulische Lernunterstützung gefördert werden, beispielsweise Jugendzentren, Stiftungen, Vereine, Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Dafür stehen weitere 4,85 Millionen Euro zur Verfügung.
Im dritten Teil der Vereinbarung geht es um die Stärkung der Ferienbetreuungsmaßnamen. Diese werden jedes Jahr vom Land mit einer Million Euro gefördert. Aus Bundesmitteln stehen nun weitere 500.000 Euro für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.
Der Ministerrat hat am 8. Juni 2021 das saarländische Aufholkonzept beschlossen, das die Landesregierung mit den zusätzlichen Bundes- und Landesmitteln auf den Weg bringt. Das Aktionsprogramm soll spätestens zum Schuljahresbeginn 2021/22 einsetzen, aber auch bereits Maßnahmen vor den Sommerferien fördern.
Der erste Schwerpunkt des Programms zielt auf den Abbau von Lernrückständen in den Kernfächern ab. Hierfür stellt der Bund insgesamt 1 Milliarde Euro bereit, ins Saarland fließen davon rund 11,5 Millionen Euro. Mit weiteren 16,5 Millionen Euro aus Landesmitteln stehen im Saarland somit rund 28 Millionen Euro für den Abbau von Lernrückständen in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung. Für Schüler/-innen mit deutlichen Lernrückständen sollen passgenaue Förderpläne für das nächste Schuljahr festgelegt werden. Die zugewiesenen Mittel bzw. Stundenkontingente können auch additiv für zusätzliche Förderung zum Abbau von Lernrückständen (z.B. Sprach-, Lese-, Schreib- Mathe-, Fremdsprachenförderung) eingesetzt werden.
Der zweite Schwerpunkt des Programms liegt in der Bewältigung der sozial-emotionalen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche. Für die Förderung der frühkindlichen Bildung, Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote und die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule durch Schulsozialarbeit und Freiwilligendienste stellt der Bund deutschlandweit daher eine weitere Milliarde Euro bereit. Der Schwerpunkt der Ferienangebote im Saarland soll vor allem auf Angeboten aus dem musisch-kulturellen Bereich, dem Sport sowie der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) liegen. Daneben wird die Schulsozialarbeit als Schnittstelle zwischen Jugend- und Bildungspolitik an allen Schulformen weiter ausgebaut.
Insgesamt wird im kommenden Schuljahr im Saarland deutlich mehr Personal an den Schulen zur Verfügung stehen. Die ursprünglich auf ein Jahr befristet bereitgestellten Mittel für 200 Lehrer/-innen der „Corona-Reserve“ werden also auch im kommenden Schuljahr zum Einsatz kommen. Darüber hinaus können bis zu 100 zusätzliche Lehrer/-innen an den Schulen eingesetzt und Maßnahmen von Bildungsträgern im Umfang von weiteren rund 100 Stellen gefördert werden. So werden nach den Sommerferien befristet auf ein Jahr insgesamt bis zu 400 zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Zudem kommen FSJ-Leistende in den Bereichen der Schulsozialarbeit und ergänzender Fördermaßnahmen an Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in der offenen Jugendarbeit zum Einsatz. Antragsberechtigt sind die Träger der Einsatzstellen. Diese können einmalige Zuschüsse in Höhe von 3.000,00 EUR bis maximal 7.000,00 EUR erhalten. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2022. Nähe Informationen zum FSJ im Saarland finden sich auf der eigens eingerichteten Homepage „Freiwilliges Soziales Jahr Saarland“.
Durch das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, für welches der Freistaat Sachsen eine Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet hat, stehen für das Land in den Jahren 2021 und 2022 rund 13,8 Millionen Euro für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im außerschulischen Bereich zur Verfügung.
Im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulverweigerung profitieren junge Menschen in Sachsen von den zusätzlichen Angeboten in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen Freiwilligendienstleistende (z.B. im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr) Kinder und Jugendliche bei Bedarf gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen.
Auch für den Ausbau der Kinder- und Jugendfreizeiten, der außerschulischen Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt sind Mittel in Höhe von rund 8,09 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesmittel verstärken die vor kurzem vom Land beschlossenen Gelder, vor allem in den Jahren 2021 und 2022. Die Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe erhalten zusätzliche Mittel, um vor Ort Projekte und Maßnahmen, z.B. zur Stärkung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, unterbreiten zu können. Damit ein Teil dieser Mittel schnell und unkompliziert direkt vor Ort bei den Kindern und Jugendlichen ankommt, reicht der Freistaat Sachsen eine Pauschale in Höhe von jeweils 80.000 Euro an die Landkreise und Kreisfreien Städte aus. Damit können kurzfristige Maßnahmen in den Kommunen, z. B. im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Stadtranderholung, Kinder- und Jugenderholung oder der Kinder- und Jugendfreizeiten, zeitnah umgesetzt werden.
Im Jahr 2021 und im Jahr 2022 erhalten die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte für die Frühen Hilfen zusätzliche Gelder in Höhe von knapp 1,6 Millionen Euro. Bisher stehen 3,2 Millionen Euro an Landesmitteln und 2,4 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel können beispielsweise für neue Eltern-Kind-Gruppen, Erlebnis- und Freizeit- sowie Kursangebote für Familien eingesetzt werden. Auch digitale Ausstattung für Projekte der Frühen Hilfen werden gefördert. Gleichfalls können Angebote für Eltern mit psychischen Erkrankungen, für wohnungslose Familien oder Familien mit chronisch kranken Kindern und für geflüchtete Familien entstehen bzw. ausgebaut werden. Hilfesuchende werdende bzw. junge Eltern können sich an die Netzwerkkoordinator(inn)en in den Sozial- bzw. Jugendämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte wenden.
Daneben stellte Staatsministerin Petra Köpping am 20. August das neue Handlungsprogramm „Kick-off für die Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen“ vor. Dieses beinhaltet:
- Stärkung der Ehrenamtsstrukturen: Dafür ist z.B. vorgesehen, die Ausbildung zum bzw. zur Jugendleiter/-in mit der Jugendleitercard beitragsfrei zu ermöglichen.
- Das Landesjugendamt startet mit zwei namhaften Trägern eine Offensive zur Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften für die Jugendarbeit.
- Digitalisierungsoffensive für Träger der freien Jugendhilfe und Schulsozialarbeit: Damit soll den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie im Umgang mit neuen Medien Rechnung getragen und neue Formate ermöglicht werden.
- Forschungsprojekt „Konflikte in Familien – Fokus Sachsen (KonFa)“: Die Evangelische Hochschule führt mit Förderung des Freistaates derzeit eine Untersuchung durch, die Erkenntnisse zu Konfliktsituationen, Belastungs- und Resilienzfaktoren in sächsischen Familien seit Beginn der Corona-Krise beleuchtet.
- Eine Servicestelle Gewaltprävention sowie eine Landesfachstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt befinden sich im Aufbau. Auch das Angebot der „Frühen Hilfen“ wird weiter gefestigt.
- Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort in den Landkreisen und Kreisfreien Städten sollen durch mehr Mittel für die Jugendpauschale ermöglicht werden. Sie wird sukzessive von 13,4 Mio. Euro (2020) auf 14,2 Mio. Euro (2021) und 15,0 Mio. Euro (2022) erhöht.
- Das Landesjugendamt bietet Fortbildungen für Fachkräfte der Jugendämter zur Umsetzung des novellierten Kinder- und Jugendhilferechts an.
Das Landeskabinett hat am 1. Juni 2021 die Umsetzung des Bundesaktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Das Land Sachsen-Anhalt wird damit im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung ein breites Angebot an Förderangeboten zur Verfügung stellen. Dafür stehen rund 26 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses umfasst zusätzliche Lernangebote zum Abbau von Lernrückständen. Daneben sollen Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützt und gefördert sowie Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung und der Jugendberatung gestärkt werden.
Eine der wesentlichen Maßnahmen besteht in der Aufstockung der Schulbudgets: Mit den Mitteln ist es möglich, Honorar- und Kooperationsvereinbarungen für zusätzliche Lernangebote zu unterbreiten. Kooperationspartner können neben Vereinen und freien Trägern der Jugendhilfe insbesondere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung sein. Auch individuelle Nachhilfeangebote in kleinen Gruppen sollen möglich sein. Die Schulen haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte, Schüler/-innen ab mindestens 14 Jahren sowie sonstige Honorarkräfte einzusetzen.
Das Ministerium für Bildung hat in den Sommerferien darüber hinaus Lerncamps an drei Standorten von Jugendherbergen als Modellprojekt organisiert, die im schulischen Teil durch Dozent(inn)en der Volkshochschulen getragen werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieses Modellprojekts sind weitere Lerncamps in den Winter- und den Sommerferien des Schuljahres 2021/2022 denkbar. Außerdem gibt es verschiedene digitale Angebote, wie beispielsweise die kostenlose Nutzung des Online-Centers der Schülerhilfe (noch bis 21. September), die Internetplattform 2learn4students und die Webakademie Sachsen-Anhalt.
Im Programmteil „Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote“ stehen in diesem und im kommenden Jahr rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 5,77 Millionen Euro für zusätzliche Maßnahmen beim Freiwilligen Sozialen Jahr sowie in der Schulsozialarbeit, sowie 1,73 Millionen Euro für günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen vorgesehen. Die benötigten Mittel wurden vom Sozialministerium per Zuwendungsbescheid an die Kommunen weitergeleitet. Das Land hat die Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, bei den Angeboten auch die Zielgruppen der Mädchen und Jungen mit Behinderung, der Kinder und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sowie der benachteiligten und migrantischen Familien zu berücksichtigen.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat die Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 unterschrieben, bisher jedoch keine weiteren Informationen zur Umsetzung veröffentlicht. Sobald Details verfügbar sind, wird diese Rubrik aktualisiert.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat das Landesprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ ins Leben gerufen. Auf der entsprechenden Informationsseite finden sich weitere Informationen zum Programm. Die umfangreichen Angebote zum Aus- und Aufbau von Kompetenzen werden schrittweise erweitert. Bereits online sind Informationen zu den Bereichen Schulpsychologischer Dienst, Radfahrausbildung und Schwimmen.