Kreativität und Kultur

Verwaltung und Steuerung

Steuerung

Da kulturelle Bildung eine Querschnittsaufgabe der Ressorts Jugend, Kultur und Schule bzw. Bildung ist, sind die Zuständigkeiten bezüglich der Verwaltung und Steuerung dementsprechend breit aufgestellt. Hinzu kommt die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland. So liegt die Steuerung der Bildung in den Händen der 16 Bundesländer („Kulturhoheit der Länder“).

Hauptakteure auf Bundesebene

Kulturpolitik auf Bundesebene

Da Kultur in Deutschland Ländersache ist, gibt es kein Ministerium für Kultur auf Bundesebene. Die kulturpolitischen Aktivitäten des Bundes koordiniert die Staatsministerin für Kultur und Medien, die direkt der Bundeskanzlerin zugeordnet ist. Sie hat u. a. die Aufgabe, Kultureinrichtungen und -projekte von nationaler Bedeutung zu fördern. Die Reichweite der Kulturstaatsministerin ist begrenzt, da die Bundesregierung keine genuinen Kompetenzen im Kulturbereich hat. Die Zuständigkeiten für Kulturpolitik liegen im Wesentlichen bei den Bundesländern („Kulturhoheit“), die dafür ein zuständiges Ministerium vorsehen, hauptsächlich aber bei den Kommunen, und hier bei den Kulturämtern. Infolge der Corona-Krise hat die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) das Förderprogramm NEUSTART KULTUR auferlegt. Damit wurde ein umfassendes Rettungsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro für den Kultur- und Medienbereich geschaffen.

Der Bund und die Länder haben auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe eine Anregungs- und Förderungskompetenz. Anregend wirkt die oberste Bundesbehörde, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) allgemein auf die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und im Besonderen auf einzelne Bereiche durch eigene Fachveranstaltungen, Veröffentlichungen zu Fachfragen, Stellungnahmen und durch die Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Zu aktuellen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe lassen sie in jeder Legislaturperiode von Expertinnen und Experten Berichte zur Lage junger Menschen und zu den Leistungen der Jugendhilfe erstellen (Kinder- und Jugendberichte). Das Bundesjugendkuratorium berät als Sachverständigengremium in allen relevanten jugendpolitischen Fragen, etwa in Form von Stellungnahmen. Für unterschiedliche Arbeitsbereiche der Jugendhilfe gibt es auf Bundesebene Arbeitsgruppen, in denen das BMFSFJ mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeitet. Im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes wird die bundesweite Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe (v. a. Verbände und Fachorganisationen) mitfinanziert, werden Modellprojekte gefördert und Maßnahmen des internationalen Jugendaustauschs und Freiwilligendienste unterstützt.

 

Auch wenn kulturelle Bildung auf Bundesebene traditionell vor allem in der Jugendpolitik ressortiert ist, befördert auch das Bundesbildungsministerium seit einigen Jahren erfolgreich die Praxis der kulturellen Bildung. Mit dem Förderprogramm Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung unterstützt das Bundesbildungsministerium seit 2013 deutschlandweit lokale Bündnisse für Bildung. In diesen Bildungsbündnissen schließen sich vor Ort unterschiedliche Akteure zusammen (z. B. Musikgruppen, Sportvereine, Stiftungen, Bibliotheken, Theater- und Jugendgruppen und Schulen oder Kitas), um bildungsbenachteiligten Kindern durch außerschulische und außerunterrichtliche Angebote verschiedene Bereiche der kulturellen Bildung näherzubringen. Über das Programm sollen bildungsbenachteiligte Familien erreicht und ihnen weitere Bildungschancen eröffnet werden. Darüber hinaus soll eine tragfähige Vernetzung unterschiedlicher Bildungsakteure auf lokaler Ebene und gesellschaftliches Engagement für (kulturelle) Bildung gefördert werden. Da das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) keine Zuständigkeit für die Schulen hat, wird das Programm durch bundesweit tätige Verbände und Initiativen der außerschulischen Bildung umgesetzt. Am 30. Juli 2021 wurde die neue Förderrichtlinie veröffentlicht, mit der ab 2023 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche unterstützt werden.

Die Dachverbände kultureller Bildung vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, die Organisationen, Einrichtungen, Verbände und Einzelpersonen kultureller Bildung sind. Sie beraten Verwaltung und Politik, befördern neue Themen und Diskussionen und bieten Plattformen für politische und fachliche Innovationen.

Die wichtigsten Dachorganisationen sind:

  • Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V. ist der Dachverband der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Deutschland. Sie ist ein Zusammenschluss von 56 bundesweit agierenden schulischen und außerschulischen Institutionen, Fachverbänden und Landesdachorganisationen der kulturellen Bildung. Die Mitgliedsorganisationen repräsentieren die unterschiedlichen Künste, Kultursparten und kulturpädagogischen Handlungsfelder. Ihre Angebote reichen über die Kinder- und Jugendhilfe mit den sie kennzeichnenden Organisationsmerkmalen hinaus und zeigen Verbindungen und Überschneidungen vor allem zum Bereich der Kultur- und Bildungspolitik.
  • 246 Bundeskulturverbände und Organisationen sind im Deutschen Kulturrat e. V. als Spitzenverband der Bundeskulturverbände zusammengeschlossen. Der Deutsche Kulturrat ist der Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen die einzelnen Sparten (Sektionen) des Deutschen Kulturrats übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Er vertritt auch den kulturellen Bildungsauftrag der Kultureinrichtungen.
  • Der Rat für Kulturelle Bildung e. V. setzt sich als unabhängiges Beratungsgremium mit der Lage und der Qualität kultureller Bildung in Deutschland für eine breite Öffentlichkeit auseinander. Die ihm zugehörigen 13 Mitglieder vertreten die verschiedenen Bereiche der kulturellen Bildung – von Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften über Pädagogik, Soziologie und Kulturwissenschaften bis hin zu Politikwissenschaften, Medien und die Künste. Ein Expertenrat bringt die von politischen und weiteren Interessen unabhängige, interdisziplinäre Expertise ein. Ziel des Rats ist es, Akteurinnen und Akteure aus Politik, Wissenschaft und Praxis der kulturellen Bildung zusammenzubringen.

Hauptakteure auf Landesebene

Kinder- und Jugendhilfe auf Länderebene

In den 16 Bundesländern gibt es als Oberste Landesjugendbehörde jeweils ein Ministerium, das für die Belange der Jugendpolitik (Ausführungsgesetze zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, Landesjugendpläne zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe) zuständig ist (z. B. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen oder das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales).

In den Ländern gibt es 17 übergeordnete Landesjugendämter (in jedem Bundesland eines, in Nordrhein-Westfalen zwei). Die Landesjugendämter nehmen die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach dem SGB VIII wahr. Sie unterstützen die örtliche Jugendhilfe (Jugendämter, freie Träger) und dienen den Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien. Sie setzen sich insbesondere für die Schaffung und Erhaltung kinder- und familienfreundlicher Lebensbedingungen ein. Im Zusammenwirken aller Träger der Jugendhilfe verstehen sich die Landesjugendämter als Vermittler zwischen den örtlichen öffentlichen Trägern, den freien Trägern und der obersten Landesjugendbehörde. Das Landesjugendamt ist als zweigliedrige Behörde angelegt. Es besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Diese nehmen ihre Aufgaben gemeinschaftlich wahr. Die Aufgaben der Landesjugendämter sind im § 85 Abs. 2 SGB VIII ausdrücklich geregelt.

Schulbildung auf Länderebene

In Deutschland sind die Länder für das Schulwesen zuständig. Sie stellen mit einem zuständigen Landesministerium die Oberste Schulbehörde und legen auf der Grundlage der jeweiligen Schulgesetze curriculare Vorgaben sowie besondere Regelungen – beispielsweise auch zu Kooperationen mit außerschulischen Partnern – fest. In vielen Bundesländern sind administrative Aufgaben, vor allem die Schulaufsicht, auf sogenannte Mittelbehörden verteilt (zuständige Dekanate in Bezirksregierungen).

Kulturpolitik auf Länderebene

Kulturpolitik liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer und Kommunen. Jedes Bundesland ist somit für die eigene kulturpolitische Entwicklung zuständig und sieht sich diesbezüglich vor eigene Herausforderungen gestellt.

Verbände auf Länderebene

Gemäß der föderalen Struktur gibt es auch auf Ebene der Bundesländer Verbände zur Förderung der kulturellen Bildung. So existieren in fast allen Bundesländern Landesvereinigungen für kulturelle Bildung, die unter dem Dach ihres Bundesverbands, der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V., zusammengeschlossen sind. Innerhalb der Landesvereinigungen organisieren sich die Landesfachverbände der einzelnen Sparten (z. B. Kunst, Musik, Literatur).

Hauptakteure auf kommunaler Ebene

Kinder- und Jugendhilfe auf kommunaler Ebene

Circa 600 Städte und Landkreise in Deutschland betreiben in kommunaler Selbstverwaltung ein Jugendamt. Die Jugendämter haben die Gesamtverantwortung für die örtliche Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Verpflichtung, mittelfristige Jugendhilfepläne aufzustellen und die Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Familien in den Stadtteilen, Ortsteilen und Dörfern finanziell zu fördern. Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.

Neben den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe werden über § 74 SGB VIII Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gefördert, wenn der jeweilige Träger u. a. die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt, die Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleistet, gemeinnützige Ziele verfolgt und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten in Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Trägern geförderter Maßnahmen zusammen. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

Kulturpolitik auf kommunaler Ebene

Den kommunalen Kulturverwaltungen in den Städten und Regionen kommt eine tragende Rolle hinsichtlich der Förderung kultureller Bildung zu. Als Träger zahlreicher Institutionen und Einrichtungen nehmen die Kommunen darüber hinaus verstärkt auch eine vernetzende Rolle ein: Die Verzahnung der Kultur- und Bildungsangebote einer Stadt oder Region fällt zunehmend in den Aufgabenbereich der Kulturämter. Hierfür werden vielerorts eigene Koordinierungsstellen eingerichtet (siehe „Sektorübergreifende Zusammenarbeit“ etwas weiter unten).

Allgemeine Verteilung der Zuständigkeiten

Zu Struktur und Zuständigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe siehe alle Informationen unter „Hauptakteure“ in diesem Kapitel.

Sektorübergreifende Zusammenarbeit

In Politik und Verwaltung auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen wird vielfach die Notwendigkeit gesehen, für mehr kulturelle Kinder- und Jugendbildung sektorübergreifend zu arbeiten. Die Umsetzung ist allerdings abhängig von jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen und Möglichkeiten. Auf der Bundesebene gibt es nur im Rahmen der nationalen Jugendstrategie eine ressortübergreifende Zusammenarbeit, die von einem Beirat begleitet wird (siehe Youth-Wiki-Kapitel „Kultur und Kreativität: Nationale Strategie zu Kreativität und Kultur für junge Menschen“). In einer handlungsfeldübergreifenden Arbeitsgruppe beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kommen Träger der Jugendarbeit (Youth Work) mit dem Ministerium zusammen, um gemeinsame Anliegen zu besprechen. Hier ist auch die kulturelle Kinder- und Jugendbildung vertreten. Der Koalitionsvertrag (PDF 2,11 MB) von 2021 bekennt sich im Kapitel „Bildung und Chancen für alle“ zur Notwendigkeit von bereichsübergreifender Zusammenarbeit: „Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller Ebenen an (Kooperationsgebot). Die örtliche Umsetzungskraft der Schulträger, die Kultushoheit der Länder und das unterstützende Potenzial des Bundes wollen wir dafür zu neuer Stärke vereinen und eine neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit begründen. Wir wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes

Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat (…).“ (SPD/Bündnis 90 / die Grünen/FDP 2021, S. 94) (PDF 2,11 MB).

In einzelnen Bundesländern wurden Gesamtkonzepte entwickelt, wie kulturelle Kinder- und Jugendbildung ressortübergreifend gefördert werden kann.

Beispiele dafür sind:

Nordrhein-Westfalen: Durch Förderprogramme und gezielte Projekte, vor allem im Jugend-, Kultur- und Schulbereich, unterstützt die Landesregierung den weiteren Ausbau der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Auch haben die für Jugend, Kultur und Schule zuständigen Landesministerien die gemeinsam getragene Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW gebildet. Die Arbeitsstelle berät und begleitet Kommunen, Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit dabei, kulturelle Bildungsangebote für alle Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und auf kommunaler Ebene sinnvoll zu vernetzen. Sie unterstützt landesweit Kommunen und Kreise u. a. dabei, ihre Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung auszubauen.

2016 wurde das „Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung“ verabschiedet. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa informieren das Berliner Abgeordnetenhaus regelmäßig über die Ergebnisse der Umsetzung des Rahmenkonzepts (vgl. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 2016)

Das im Oktober 2018 verabschiedete „Landesweites Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen“ verbindet konzeptionelle und strategische Überlegungen für die weitere Entwicklung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Das Papier wurde unter Führung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst innerhalb einer interministeriellen Arbeitsgruppe mit den Staatsministerien für Kultus, Soziales und Verbraucherschutz sowie dem Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration er     arbeitet. Kulturräume, Kultureinrichtungen, zuständige Dachverbände und weitere Partner der kulturellen Bildung sowie Kinder und Jugendliche wurden in diesem Prozess umfangreich beteiligt und eine Vielzahl an Ideen, Meinungen und Hinweisen aufgenommen (vgl. Sächsische Staatsregierung 2018).

Eine Zusammenarbeit gibt es aber überwiegend auf der hauptsächlich zuständigen kommunalen Ebene. Hier arbeiten vor allem Kultur-, Jugendhilfe- und Schulausschuss sowie der Rat der Stadt und die entsprechenden Verwaltungseinheiten (Jugendamt, Kulturamt, Schulverwaltungsamt) zusammen. Der Deutsche Städtetag unterstützte diese Entwicklung bereits 2012 mit der Münchner Erklärung (vgl. Deutscher Städtetag 2012) und 2019 mit dem Positionspapier „Bildung und Kultur in der Stadt“ (vgl. ebd. 2019) (PDF 97 KB).

In der Folge wurden vielerorts sogenannte Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung (vgl. Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW) umgesetzt. Diese machen die vorhandenen Strukturen innerhalb einer Stadt oder Region sichtbar und vernetzen diese ressortübergreifend.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen unterstützt den Aufbau von Strukturen auf kommunaler Ebene in besonderem Maße und fördert Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung seit 2007 im Rahmen eines Landeswettbewerbs (vgl. MKW NRW 2021). Demensprechend sind in Nordrhein-Westfalen besonders viele solcher Konzepte entstanden, so z. B. in Dortmund, Minden, Oberhausen oder im Kreis Lippe.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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