Kreativität und Kultur

Förderung der sozialen Inklusion durch Kultur

Es gilt als gesellschaftlicher Konsens, dass kulturelle Bildung soziale Inklusion befördern und Ausgrenzung, Diskriminierung und Armut bekämpfen helfen soll (vgl. BKJ 2011b) (PDF 66,7 KB).

Förderung der Gleichstellung und Einbindung Jugendlicher durch kulturelle Maßnahmen

Die Träger kultureller Kinder- und Jugendbildung haben das Selbstverständnis, dass kulturelle Bildungsangebote „den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen nach Selbstentfaltung, Mitgestaltung und Gemeinschaft Raum (gibt). Zugleich unterstützen sie junge Menschen dabei, Kompetenzen wie Kreativität, Kritikfähigkeit, Selbstbewusstsein, Toleranz und Verantwortungsbereitschaft zu entwickeln. Kulturelle Bildung ermöglicht so Persönlichkeitsentwicklung sowie gesellschaftliche, politische und kulturelle Beteiligung.“ (BKJ 2015) (PDF 2,14 MB).

Diese Überzeugung ist ein grundlegendes Qualitätsmerkmal außerschulischer kultureller Bildung, sie prägt alle Maßnahmen und Angebote kultureller Bildung, ihre Begründung, Formate und Methoden sowie das pädagogische Handeln. Auch alle Förderprogramme in Deutschland legen dieses Verständnis, u. a. als Förderziel, zugrunde.

Bekämpfung von Diskriminierung und Armut durch kulturelle Aktivitäten

Die Inklusion benachteiligter junger Menschen durch und in kulturelle Bildung ist ein wichtiges Ziel der Träger kultureller Bildung und der Politik sowie vieler Förderprogramme.

Beispielhafte Programme auf Bundesebene sind:

  • Das sogenannte Bildungspaket (Leistungen für Bildung und Teilhabe) sieht Leistungen nach dem SGB II vor, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Das Bildungspaket unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche. Es sieht u. a. Zuschüsse für bedürftige Kinder vor, die in der Freizeit bei Maßnahmen im Bereich Sport, Spiel und Kultur mitmachen möchten. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 10 Euro zur Verfügung, z. B. für Mitgliedsbeiträge oder Gebühren oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände. Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Die konkrete Umsetzung des Bildungspakets kann in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich sein.

Auch das Bundesprogramm Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung soll junge Menschen adressieren, die als benachteiligt gelten können. Von 2017 bis 2019 förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) neun Praxisprojekte, die erprobten, wie Kulturelle Bildung einen Beitrag dazu leisten kann, das gesellschaftliche Zusammenleben für alle Menschen ohne Ausgrenzungen und Diskriminierungen zu gestalten. Die Erfahrungen aus den modellhaften Projekten wurden publiziert (vgl. BKJ 2019) (PDF 1,4 MB).

  • Seit 2015 fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Netzwerk Kultur und Inklusion, für das die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW die Trägerschaft in Kooperation mit dem Verein InTakt e. V. übernommen hat. Das Netzwerk diskutiert Themen, welche die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in künstlerischen und kulturellen Feldern aufgeworfen hat. Als Dialog- und Fachforum bringt das Netzwerk Erfahrungen und Ansätze aus Theorie und Praxis, Wissenschaft und Forschung, Verbändelandschaft und Politik in Austausch. Widmet sich den Themen u. a. Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, Künstlerische Hochschulen, Künstlerische Qualität, Medien und Inklusion.

Der Zuzug einer großen Anzahl an Geflüchteten (Höchststand 2015) war Anlass für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), auf die wichtige Rolle kultureller Bildung zur Förderung einer „Integrationskultur“ hinzuweisen. Organisatoren der kulturellen Bildung stehen noch immer vor großen Herausforderungen in diesem Bereich (vgl. BMBF 2015). Es gibt bereits eine Sammlung an Formaten und Konzepten für dieses Praxisfeld, aber dabei „gilt es Menschen mit Fluchterfahrung nicht zur Zielgruppe pädagogischer Bemühungen und zu Objekten des Handelns der Mehrheitsgesellschaft zu machen, sondern sie als Beteiligte, Gesprächspartner*innen, als Lehrende und Lernende, als Akteur*innen wahrzunehmen.“ (Ziese/Gritsche 2016, S. 25) Darüber hinaus sind verschiedene Fördermöglichkeiten für Projekte verfügbar, allerdings ist noch keine Plattform oder Datenbank speziell für Projekte von, mit oder für Geflüchtete vorhanden (vgl. BMBF 2015).

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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