Beschäftigung und Unternehmergeist

Verwaltung und Steuerung

Steuerung

Allgemeine Verteilung der Zuständigkeiten

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Bund und Bundesländern. Die Bundesländer haben das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz dem Bund nicht entsprechende Befugnisse verleiht. Informationen zu den Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit auf Bundes- und Bundesländerebene im Zusammenhang mit dem Berufsbildungssystem bieten die Plattform Eurydice unter dem Stichwort „national education systems“ sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Hauptakteure auf der Bundesebene

Für das Themenfeld Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ist auf der Bundesebene das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig, Arbeitssicherung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind Kernaufgaben des Ministeriums. Dies umfasst auch die Zuständigkeit für die Beschäftigung und Arbeitsmarktintegration junger Menschen. Zu seinen Kernaufgaben im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zählt das BMAS die Sicherung von Beschäftigung und die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Hierzu gehören die Themen Arbeitsförderung, Aus- und Weiterbildung, Arbeitslosengeld, Fachkräftesicherung und Integration, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz.

Das BMAS ist auch für die Umsetzung der EU-Jugendgarantie auf nationaler Ebene zuständig. Zentrales Ziel der Jugendgarantie ist es, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Schul- oder Ausbildungsabschluss bzw. nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum erhalten. In Deutschland koordiniert das BMAS die Umsetzung der EU-Jugendgarantie. Es ist für die Einbindung aller an der Umsetzung beteiligten Akteure und Partner auf allen Ebenen und in allen Bereichen zuständig. Es ist damit auch Hauptansprechpartner gegenüber der Europäischen Kommission in Fragen der Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland.

Weitere auf der Bundesebene für die Beschäftigung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit junger Menschen zuständige Ministerien sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF).

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine allgemeine bzw. koordinierende Kompetenz für den Bereich der beruflichen Bildung. Es entwickelt Strategien für eine attraktive und zukunftsfähige berufliche Bildung und stimmt sich dabei mit anderen Akteuren der Bundesregierung ab, z.B. in der Nationalen Weiterbildungsstrategie und der Allianz für Aus- und Weiterbildung. In seinem jährlich im Mai erscheinenden Berufsbildungsbericht dokumentiert das BMBF kontinuierlich die Entwicklung in der beruflichen Bildung. Das BMBF ist auch zuständig für das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), mit dem wesentliche Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung geschaffen werden.  
Mit gezielten Initiativen und Programmen, die an  unterschiedliche Herausforderungen adressiert sind, stärkt das BMBF die berufliche Bildung im Zusammenspiel der verschiedenen Akteure, z.B. in Form von Auslandsaufenthalten in der beruflichen Bildung oder durch Aufstiegsstipendien für Berufstätige, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.
Das BMBF finanziert unter anderem das Berufsorientierungsprogramm (BOP), mit dem Schüler:innen frühzeitig darin unterstützt werden, ihre Stärken zu erkennen und erste praktische Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln. Mit der ebenfalls durch das BMBF geförderten Initiative Bildungsketten werden junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben unterstützt und gleichzeitig der Fachkräftenachwuchs gesichert und die Strukturen in der Beruflichen Orientierung und im Übergang Schule – Beruf enger verzahnt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt und fördert Programme und Initiativen zur Stärkung unternehmerischer Kompetenz in Schulen und von Start-ups, um junge Menschen dabei zu unterstützen, den Weg in die Selbständigkeit zu wagen und frühzeitig für dieses Thema zu sensibilisieren.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist das auf der Bundesebene zuständige Ministerium für das Themenfeld Kinder und Jugend auf der rechtlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, SGB VIII). Das BMSFJ benennt dabei die Schwerpunkte Kinder- und Jugendschutz, Kinderrechte, Kinderbetreuung, Jugendbildung, Medienkompetenz sowie Integration und Chancen für junge Menschen. Dies umfasst auch die Förderung von Arbeitsmarktintegration, Ausbildung und Beschäftigung junger Menschen als Teil ihrer sozialen Integration.​​​​​​​

Hauptakteure auf Ebene der Bundesländer

Auf Ebene der Bundesländer sind die jeweiligen Landesministerien für Bildung, Arbeit, Soziales sowie Wirtschaft für die Themenfelder Berufliche Bildung, Beschäftigung und Förderung von Unternehmertum zuständig. Aufgrund der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenen Bildungshoheit der Bundesländer sind für das allgemeine Bildungswesen (Schulen und Hochschulen) vor allem die Bundesländer zuständig. Dadurch unterscheiden sich die Schulsysteme in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Für die schulische Berufsausbildung und für die Berufsschulen sind die jeweiligen Landesministerien für Bildung sowie auch die Berufsschulen selbst verantwortlich. Siehe auch die Informationen zu Deutschland bei Eurydice.

Ministerkonferenzen

Zur Förderung gemeinsamer Interessen der Bundesländer im Bildungsbereich trägt die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) bei, die sich in regelmäßigen Abständen trifft. Regelmäßige Themen sind die Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen, die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Kultusministerkonferenz hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (kurz ASMK) ist die ständige Fachkonferenz der für Arbeits- und Sozialpolitik zuständigen Minister:innen und Senator:innen der deutschen Bundesländer und dient der Koordinierung zwischen den Ländern und der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Die ASMK berät und beschließt über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Arbeits- und Sozialpolitik. Der Vorsitz in der ASMK wechselt jährlich in einem festgelegten Turnus.

Die Wirtschaftsministerkonferenz dient der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern. Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient sie dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Beschlüssen festzuschreiben. Sie findet in der Regel einmal jährlich statt.

Öffentliche Einrichtungen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und der wichtigste Dienstleister am Arbeitsmarkt. Sie ist zuständig für die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung (gemäß Drittes Buch Sozialgesetzbuch, SGB III) und die steuerfinanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende (gemäß Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II). Sie erbringt Leistungen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt für Bürger:innen sowie Unternehmen und Einrichtungen. Der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet ist auch das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), das mit Forschungen zum Arbeitsmarkt und der Berufswelt wissenschaftliche Grundlagen für fundierte Entscheidungen in der Arbeitsmarktpolitik schafft.

Die Bundesagentur für Arbeit wird geführt durch die in Nürnberg ansässige Zentrale, die unter anderem Arbeitsmarktprogramme, Finanzen und Personalentwicklung der BA steuert. Zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen entwickelt sie Produkte und Programme und führt die Regionaldirektionen. Auf der mittleren Ebene setzen die 10 Regionaldirektionen die Strategie der BA um. Dabei arbeiten sie eng mit den jeweiligen Landesregierungen zusammen. Die Regionaldirektionen führen die Agenturen für Arbeit.

Die bundesweit insgesamt 155 Agenturen für Arbeit setzen die Aufgaben der BA vor Ort um.
Sie sind für die Arbeitslosenversicherung, Berufsberatung, Förderung und Vermittlung insbesondere von Leistungsbeziehenden zuständig.

Die Jobcenter sind zuständig für die Personen und Haushalte, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen. Neben der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II vermitteln und beraten sie, unterstützen bei der beruflichen Eingliederung, der Berufsausbildung, Weiterbildung und Beschäftigungsaufnahme. Bundesweit sind 301 Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit mit Landkreisen oder kreisfreien Städten organisiert. Daneben gibt es 104 Jobcenter in kommunaler Trägerschaft (kommunale Jobcenter, auch Optionskommunen genannt), welche die oben genannten Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahrnehmen, also ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich um eine andere Organisationsform, das Leistungsrecht nach SGB II ist identisch.

Das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) ist eine Einrichtung des Bundes, die für die Politik, die Wissenschaft und die Praxis beruflicher Bildung tätig ist. Die Aufgaben des Instituts werden durch den § 90 des Berufsbildungsgesetzes definiert. Kernaufgabe des BIBB ist es, durch wissenschaftliche Forschung zur Berufsbildungsforschung beizutragen. Darüber hinaus hat das Bundesinstitut für Berufsbildung mit der Fachstelle überaus eine zentrale Kompetenzstelle für alle Themen rund um den Übergang von der Schule in den Beruf geschaffen. Sie unterstützt Strukturverbesserungen und Modernisierungsprozesse in diesen Handlungsfeldern, um jungen Menschen einen erfolgreichen Weg in den Beruf zu ermöglichen.

Akteure der Jugendhilfe

Die rechtlichen Vorgaben der Jugendhilfe sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, SGB VIII) formuliert. Von besonderer Bedeutung für die Jugendberufshilfe als Teil der Jugendhilfe ist dabei der § 13 des SGB VIII. Im Rahmen der Jugendsozialarbeit werden Sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung, Soziale Integration und Eingliederung in Ausbildung und Arbeit sowie schulbezogene Angebote gefördert. Die Jugendberufshilfe bietet eine Vielzahl staatlicher Leistungen und Angebote zur beruflichen und sozialen Eingliederung. Die Kinder- und Jugendförderpläne der jeweiligen Bundesländer enthalten wichtige Vorgaben für die Finanzierung und Umsetzung dieser Angebote, daneben steuern die kommunalen Jugendämter die Umsetzung vor Ort.

Wichtige Akteure bei der Umsetzung von Förderangeboten der Jugendberufshilfe sind die Träger der Wohlfahrtspflege. Dies sind rechtlich selbstständige Träger, überwiegend in gemeinnützigen Rechtsformen (eingetragener Verein, gemeinnützige GmbH) organisiert und den Wohlfahrtsverbänden angeschlossen. Sie unterstützen im Rahmen der Jugendberufshilfe sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche im Übergang Schule - Berufsausbildung und Erwerbsleben. Wichtige Ansprechpartner sind:

Die Träger der Jugendsozialarbeit haben sich in den jeweiligen Bundesländern in Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit (LAG JSA bzw. LAG JAW) zusammengeschlossen. Auf Bundesebene haben sie sich im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zusammengeschlossen. Zum Themenfeld Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit bringt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit unter anderem die Fachzeitschrift Dreizehn heraus. Die Ausgaben dieser Fachzeitschrift sind als Download verfügbar.
 
Eine Übersicht über weitere nicht staatliche Akteure am Übergang in Ausbildung und Beruf (Bundesarbeitsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbände) bietet die Plattform Überaus des BIBB.

Ressortübergreifende Zusammenarbeit

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien regelt die Grundsätze für die Organisation der Bundesministerien und ihre Zusammenarbeit. Die Bundesländer unterstützen und ergänzen die Arbeitsmarktpolitik des Bundes. Bund und Länder arbeiten in sogenannten Bund-Länder-Arbeitsgruppen zusammen. Dort werden Themen von aktueller Bedeutung, zum Beispiel auch zu Beschäftigung, diskutiert und Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen erarbeitet. In jedem Bundesland wirkt ein so genannter Kooperationsausschuss gemäß § 18b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Er besteht aus der zuständigen obersten Landesbehörde und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Ausschuss koordiniert die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene.

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung will die Attraktivität, Qualität, Leistungsfähigkeit und Integrationskraft der dualen Ausbildung stärken. Die Allianzpartner verfolgen das übergeordnete Ziel, möglichst alle Menschen zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu bringen; die betriebliche Ausbildung hat hierbei klaren Vorrang. Vertreter:innen der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftsverbände, von Gewerkschaften und Ländern haben am 26. August 2019 die neue Vereinbarung der "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019–2021" unterzeichnet. Sie ist das Arbeitsprogramm der Allianz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortet die Allianz federführend. 

Die Webseite der Allianz bietet Informationen über die Länderbündnisse im Bereich der beruflichen Bildung und Beschäftigung.

An der Schnittstelle Übergang Schule-Beruf arbeiten staatliche und nicht-staatliche Akteure zusammen. Dazu gehören Sozialleistungsträger wie die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendämter sowie Schulen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Im Kontext Übergang Schule-Beruf arbeitet die Bundesagentur für Arbeit mit der Kultusministerkonferenz der Länder im Rahmen einer Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zusammen. Über das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT können Schulen und Unternehmen zusammenarbeiten. Die lokalen Agenturen für Arbeit und Jobcenter arbeiten bei der Planung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitgebern, Kammern und Verbänden zusammen, um auf regionale Bedarfe einzugehen.

Jugendberufsagenturen

Jugendberufsagenturen stellen die rechtskreisübergreifende Kooperation von Jobcentern (SGB II), Agenturen für Arbeit (SGB III) und Jugendhilfe (SGB VIII) dar. Sie haben zum Ziel, die Leistungen dieser Rechtskreise für junge Menschen zu bündeln und zu verzahnen, um den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu verbessern. Mit der Jugendberufsagentur wird weder die gesetzlich vorgesehene Trennung der Rechtskreise aufgehoben noch entsteht eine rechtlich selbstständige Institution mit eigenem Haushalt oder eigenem Personal. In der Praxis können Jugendberufsagenturen sehr unterschiedliche Ausprägungen hinsichtlich der Form und Intensität ihrer Kooperation annehmen. In einer quantitativen Online-Erhebung der Servicestelle Jugendberufsagenturen des BIBB im Sommer 2021 wurden bundesweit 353 bestehende Jugendberufsagenturen erfasst. Von diesen arbeiten 99% mit weiteren Akteuren zusammen, meist mit schulischen Partnern. Neben Jugendberufsagenturen, in denen alle beteiligten Rechtskreise "unter einem Dach" zusammenarbeiten, gibt es weitere mögliche Formen von Anlaufstellen, beispielsweise in den jeweiligen Geschäftsräumen der an der Jugendberufsagentur beteiligten Kooperationspartner, Sprechstunden in Schulen oder Jugendzentren oder mobile Angebote. In anderen Fällen liegt der Fokus eher auf digitalen Möglichkeiten der Kooperation und Kontaktaufnahme. Weitere Merkmale der Jugendberufsagenturen sind eine gemeinsame Koordination, abgestimmte Angebote und eine gemeinsame Fallbearbeitung. 
Das Konzept der Hamburger Jugendberufsagentur mit 7 Standorten im Stadtgebiet und einer engen Kooperation der Partner gilt vielerorts als wegweisend.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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