Beschäftigung und Unternehmergeist

Grenzüberschreitende Mobilität in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmergeist und Beruf

Programme und Maßnahmen der grenzüberschreitenden Mobilität

Verschiedene Programme, Initiativen und Maßnahmen der Europäischen Union (EU), des Bundes, der Länder und von Stiftungen tragen zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung bei.

Programme der Europäischen Union (EU)

Deutschland beteiligt sich am europäischen Kooperationsnetzwerk EURES zur Arbeitsvermittlung und Förderung der Freizügigkeit von Arbeitnehmer:innen. Das Netzwerk setzt sich dafür ein, dass die Bürger:innen Europas trotz Sprachbarrieren, kultureller Unterschiede, bürokratischer Hürden, unterschiedlicher Arbeitsgesetzgebung und fehlender europaweiter Anerkennung von Bildungsabschlüssen die gleichen Vorteile genießen können.

Das europäische Austauschprogramm Erasmus bietet Jungunternehmer:innen die Möglichkeit, bis zu sechs Monate in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu arbeiten und dort von einem erfahrenen Unternehmen zu lernen. Dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse zu den Reise- und Unterhaltskosten. 

Mit dem EU-Programm Erasmus+ wird die Lernmobilität von Einzelpersonen gefördert. Gefördert werden Studierende, Beschäftigte im Bildungsbereich, Schüler:innen, Praktikant:innen, Lehrkräfte, Freiwillige und andere Interessierte. Gefördert werden z.B. berufliche Praktika, Ausbildungsabschnitte, die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme, Jugendbegegnungen und ein Europäischer Freiwilligendienst. In Deutschland ist die Betreuung des Erasmus+-Programmes je nach Kompetenzfeld auf vier nationale Agenturen verteilt:


Transnationale Programme und Initiativen

JUVENTUS richtet sich an benachteiligte junge Menschen und fördert durch betriebliche Praktika im EU-Ausland ihre Integration in den inländischen Arbeitsmarkt. Jugendliche und junge Erwachsene können (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. 

Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Programmen und Initiativen zum transnationalen Jugendaustausch:

  • PROTANDEM, eine Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung.
  • Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert verschiedene Möglichkeiten für interkulturelle berufliche Begegnungen und Praktika.
  • Das Programm „Freiwillige Berufliche Praktika“ des Koordinierungszentrums Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem richtet sich an Berufsschulen, Ausbildungsbetriebe und überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen.
  • Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert Praktika im Bereich der beruflichen Bildung.
  • Das Parlamentarische Patenschafts-Programm bietet Schüler:innen sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben.
  • Das Deutsch-Israelische Programm zur Zusammenarbeit in der Berufsbildung eröffnet Berufsbildungspersonal, -expert:innen sowie Auszubildenden aus beiden Ländern die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und wird von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB durchgeführt.
  • Das ASA-Programm der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH - Service für Entwicklungsinitiativen fördert Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Lateinamerika, Asien und Südosteuropa für 21- bis 30-Jährige.
  • Das EZ-Traineeprogramm ist ein Nachwuchsförderungsprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) , das die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des BMZ durchführt.
  • Das CrossCulture Programm (CCP) des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) fördert die Zusammenarbeit von Akteuren aus Kultur, Bildung, Wissenschaft, Kunst und Medien, und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Netzwerke.

Information und Beratung für Jugendliche

Die Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS) in der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) berät und informiert Jugendliche zu den Möglichkeiten und Chancen berufsbildender Auslandsaufenthalte

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) berät Schüler:innen, Studierende und Arbeitnehmer:innen, die sich für eine Ausbildung, ein Studium oder eine Beschäftigung im Ausland interessieren. Die ZAV und weitere Akteure wirken im Arbeitskreis Wege ins Ausland mit, in dem elf Institutionen aus den Bereichen Schule, Hochschule, Berufsbildung, Arbeit und Jugend Schüler:innen, Auszubildende, Studierende und Berufstätige sowie alle anderen Interessierten zu den Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes informieren und beraten.

Eurodesk Deutschland stellt Informationen für Jugendliche bereit, die ins Ausland gehen oder an einem internationalen Austausch teilnehmen möchten. und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und von der EU-Kommission gefördert.

Das Berater:innennetzwerk der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern berät unter anderem Auszubildende und junge Fachkräfte rund um Auslandsaufenthalte während der beruflichen Bildung.

Das Deutsche Komitee der International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE) beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) unterstützt Studierende an deutschen Universitäten und Fachhochschulen bei ihrer Suche nach einem Auslandspraktikum in Unternehmen sowie Forschungs- und Hochschulinstituten.

 

Datenbanken mit Informationen zu Auslandsaufenthalten mit Bezug zur beruflichen Bildung

 

  • Mein Auslandspraktikum ist eine Datenbank mit Informationen für Auszubildende und zu Praktikumsplätzen im Ausland 
  • Datenbank des europäischen Informationsnetzwerks Eurodesk mit Praktikumsangeboten in Europa 
  • Die Website rausvonzuhaus.de von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. bietet Informationen zum Praktikum im Ausland sowie Informationen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung im Ausland. 

Darüber hinaus sind im Youth-Wiki-Kapitel Allgemeine und berufliche Bildung weitere Informationen zu Programmen der grenzüberschreitenden Lernmobilität in Deutschland zu finden.

Rechtlicher Rahmen

Für Jugendliche aus einem EU-Land oder anderen Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren oder hier arbeiten

Sozialversicherungssystem

Jugendliche aus einem EU-Land bzw. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates können innerhalb der Europäischen Union bzw. der EFTA-Staaten die Europäische Krankenversicherungskarte einsetzen, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. Jugendliche aus dem Ausland, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen den in Deutschland gültigen krankheits- und versicherungsschutzrechtlichen sowie arbeitsmarktpolitischen Gesetzen und Regelungen. Wer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, zahlt auch Beiträge zur Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Praktikant:innen und junge Arbeitnehmer:innen finden Informationen zur Krankenversicherung und dem Versicherungssystem in Deutschland auf verschiedenen Webseiten:

  • Informationen für Studierende und Praktikant:innen zur Krankenversicherung in Deutschland auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) 
  • Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland auf EURES, dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität   
  • Informationen zu Einreise- und Visumsverfahren, Jobsuche, Sozialversicherung und Alltag in Deutschland auf dem offiziellen mehrsprachigen Onlineportal für internationale Fachkräfte make it in Germany.

Rechte und Pflichten

Nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern benötigen Jugendliche als Bürger:innen von EU-Mitglieds- und EFTA-Staaten keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Bürger:innen aller anderen Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis erhalten. Näheres dazu finden sie im Migrations-Check der Bundesagentur für Arbeit. 

Jugendliche aus einem Land außerhalb Europas brauchen für die Arbeitsaufnahme in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Junge Menschen aus dem Ausland, die ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen, unterliegen den einschlägigen deutschen Gesetzen und Vorschriften des Gesundheits- und Versicherungswesens sowie den arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen. Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wird durch die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes geregelt.

Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland bietet die Bundesregierung auf ihrem Portal „Anerkennung in Deutschland“ an.

Steuerrecht

Junge Menschen, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen den einschlägigen deutschen Gesetzen und Steuergesetzen.

 

Für Jugendliche aus Deutschland, die im Ausland eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren oder dort arbeiten

Die Rechtsgrundlage, um eine betriebliche Ausbildung im Ausland zu machen, bilden § 2 und § 76 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). § 2 des BBiG besagt, dass Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Bis zu einem Viertel der Lehrzeit können Auszubildende in einem anderen Land verbringen und sich in Deutschland anrechnen lassen. 
Grundlage für die finanzielle Förderung einer Ausbildung im Ausland sind die § 5 und 16 des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), hier finden sich auch Aussagen zur Dauer einer möglichen finanziellen Förderung.
Zum Thema „Arbeiten im Ausland“ bietet die Bundesagentur für Arbeit Informationen für Jugendliche auf ihrer Webseite.

Sozialversicherungssystem

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei einem Praktikum oder Arbeitsaufenthalt richtet sich grundsätzlich nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Praktikum oder die Tätigkeit ausgeübt wird. Jugendliche aus Deutschland, die sich innerhalb der Europäischen Union bzw. der EFTA-Staaten bewegen, können die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt.
Praktikant:innen und junge Arbeitnehmer:innen finden Informationen zur Krankenversicherung und Versicherungssystemen im Ausland auf verschiedenen Webseiten:

Rechte und Pflichten

Junge Menschen aus Deutschland, die in einem EU- oder anderen Staat eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern benötigen sie in EU-Mitglieds- und EFTA-Staaten keine Arbeitserlaubnis. 

Steuerregelung

Junge Menschen aus Deutschland, die im Ausland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen den einschlägigen dort gültigen Gesetzen und Steuergesetzen.

©

Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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