Finanzen

Zusätzliche Unterstützung für Familien in 2022

Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zieht Bilanz.

01.03.2023

Der Leiter der Familienkasse der BA, Karsten Bunk, erklärt, welche von der Bundesregierung beschlossenen Unterstützungsleistungen, umgesetzt wurden:

„Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden Euro an über 10 Millionen Familien ausgezahlt. [...] Im Rahmen von Sonderleistungen kamen zusätzlich der Kinderbonus 2022 für Kindergeldberechtigte, sowie der Sofortzuschlag zum Kinderzuschlag zur Unterstützung von Familien hinzu.“ 

Die Leistungen im Einzelnen

Die Familienkasse hat in 2022 an 10,24 Millionen Kund:innen Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt. Sie hat 2,73 Millionen Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet. Der Auszahlungsbetrag betrug insgesamt 49,21 Milliarden Euro, darunter 47,92 Milliarden Euro für Kindergeld und 1,29 Milliarden Euro für Kinderzuschlag.

Im Juli 2022 hat sie zusätzlich den Kinderbonus 2022 als einmalige Sonderleistung an Familien überwiesen. Der Kinderbonus in Höhe von 100 € sollte Familien helfen, die Belastungen durch Preissteigerungen abzufedern. So hat sie 1,7 Milliarde Euro an Kindergeldberechtigte für 17 Millionen Kinder ausgezahlt. 

Mit dem Sofortzuschlag 2022 konnte die Familienkasse ab Juli 2022 den Kinderzuschlag dauerhaft um 20 Euro erhöhen. Für 800.000 Kinder hat die BA in dabei 91 Millionen Euro ausgezahlt. 

Grundsätzlich setzt die Familienkasse auch weiterhin auf den Ausbau ihrer digitalen Serviceleistungen. Das soll Familien einen unkomplizierteren Zugang zu den Dienstleistungen der Familienkasse ermöglichen. Anträge auf Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Leistungen können digital gestellt werden, betont Bunk. Das vorhandene Onlineangebot ist auf der Seite der Familienkasse zu finden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 14.02.2023

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