Nordrhein-Westfalen

Zugang von ausländischen Studienabsolvent*innen für die Arbeit in Kitas erleichtert

Wer einen ausländischen Studienabschluss erworben hat, soll künftig schneller und unbürokratisch in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten dürfen. Eine positive Abfrage in der Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz (KMK) reicht aus, damit Träger von Kindertageseinrichtungen ausländische Absolvent*innen einstellen können.

18.10.2023

Wer einen ausländischen Studienabschluss erworben hat, soll künftig schneller und unbürokratisch in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten dürfen. Bisher war grundsätzlich eine häufig mit langen Wartezeiten und Kosten verbundene individuelle Bewertung des Abschlusszeugnisses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nötig. Ab sofort soll anstelle dieser Zeugnisbewertung bereits ein positives Ergebnis bei einer Abfrage in der Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz (KMK) ausreichen, damit Träger von Kindertageseinrichtungen ausländische Absolventinnen und Absolventen einstellen können.

Einen Erlass zur Umsetzung dieser neuen Regelung und entsprechenden Auslegung der Personalverordnung hat das Familienministerium an die Träger ausgegeben. Außerdem stellt das Ministerium eine Arbeitshilfe zur Handhabung von anabin zur Verfügung, um so den Einsatz von ausländischen Studienabsolventinnen und -absolventen in Kitas zu erleichtern. Für den Personaleinsatz sind die Träger als Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verantwortlich. Eine individuelle Zeugnisbewertung über die ZAB zu beantragen, ist natürlich weiterhin möglich.

Grundsätzlich können Absolventinnen und Absolventen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der Erziehungswissenschaften, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik, Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und Sozialpädagogik neben anderen Fachkräften, z. B. staatlich geprüften Erzieherinnen und Erziehern, als Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Auch Absolventinnen und Absolventen in Religionspädagogik, Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Medienpädagogik, Psychologie und Bildungswissenschaft können auf Fachkraftstunden eingesetzt werden.

Familienministerin Josefine Paul betont:

„Um allen Kindern ein gutes Aufwachsen und gleichberechtigte Chancen zu ermöglichen und das Personal in den Kindertageseinrichtungen zu entlasten und zu verstärken, braucht es mehr und gut qualifizierte Männer und Frauen in Betreuungseinrichtungen, auch aus dem Ausland. Sie müssen schnell und möglichst unbürokratisch in den Kitas arbeiten können. Das ist ein Baustein unserer Fachkräfteoffensive für Sozial- und Erziehungsberufe. Es ist nicht hinnehmbar, dass wir qualifizierte Personen, die sich für die Arbeit in einer Kita in Nordrhein-Westfalen interessieren, aufgrund langwieriger und teurer Anerkennungsverfahren verlieren. Gut ausgebildete Fachkräfte wollen jetzt in den Arbeitsmarkt einsteigen – und wir wollen ihnen das durch unseren Erlass ermöglichen.“

Informationen zur Datenbank

Anabin ist eine Datenbank, die Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereitstellt und Behörden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Privatpersonen dabei unterstützt, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Sie gibt einen Überblick über ausländische Bildungssysteme und enthält unter anderem eine umfangreiche Zusammenstellung zu den pädagogischen Qualifikationen in der Ukraine.

Für weitere Informationen können sich Interessierte direkt an die Träger von Kindertageseinrichtungen wenden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an das zuständige Landesjugendamt.

Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2023

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