Expertisen
Wie lässt sich eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder umsetzen?
Expertinnen und Experten aus dem Jugendhilfe- und Bildungsbereich haben fast drei Jahre lang über die Umsetzung eines qualitätsvollen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beraten. Nach neun Workshops legen sie jetzt ihre gesammelten Ergebnisse vor.
25.06.2021
Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats am 25. Juni 2021 zur Zustimmung des von der Koalition geplanten gesetzlichen Anspruchs durch ein Ganztagsförderungsgesetz, legte am 04. Juni 2021 die Expert(inn)en-Runde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ ihre Ergebnisse vor.
Hinweise und Vorschläge zu den Gelingensbedingungen
Diese bündeln die fast dreijährigen Beratungen zu den Gelingensbedingungen für einen guten Ganztag. Damit verbunden war das Ziel, Hinweise und Vorschläge für ein umfassendes, verlässliches und qualitätsvolles, ganztägiges Betreuungsangebot für Grundschulkinder zu erarbeiten. Diese sollen gewährleisten, das guten Ganztagsangeboten innewohnende Potenzial für mehr Chancengerechtigkeit und somit für bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern besser auszuschöpfen. Das „Mehr an Zeit“ in einem guten Ganztag ist sinnvoll für besseres individualisiertes Lernen und für bessere individuelle Förderung zu nutzen. Damit wird Lernerfolg weniger abhängig von der Unterstützung im Elternhaus und Chancengleichheit befördert.
Anforderungen an eine qualitätsvolle Umsetzung des Rechtsanspruchs
Die über 100 Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Gewerkschaften und Verbänden, aus dem Jugendhilfe- und Bildungsbereich arbeiteten seit September 2018 in einem vertraulichen Rahmen auf neun Workshops zusammen, um maßgebliche offene Fragen, die für eine qualitätsvolle Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz beantwortet werden müssen, zu identifizieren. Dabei standen Fragen nach den Bedarfen und Perspektiven der beteiligten Personengruppen und Institutionen, nach den Qualitätsanforderungen und insbesondere der administrativen und rechtlichen Möglichkeiten des Bundes im Vordergrund, um auch qualitative Anforderungen bei der gesetzlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bzw. in den Schulgesetzen der Länder zu regeln.
Die Ergebnisse liegen vor und begleiten die weitere Umsetzung
Die im Verlauf der Workshop-Reihe entstandenen Expertisen, Rechtsgutachten und Debattenbeiträge verdanken sich in Teilen den Anregungen aus dem Kreis der Teilnehmenden. Diese wurden aktiv in die Runde eingebracht und vom Organisationsteam AWO Bundesverband, den Stiftungen Bertelsmann, Robert Bosch und Mercator aufgegriffen und umgesetzt. Mit diesen Ergebnissen beendet das Expert(inn)en-Team seine Arbeit.
Die Chronologie über die Arbeit der Expert(inn)en-Runde (PDF) und die Liste der Veröffentlichungen (PDF) geben Interessierten weitere Hinweise, Anregungen und Empfehlungen. Diese Impulse sollen den weiteren Umsetzungsprozess eines qualitätsvollen Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für jedes Grundschulkind in der neuen Legislaturperiode begleiten.
Quelle: AWO Bundesverband
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