Positionspapier der AGJ

Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt in dem Positionspapier „Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können“ die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den Blick, zeigt Optionen zur schrittweisen Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) auf und spricht Empfehlungen aus.

24.05.2022

Die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe werden im Positionspapier der AGJ (PDF-Datei) ausdrücklich ermutigt, sich jetzt auf Basis des KJSG gemeinsam auf den Weg zu begeben, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe langfristig zu gewährleisten. Die Gestaltungsaufgaben und -optionen seien bereits da, auch wenn der Beginn des angekündigten nächsten Bundesbeteiligungsprozesses noch bevorstehe.

Inklusion gestalten!

Seit mehr als 10 Jahren ist die VN-Behindertenrechtskonvention (VN-BRK) in Kraft. Sie verpflichtet Deutschland, sein bestehendes Hilfesystem, dessen strukturelle Barrieren und Exklusionswirkungen zu überprüfen und neu zu gestalten, so dass gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen möglich wird. Als Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene steht dabei auch die Kinder- und Jugendhilfe in der Weiterentwicklungsverantwortung. Die AGJ begrüßt daher ausdrücklich die Reform des SGB VIII und die damit verbundene Zielsetzung, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Leistungssystem weiterzuentwickeln und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle jungen Menschen zu sichern.

In dem vorliegenden Papier mit dem Titel „Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können“ setzt sich die AGJ mit Fragen zur fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auseinander, zeigt Optionen zur schrittweisen Umsetzung eines inklusiven SGB VIII auf und spricht Empfehlungen aus. Dabei werden die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen in den Blick genommen: an Verfahren und Instrumente zur Information, Beratung und Partizipation, an die Kooperation mit der Eingliederungshilfe, an den Kinderschutz sowie an die Jugendhilfeplanung und Qualitätssicherung. Die mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes – KJSG im Sommer 2021 in Kraft getretenen Vorgaben zur Verbesserung der (zunächst) weiterbestehenden Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX-2. Teil und die spätestens 2024 vorzuhaltenden Verfahrenslotsen werden aufgegriffen.

Die AGJ möchte die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe ausdrücklich dazu ermutigen, sich jetzt gemeinsam auf den Weg zu begeben:

„Es gilt, tragfähige Verfahren, Konzepte und Rahmenbedingungen zu konzipieren, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe langfristig gewährleisten. Das KJSG enthält wichtige Weichenstellungen, die an seit langem vertretene Fachpositionen anknüpfen und diese bestärken. Es gilt nun, die erforderliche Umsetzung in einer breiten Allianz aus Politik (Bund, Land und Kommune), öffentlichen wie freien Trägern beider Leistungssysteme, Wissenschaft, Praxis sowie weiteren relevanten Akteur*innen aus anderen Gesellschaftsbereichen (u. a. Gesundheit, Bildung) aufzubauen.“

Erste Annäherung zu einem neu zu gestaltenden Sozialleistungssystem

Die vorliegende Positionierung ist nach Ansicht der AGJ der Beginn einer Auseinandersetzung um die schrittweise Umsetzung eines inklusiven SGB VIII. Es handelt sich um eine erste Annäherung zu einem neu zu gestaltenden Sozialleistungssystem. Es werden erste Hinweise gegeben, was nun auf welchen Ebenen durch welche Akteur*innen zu tun ist. Die AGJ lädt die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Akteur*innen an den Schnittstellen zu ihr dazu ein, die im Papier genannten Überlegungen und Hinweise in die notwendigen Prozess- und Organisationsentwicklungsschritte einzubeziehen.

Download

Das vollständige Positionspapier steht auf der Website der AGJ zum Download (PDF) zur Verfügung.

Inhalt im Überblick

  • Einleitung
  • Information – Beratung – Partizipation neu ausrichten
    • Anforderungen an eine inklusionssensible Kommunikation und Interaktion
    • Hilfeplanung inklusiv denken – jetzt und zukünftig
    • Die neue Institution des Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII in der Praxis ausgestalten
  • Inklusion erfordert Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe
    • Beratende Teilnahme des Jugendamtes am Gesamtplanverfahren
    • Übergangsplanung vom SGB VIII in das SGB IX
  • Kinderschutz mit Blick auch auf spezifische Bedarfe
    • Neue Anforderungen an die insoweit erfahrene Fachkraft
    • Inobhutnahme auch von Kindern mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung
    • Inklusionssensible Schutzkonzepte in den Hilfen zur Erziehung
  • Planung und Qualitätssicherung
    • Jugendhilfeplanung und Qualitätssicherung als Weichenstellung
    • Vereinbarungen zur Qualitätsentwicklung anpassen
    • Inklusiv ausgerichtete Konzeptentwicklung in der (teil-) stationären Betreuung junger Menschen
  • Begleitende Forschung und kontinuierliche Anpassungsanstrengungen der Strukturen auf dem Weg zu einer inklusiven KJH

Redaktion: Kerstin Boller

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