Projektanträge
Werner-Coenen-Stiftung startet neue Förderrunde


Herausfordernde zwei Jahre liegen hinter uns allen. Kinder, Jugendliche und Familien mussten auf vieles verzichten und benötigen dringend Unterstützung. Die Werner-Coenen-Stiftung vergibt auch in diesem Jahr Fördermittel zur Stärkung von jungen Menschen und Familien. Einsendeschluss für Anträge ist der 03. Mai 2022, eine Förderentscheidung wird am 16. Juni 2022 getroffen.
15.03.2022
Was wird gefördert?
Projekte von gemeinnützigen Einrichtungen mit innovativen Ansätzen und Strategien im Umfeld der erzieherischen Hilfen mit nachfolgenden Schwerpunkten:
- Jugendsozialarbeit und Kinderschutz / Jugendsozialarbeit und Gewaltprävention: Kinderschutz und Prävention sind der rote Faden im Projekt. In den Projekten kann es um Bildung gehen, um Sensibilisierung, Beratung, Stärkung, um Lernen mit allen Sinnen, um praktische Trainings zum besseren Umgang mit belastenden Alltagssituationen, etc. Die Zielgruppe ist frei wählbar und setzt sich aus dem Personenkreis Kinder und Jugendliche, Eltern und Mitarbeiter:innen in Einrichtungen zusammen.
- Stärkung von Familien (als institutionelle Angebote, keine Einzelfallhilfe): Gutes Zusammenleben ist der rote Faden in Projekten für und mit Familien. In den Projekten kann es um Prävention gehen, um möglichem Bedarf an erzieherischen Hilfen vorzubeugen, um Stabilisierung/Nachsorge nach Ende von erzieherischen Hilfen, um gezielte Unterstützung für Jugendliche auf dem Weg in die Eigenständigkeit, um Erleichterung von Übergängen, auch in Kitas, um Patenschaftsprojekte, um Unterstützung von Familien durch Beratungs- und Bildungsangebote, etc.
- Armut in Berliner Familien (Neu): Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist der rote Faden im Projekt. In den Projekten kann es mit frei wählbaren Methoden um die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Unterschieden gehen, Gemeinsamkeiten und Verbindendes werden hervorgehoben, niedrigschwellige Bildungsangebote für von Armut Betroffene oder Bedrohte, praktische Unterstützung im Alltag, Sensibilisierung für die Auswirkungen von Armut, im Miteinander Teilhabe ermöglichen, Nicht-Teilhabe vorbeugen, etc.
Verfahren und Umfang der Förderung
Die Werner-Coenen-Stiftung fördert zeitlich befristete Projekte mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten; für eine Weiterführung können erneut Fördermittel beantragt werden. Ein Projekt kann max. drei aufeinander folgende Jahre gefördert werden. Es kann eine Projektförderung bis zu 10.000,- € beantragt werden. Das Kuratorium entscheidet über die Förderanträge. Anträge bitte schriftlich und digital einreichen.
Die Projekte können unmittelbar nach einer Kuratoriumssitzung (nächste: 16. Juni 2022) beginnen. Detaillierte Hinweise zur Antragsstellung und -bearbeitung finden Sie auf der Website des Stiftungsbüros in Berlin.
Voraussetzung für eine Förderentscheidung durch das Kuratorium ist die Vollständigkeit aller Unterlagen und eine abschließende Bearbeitung.
Die Aussschreibung als PDF-Download ist auf der Website der Stiftung zu finden.
Quelle: Werner-Coenen-Stiftung vom 15.03.2022
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