Stellungnahme der AGJ
Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ betont in ihrer Stellungnahme „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“, dass sie in der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz eine wertvolle fachliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts sieht. Hervorgehoben werden die Regelungsvorschläge im KJSG-Regierungsentwurf, zu denen die AGJ eine Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren dringend empfiehlt.
12.02.2021
Unter dem Titel „Was lange währt, wird endlich gut“ hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ bereits zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) Stellung genommen. Sie sieht in der Reform eine wertvolle fachliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts. Als besonders unterstützungswürdig betrachtet die AGJ die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, obgleich sie sich einen schnelleren und mutigeren Schritt zur Zusammenführung der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII gewünscht hätte.
Auch durch die Betonung der Subjektstellung der Adressat(inn)en, die Stärkung ihrer Beratungs- und Beteiligungsrechte, die rechtliche Sicherung von Ombudsstellen und Förderung der Selbstvertretung ihrer Adressat(inn)en sieht sie fachliche Wesensmerkmale der Kinder- und Jugendhilfe nochmals positiv im Recht hervorgehoben.
In dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf (KJSG-RegE; BT-Drs. 19/26107; PDF) mit Stand vom 17. Dezember 2020 wurden Kritikpunkte aus den Stellungnahmen aufgegriffen, die die AGJ, aber auch ihre Mitglieder in gesonderten Stellungnahmen sowie Akteure aus Schnittstellenbereichen eingebracht hatten.
Nachbesserungen im Kinderschutz sowie Hilfen aus einer Hand
In der neuen Stellungnahme „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“ wird auf die aus Sicht der AGJ offenen Punkte eingegangen. Hervorgehoben wird insbesondere, zu welchen Regelungen die AGJ eine Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren dringend empfiehlt. Sie betreffen insbesondere die Themenbereiche Kinderschutz sowie Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung. Insgesamt findet eine Auseinandersetzung mit folgenden Themenbereichen statt:
- Kinderschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien
- Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung
- Mehr Prävention vor Ort
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
AGJ befürwortet Evaluation des mehrjährigen Prozesses
Angesichts der weitreichenden fachlich-inhaltlichen Veränderungen, die innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und für ihre Adressat/-innen durch das KJSG teilweise in einem mehrjährigen Prozess umgesetzt werden sollen, unterstützt die AGJ außerdem den Vorschlag einer Evaluation dieses Prozesses. Sie befürwortet dabei eine pro- und retrospektive Evaluation im Rahmen einer unabhängigen Begleitforschung, die im Kontext einer Bund-Länder-Initiative gefördert und umgesetzt werden sollte.
Download
Die ausführliche 17-seitige Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit dem Titel „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“ (PDF, 133 KB) steht auf den Seiten der AGJ zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen und zur Diskussion steht die AGJ gerne zur Verfügung. Ansprechperson für diesen Zwischenruf in der AGJ ist die stellvertretende Geschäftsführerin: Angela Smessaert.
Anhörung im Bundestag mit Karin Böllert
Am 29. Januar 2021 fand die Erste Lesung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Plenum des Bundestags statt. Die Dokumentation hierzu ist auf der Internetseite des Bundestags verfügbar.
Die öffentliche Anhörung zum Entwurf des neuen KJSG wird am 22. Februar 2021 von 14 bis 17 Uhr per Livestream im Internet übertragen. Der Livestream kann im „Parlamentsfernsehen“ eingesehen werden. Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert wird die Positionen der AGJ als Sachverständige in der Anhörung des Bundestagsausschusses Familie, Senioren, Frauen und Jugend einbringen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
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