Berliner Senat
Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe
Der Berliner Senat hat am 12.05.2026 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Kernpunkte sind die Stärkung des Kinderschutzes durch spezialisierte Teams, die inklusive Ausrichtung der Hilfe, die Prävention von Jugendkriminalität und Extremismus sowie die Förderung von Medienbildung.
03.06.2026
Der Senat hat am 12.05.2026 auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe beschlossen und an das Abgeordnetenhaus übermittelt.
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen am Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) vor, mit dem das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Berlin umgesetzt wird. Ziel ist eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Strukturen.
Kernthemen des Gesetzentwurfs sind dabei:
- die Weiterentwicklung von Kinderschutz und Prävention von Jugendkriminalität,
- die Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen in stationären Einrichtungen,
- die stärkere inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
- sowie die Weiterentwicklung von Medienbildung und Extremismusprävention.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:
„Mit der gesetzlichen Verpflichtung zu spezialisierten Kinderschutzteams schaffen wir verbindliche Standards in allen Jugendämtern. Es zeigt sich immer wieder – auch in aktuellen Fällen -, dass der Kinderschutz eine besondere und herausgehoben Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist. Daher müssen verbindlich einheitliche und effiziente Strukturen vorgegeben werden.
Zugleich reagieren wir entschlossen mit einem stärkeren Fokus auf Extremismusprävention und der Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes auf aktuelle Herausforderungen und stärken Schutz und Orientierung im digitalen Raum. Für junge Minderjährige in stationären Hilfen soll die Vollzeitpflege (Familienpflege) künftig als vorrangige Hilfeform gesetzlich hervorgehoben wer-den. Zudem werden die Mitwirkungsstrukturen durch die Einführung eines Landesgremium zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen gestärkt.“
Der Gesetzentwurf wird im Anschluss dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin vom 12.05.2026
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