Recht und Verbraucherschutz
Wechselmodell im Familienrecht
Die paritätische Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung der Eltern werde bereits ermöglicht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Dazu zähle auch das Wechselmodell.
14.07.2021
Die Fragesteller hatten kritisiert, dass das Wechselmodell, verstanden als eine Betreuungsregelung, die beide Eltern auf Augenhöhe an der Erziehung des gemeinsamen Kindes nach Trennung und Scheidung beteiligt, im deutschen Familienrecht nicht abgebildet werde und sich die Rechtsprechung weiterhin am Leitbild des Residenzmodells orientiere. Weiter schreibt die Bundesregierung, welche Lebensform die beste für die Kinder ist, sei eine Frage, die sich nicht pauschal beantworten lasse. Stets komme es auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen an. Das Familienrecht müsse der gelebten Vielfalt familiärer Lebensformen Rechnung tragen. Insoweit werde gesetzgeberischer Handlungsbedarf fortwährend geprüft. Die Bundesregierung halte es jedoch nicht für sinnvoll, das Wechselmodell als familienrechtliches Leitbild zu implementieren, da es nicht sachgerecht erscheine, das Familienrecht an einer bestimmten Betreuungsform auszurichten. Die Antwort der Bundesregierung und die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion sind auf der Website des Deutschen Bundestages einsehbar.
Quelle: Deutscher Bundestag vom 07.07.2021
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