Jugendpolitik
Wahlalter senken! – Aus historischem Anlass betont der BJR seine Forderung
Vor fünfzig Jahren, am 31. Juli 1970, wurde das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Anlässlich des Jubiläums dieses historischen Schritts betont der Bayerische Jugendring (BJR) die Forderung, die er seit 2005 erhebt: Das aktive Wahlrecht soll künftig auf das 14. Lebensjahr gesenkt werden. „Die positiven Erfahrungen der vergangenen fünf Jahrzehnte sind eine überzeugende Grundlage für eine weitere Wahlalterabsenkung“, sagt BJR-Präsident Matthias Fack.
04.08.2020
SPD-Kanzler Willy Brandt hatte in seiner Regierungserklärung vom Oktober 1969 die berühmte Losung ausgegeben: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ – und kündigte zugleich eine Absenkung des Wahlalters an. Am 31. Juli 1970 trat die entsprechende Grundgesetzänderung in Kraft. Anlässlich des Jubiläums plädierten viele Politiker für eine weitere Senkung des Wahlalters. Bundesfamilien- und Jugendministerin Franziska Giffey (SPD) sprach sich dafür aus, dass junge Menschen künftig mit 16 Jahren das aktive und passive Wahlrecht erhalten. „Ich bin überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen“, sagte sie. „Junge Menschen wollen mitreden, beteiligt sein und selbst gestalten. Das ist gut und belebt die Debatten in unserem Land.“ Ihrer Forderung schlossen sich Politiker verschiedener Parteien an, darunter Robert Habeck (Die Grünen), Katja Kipping (Die Linke) und die SPD-Vorsitzende Saskia Esken.
Der Bayerische Jugendring (BJR) fordert schon seit 2005 eine Absenkung des aktiven Wahlrechts für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen auf das 14. Lebensjahr. „Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt: Junge Menschen wollen wahrgenommen werden, sie streben nach Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten“, sagt BJR-Präsident Matthias Fack. „Angesichts vieler demokratiekritischer Tendenzen, die wir derzeit beobachten können, wäre es sogar wichtiger denn je, junge Menschen zu beteiligen. Eine Absenkung des Wahlrechts auf das 16. Lebensjahr wäre ein erster Schritt, dieses Grundrecht auch für junge Menschen zu öffnen. Außerdem finden die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Politik häufig nur wenig Beachtung, weil ihnen keine Möglichkeit gegeben wird, ihre Themen einzubringen.“
Quelle: Bayerischer Jugendring vom 31.07.2020
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