Jugendpolitik

Wahlalter 16 – Eine jugendpolitisch bedeutsame Forderung hat Konjunktur

Warum ist Wahlalter 16 wichtig? Was hat das mit Generationengerechtigkeit und Demokratiestärkung zu tun? Und was muss passieren, damit 16- und 17-Jährige wählen dürfen? Über diese Fragen sprachen wir mit Rainer Wiebusch, er ist Leiter des Referates „Jugendstrategie, eigenständige Jugendpolitik“ im Bundesjugendministerium und dort auch zuständig für das Thema Wahlalter 16.

17.08.2020

Das 50ste Jubiläum von Wahlalter 18 hat die Debatte über eine neuerliche Absenkung befördert. Bundesjugendministerin Franziska Giffey äußerte sich gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) und ist überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen. Dies sei wichtig für die Entwicklung der jungen Menschen selbst wie auch für die „Zukunftsoffenheit“ der Gesellschaft. Die Otto Brenner Stiftung stellte die empirische Studie „Wählen mit 16?“ vor. Die Redaktion des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe nahm das historische Ereignis zum Anlass und hat bei dem zuständigen Referatsleiter im Bundesjugendministerium nachgefragt.

Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe: Was ist der Grund für die aktuelle Debatte?

Rainer Wiebusch: Das Jubiläum der Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 ist sicherlich ein guter journalistischen Anlass in der Sommerpause gewesen. Mich hat es gefreut, dass die Debatte anhält, denn ein gesellschaftlicher Diskurs hierüber ist unerlässlich. Wahlalter 18 ist ja nicht vom Himmel gefallen. Ohne das Bekenntnis des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt „Wir wollen mehr Politik wagen“ und eine breite gesellschaftliche Debatte um Demokratie, Gerechtigkeit und die Rolle der Jugend hätte es die Grundgesetzänderung und die Änderung des Bundeswahlgesetzes ohne Gegenstimmen - und ich wiederhole: ohne Gegenstimmen, nicht gegeben.

Wir sind jetzt 50 Jahre weiter…

…und immer noch geht es um Fragen von Interessen und Macht. Die weitestgehende Form der politischen Partizipation ist das Wahlrecht. Wir haben mehr als 20 Mio. Wahlberechtigte über 60 und weniger als 10 Mio. Wahlberechtigte unter 30. Durch die demografische Entwicklung wird diese Kluft noch größer werden. Es ist keine neue Erkenntnis, dass sich politische Entscheidungen auch an der erhofften Zustimmung bei den nächsten Wahlen orientieren. Für die Älteren mag diese 4-Jahres-Perspektive in Ordnung sein, für die Jüngeren ist genau das ein Problem, Ihre Themen und Probleme reichen weit in die Zukunft.

Werden jetzt die Generationen gegeneinander ausgespielt?

Wahlalter 16 wird nicht gelingen können ohne die Solidarität der älteren Generation mit der jüngeren. Mit anderen Worten: Die Jüngeren sind auch in dieser Frage auf die Älteren angewiesen. Und ich finde, dass es hier um Generationengerechtigkeit geht. Ruprecht Polenz (74), ehemaliger CDU-Generalsekretär, spricht sich im Spiegel-Streitgespräch für Wahlalter 16 aus – Heike Werner (32), Vizechefin der Jungen Union, dagegen. Bei Werner hatte ich fast den Eindruck, dass sie Sympathie für jugendliches Engagement im Geiste einer außerparlamentarischen Opposition – hier mal wieder Fridays for Future – hegt. Ich wiederhole mich: Ohne Solidarität der Älteren mit den Jüngeren wird das nichts.

Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass es auch Stimmen gibt, die sich für eine Höchstgrenze beim Wahlalter aussprechen. Wir kennen die Argumente u.a. aus der Diskussion um den Entzug der Fahrerlaubnis ab 80/85.

Zurück zum Wahlalter 16. Warum eigentlich 16?

Ich persönlich wäre für 14, denn mit 14 erlangen Jugendliche die Religionsmündigkeit. Da wird jungen Menschen zugestanden und zugetraut, eine Glaubensfrage von in der Regel lebenslanger Bedeutung zu treffen. Aber zwei Jahre später können bzw. dürfen sie nicht entscheiden, wer ihre Interessen im Deutschen Bundestag für 4 Jahre vertritt. Deutschlands bekanntester Jugendforscher Klaus Hurrelmann setzt sich für Wahlalter 12 ein. Der Sprecher der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen Wolfgang Gründinger hat für ein Wahlrecht ab Geburt gestritten. Diese Debatte wurde sofort ins Lächerliche gezogen, nach dem Motto: „Säuglinge an die Wahlurnen“. Ich finde es zumindest diskutabel, dass sich junge Menschen aus eigenem Antrieb in ein Wahlregister eintragen lassen und dann wählen dürfen.

…und die Volljährigkeit?

Klar. Zur Debatte gehört sicherlich auch die Frage, ob Wahlrecht und Volljährigkeit miteinander gekoppelt werden sollten. Gegner nutzen dies gern als ein Killerargument gegen eine Absenkung des Wahlalters. Mir greift diese Sicht zu kurz. Nach der Einführung des Wahlalters 18 hat es zu Beginn der 1970er Jahre eine Zeitlang keine Übereinstimmung von Wahlrecht und Volljährigkeit gegeben. Insofern appelliere ich, diese Frage nicht als Killerargument zu missbrauchen.

Vielen Dank für diese Gedanken.  Aber noch einmal zurück: „Warum eigentlich 16?“

Eher von geringer Bedeutung dürfte sein, dass junge Menschen ab 16 Bier und Wein konsumieren dürfen. Durchaus relevant finde ich allerdings die Frage, warum eine ab 16 Jahren mögliche Parteimitgliedschaft dazu führt, dass 16- und 17-jährige Parteimitglieder, Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen, aber nicht wählen dürfen. Im Übrigen müssen Azubis in diesem Alter Steuern zahlen, können aber über deren Verwendung nicht mitentscheiden.

Die Bundesjugendministerinnen Manuela Schwesig und Katarina Barley, sie auch als Bundesjustizministerin, haben sich für Wahlalter 16 ausgesprochen. Franziska Giffey hat sich mehrfach und deutlich dafür stark gemacht. Fazit: Wir fangen jetzt mit Wahlalter 16 an.

Wahlalter 16 gibt es ja in anderen Ländern und bei uns bei Kommunal- und Landtagswahlen schon. Was sind die Erfahrungen damit?

Seit 2009 wählen im Nachbarland Österreich 16- und 17-Jährige. In Malta gilt diese Altersgrenze auch, in Griechenland liegt sie bei 17. In Deutschland gibt es die Altersgrenze 16 für die Landtagswahlen in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein; in Hessen wurde sie 1998 eingeführt, im Folgejahr unter dann veränderten politischen Mehrheitsverhältnissen wieder abgeschafft. Für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (schon seit 1995), Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt Wahlalter 16.

Aufgrund des Wahlverhaltens der jungen Erstwählerinnen und -wähler ergeben sich keine Belege dafür, dass sich Jugendliche leichter von Eltern und sozialen Medien manipulieren ließen oder dass sie eher zu extremen Parteien tendierten oder dass sie ihre Stimme verschenken würden.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Gründe, die für das Wahlalter 16 sprechen?

Das Zugeständnis des Wahlrechts für 16- und 17-Jährige, also etwas mehr als 2% der Gesamtwählerschaft, wäre ein wichtiges Signal an die Jugend: Wir brauchen euch, wir lassen euch teilhaben, auch ihr seid wichtig, jetzt und in Zukunft. Die Älteren würden den Beweis erbringen, dass sie es mit der Generationengerechtigkeit ernst meinen. Die Demokratie würde gestärkt durch zusätzliches politisches Interesse und Engagement bei jungen Menschen und vor allem auch durch eine höhere Wahlbeteiligung. Demokratieforscher Robert Vehrkamp hat belegt, dass Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren eher vom Wahlrecht Gebrauch machen als die über 18-Jährigen.

Abschließende Frage: Was muss denn jetzt passieren?

Gute Worte und die besseren Argumente allein werden nicht zum Ziel führen. Das Ständewahlrecht, das Dreiklassenwahlrecht, das Männerwahlrecht haben sich auch nicht von allein verabschiedet. Die Jüngeren, ihre Interessenvertretungen, Jugendverbände, zivilgesellschaftliche Akteure, Sympathisanten aller Altersgruppen müssen lauter werden. Eine breite gesellschaftspolitische Debatte ist notwendig, eine gemeinsame Kampagne möglichst vieler Akteure mindestens hilfreich.

Herr Wiebusch, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Hintergrund

Am 31. Juli trat die Grundgesetzänderung zur Absenkung des Wahlalters auf 18 Jahre in Kraft. Zuvor hatte das aktive Mindestwahlalter bei 21 Jahren gelegen. Das passive Wahlalter, also das Alter ab dem man auch selbst zum Abgeordneten gewählt werden kann, wurde gleichzeitig von 25 auf 21 Jahre abgesenkt. Erst seit 1975 gelten junge Menschen in Deutschland mit 18 Jahren als volljährig und haben auch das passive Wahlrecht inne.

Anlässlich des Jubiläums betonte Bundesjugendministerin Franziska Giffey gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa): „Junge Menschen wollen mitreden, beteiligt sein und selbst gestalten. Das ist gut und belebt die Debatten. Sie wissen, was für ihre Zukunft wichtig ist und viele wollen auch selbst einen Beitrag leisten. Ihre Sicht auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen muss ernst genommen und berücksichtigt werden.“ Ihre Äußerung stieß auf ein breites Medienecho und hat eine politische Debatte ausgelöst.  

Die Otto Brenner Stiftung veröffentlichte anlässlich des Jubiläums die empirische Analyse „Wählen mit 16? “. Innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe nahm der Bayrische Jugendring das historische Ereignis zum Anlass und erneuerte seine Forderung nach einer Wahlaltersabsenkung auf 14 Jahre.

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) sprach bereits im Jahr 2019 im Interview mit dem Jugendforscher Klaus Hurrelmann über seine Forderung, das Wahlalter zu senken.  

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