Hessen

Wahl der Ausländerbeiräte: Stärkung der Demokratie, Beitrag zur Integration

Am 15. März 2026 finden in Hessen zum zehnten Mal die Wahlen der Ausländerbeiräte statt, parallel zur Kommunalwahl. 2.086 Kandidaten in 89 Kommunen bewerben sich um Sitze. Wahlberechtigt sind alle Nicht-Deutschen, die seit über drei Monaten gemeldet sind. Die Ausländerbeiräte fördern Demokratie, Teilhabe und Integration, indem sie die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund sichtbar machen.

20.03.2026

„Wir rufen alle Wahlberechtigten auf: Machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch! Sie stärken damit die Demokratie, tragen aktiv zu Teilhabe und Mitsprache und somit zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Land bei“,

sagt Integrationsministerin Heike Hofmann mit Blick auf den Wahltag.

Auch Staatsministerin Natalie Pawlik, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, erklärt: 

„Ausländerbeiräte leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Perspektiven von Menschen mit internationaler Geschichte in unseren Kommunen sichtbar werden und in politische Entscheidungen einfließen können. Wer wählen geht, stärkt demokratische Teilhabe vor Ort und setzt zugleich ein Zeichen für eine vielfältige und solidarische Gesellschaft.“

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah), Enis Gülegen, fügt hinzu: 

„Ausländerbeiräte sind gelebte Demokratie vor Ort. Sie schaffen Mitsprache, machen Interessen sichtbar und setzen sich für die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Kommunen ein. Jede Stimme bei dieser Wahl ist daher auch ein Beitrag zu mehr Teilhabe, Zusammenhalt und Integration in Hessen.“

Alle Bewerber*innen zeigten allein mit ihrer Kandidatur eine große Bereitschaft zu politischer Partizipation und ehrenamtlichem Einsatz, betont Integrationsstaatssekretärin Katrin Hechler

„Gesellschaftliches Engagement ist nicht selbstverständlich. Doch unsere Demokratie ist maßgeblich darauf angewiesen, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen einbringen. Also sorgen Sie mit ihrem Wahlrecht dafür, dass durch die Ausländerbeiräte auch die eine Stimme in den kommunalen Vertretungen erhalten, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen.“ 

Quelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 11.03.2026

Redaktion: Lena Gabert