Bremen

Verein fördert und schult ehrenamtliche Vormünder*innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

In Fällen, in denen Eltern nicht in der Lage sind, das Sorgerecht wahrzunehmen, wird ein*e Vormund*in für das Kind bestellt. Es gibt verschiedene Formen der Vormundschaft, darunter die ehrenamtliche Vormundschaft. Der Verein Fluchtraum Bremen e.V. fördert und schult ehrenamtliche Vormünder*innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

19.12.2024

Manchmal sind Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage das Sorgerecht für ihre Kinder wahrzunehmen, beispielsweise, weil sie drogenabhängig sind und ihnen das Sorgerecht auf Grund einer Kindeswohlgefährdung entzogen wurde, sie verstorben sind oder sich im Ausland aufhalten und den Verpflichtungen vor Ort nicht nachkommen können. In diesen Fällen muss ein*e Vormund*in für das minderjährige Kind bestellt werden, der die rechtliche Vertretung in den Bereichen der Sorge der Person und des Vermögens als auch der gesetzlichen Vertretung des Kindes übernimmt. 

Eine Vormundschaft kann in unterschiedlichen Formen geführt werden. Die häufigste Form ist die Amtsvormundschaft durch das Jugendamt. Andere Formen sind die Vereinsvormundschaft durch einen anerkannten Vormundschaftsverein, eine Berufsvormundschaft oder eine ehrenamtliche Vormundschaft. Ehrenamtliche Vormünder*innen sind zum Beispiel Verwandte oder nahestehende Personen, die geeignet sind die Vormundschaft zu übernehmen oder auch bürgerschaftlich Engagierte.

Für die Gewinnung von ehrenamtlichen Vormünder*innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete fördert die Sozialbehörde den Verein Fluchtraum Bremen e.V., der die ehrenamtlichen Vormünder*innen auch schult und im weiteren Verlauf der Vormundschaft begleitet und berät. In der Stadt Bremen werden zurzeit rund 1.100 Vormundschaften geführt. In Bremerhaven sind es um die 400.

Aktuelles

Fristverlängerung: Das Interessenbekundungsverfahren wurde bis zum 14.02.2025 verlängert. Interessenbekundung: Förderung eines Vormundschaftsvereins.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration beabsichtigt für die weitere Ausgestaltung des Vormundschaftsbereichs einen anerkannten Vormundschaftsverein zu fördern und hat daher ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden gebeten, ein mögliches Interesse zu bekunden. Der Aufruf zur Interessenbekundung ist hier zu finden.

Quelle: Freie Hansestadt Bremen vom 02.12.2024

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