Düsseldorfer Tabelle 2022

Vorerst Entwarnung für die Kinder von Alleinerziehenden

Im Dezember wurde die Düsseldorfer Tabelle 2022 veröffentlicht. „Erfreulicherweise wurden grundlegende Änderungen, die im Ergebnis zu weniger Unterhalt für Kinder geführt hätten, nicht umgesetzt“, stellt Daniela Jaspers fest, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Vorerst gebe es eine Entwarnung für die Kinder von Alleinerziehenden.

19.01.2022

Nach der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2021 wird ab Januar 2022 der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) um 3 Euro, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) um 4 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) um 5 Euro erhöht. Mindestunterhalt ist bei einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro zu zahlen.

Die neue Düsseldorfer Tabelle setzt diese Erhöhung des Mindestunterhalts um, die sich auch auf alle höheren Einkommensgruppen erhöhend auswirkt. „Diese, wenn auch geringe, Erhöhung des Mindestunterhalts ist einerseits zu begrüßen, reicht andererseits jedoch nicht aus, damit der Mindestunterhalt auch den tatsächlichen Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes deckt“, erklärt Jaspers. „Hier sind weitere Schritte nötig, damit endlich eine bedarfsdeckende Unterhaltshöhe erreicht wird.“

Entwarnung – und doch kein bedarfsdeckender Unterhalt

Zwar stellt die Mindestunterhaltsverordnung weitere Erhöhungen des Mindestunterhalts zum 1. Januar 2023 in Aussicht. „Um zu einem wirklich bedarfsdeckenden Unterhalt zu kommen, müssen jedoch neue Anknüpfungspunkte anstelle des sächlichen Existenzminimums für den Kindesunterhalt diskutiert und festgelegt werden, die zu einem guten Lebensunterhalt für Kinder führen und auch soziokulturelle Teilhabe umfassen“, fordert Jaspers.

Der Verband hatte zu konkreten Änderungsvorschlägen, die im Raum standen, kritisch Stellung genommen. Die Stellungnahme aus Oktober 2021 zu den Änderungsvorschlägen der Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages für die Düsseldorfer Tabelle 2022 steht als PDF zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Das OLG Düsseldorf hat am 13. Dezember 2021 die ab dem 1. Januar 2022 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Fortschreibung der Tabelle um fünf Einkommensstufen. Der Mindestunterhalt steigt in den ersten drei Altersgruppen auf 396/455/533 EUR, in der vierten Altersgruppe auf 569 EUR. Die Selbstbehalte bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die nächste Änderung der Tabelle steht zum Jahr 2023 an, da dann der Mindestunterhalt auf 404/464/543 EUR ansteigt (1./2./3. Altersstufe; s. BGBl. 2021 I, 5066).

Über den Verband

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 15.12.2021

Redaktion: Kerstin Boller

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